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Hallo Andreas,

so, zum Abschluß auch noch einige Worte von mir.

Also ich würde verdammt gern mal mit dir persönlich sprechen, um dir mal einige Dinge zu erklären.

Ein Hund wird mit ca sechs Monaten zum Schutzdienst herangeführt. Das heißt, es wird angefangen mit einem Leinensack zu spielen. Das ganze geht dann weiter mit der Beißwurst usw. Du kannst mit einem Hund der ca. 2 bis 3 Jahre alt ist keinen Schutzdienst mehr anfangen. Du brauchst die Jugend zum Anfangen, weil die Hunde bekanntlich in diesem Alter noch total verspielt sind. Also doch Beutespiel! Des weiteren ist der Schutzhundesport wenn er auf Beute aufgebaut ist, kein Menschen beißen! Denn wie hier schon geschrieben wurde, will der Hund den Arm (Beiarm) und nicht den Menschen! Ich bin sogar davon überzeugt, das manch ein Hund der Schutzdienst macht, in manchen Situationen außerhalb des Plates, wahrscheinlich gar nicht beißen würde. Weil er eben auf Beutetrieb ausgebildet wurde, und nicht auf Wehrtrieb.
Weiter bin ich davon überzeugt, das mit ausgebildeten SCHH Hunden weniger Unfälle passieren, als mit unausgebildeten.
So und jetzt noch zu dem Ausdruck "schutzhund". Dieser Ausdruck stammt aus den Anfängen der Deutschen Schäferhunde. Im Jahr 1899 wurde der DSH angefangen zu züchten. Also du siehst es ist ein alter Ausdruck, der mit Sicherheit in der nächsten Zeit einen anderen Namen bekommt.
Nur zum Vergleich, ich komme aus dem Speditionsgewerbe. Vor nicht ganz 10 Jahren gab es dort noch den Ausdruck "Reichswagenkraftgesetz". Heute heißt es "Güterkraftverkehrsgesetz" Du siehst es gibt in jeder Sparte noch veraltete Worte.

Bitte sieh diesen Beitrag als versuchte Aufklärung, und nicht als Kritik.

Liebe Grüße


www.de-adit.de

Astrid und die Sabberbande
 
  • 21. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Astrid ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 28 Personen
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Hallo Andreas,

Du schreibst "finde ich, daß jeder Führer eines SchD-Hundes besonders zuverlässig sein müßte, d.h. mindestens Führungszeugnis."

Da dieser Punkt auch bei Anderen schon mal aufkam, muß ich jetzt doch einmal widersprechen.

In den von den Ämtern angeforderten, und z.B. in NRW deshalb vom Datenschutzbeauftragten kritisierten, "großen" Führungszeugnis stehen z.B. auch Sachen drin, die mal vor langer Zeit passiert und eigentlich gelöscht sind. Wenn Du z.B. vor Jahren mal gegen Atomkraftwerke protestiert hast und damit unter die neue "Landfriedensbruch"-Verordnung gefallen bist, hast Du Deinen Eintrag im Führungszeugnis weg.
Jetzt frage ich Dich: meinst Du ernsthaft, daß das die Befähigung zur Hundehaltung einschränken sollte?
Denk mal darüber nach.

Mit Rotti-Grüßen
Buddha
 
Wißt Ihr was mich hier wirklich ank.....????
Andauernd sind Unfälle mit Hunden der verschiedensten Rassen vorgekommen! Hunde die schlecht, gut oder gar nicht behandelt wurden, von Besitzern die arm, reich, dumm, intelligent oder drogenanhängig sind! 98% dieser "Unfallhunde sind ganz normale "Haus- und Familienhunde" ohne Ausbildung! Nun passiert hier dieser Frau ein Unfall den jeden von uns hätte treffen könne, der Hund hat nun zufällig eine Schutzhundausbildung! Und nun?? Sucht ihr alle ein neues Bauernopfer, oder was?? Dieser Bericht hat zwischenzeitlich 61 Einträge, die Diskussion dreht sich im Kreise! Was soll das?? Die Schutzhundsportler, oder Neudeutsch Sporthundeführer, sind bestimmt nicht an unserer derzeitigen Situation schuld!
Ich sagte auch schoneinmal, das auch meine Staffordoma die SchH3 hat, und mit sicherheit wesentlich zuverlässiger und harmloser ist, als viele andere Hunde (bestimmt auch eine von Euren!) ist!
Ich schlage Euch naochmals vor den von mir in der Schmökerecke beschriebenne Video für 10,-DM ( ich bin nicht Gewinnbeteiligt) anzusehen und Euch mal auf vernünftigen Hundeplätzen umzusehen und Euch mal ausgiebig mit dem Thema zu beschäftigen!
So und nun hab ich keine Lust mehr auf dieses Thema!!

Gruß
Lupo
 

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