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San

15 Jahre Mitglied
Hallo!!

wenn ihr zu dem Thema was wisst kuckt doch mal unter:
Tiervermittlung:Rettet jacky das Leben

an und für sich würd ich den Spatz schon gerne nehmen(wenn er wirklich so ist wie beschrieben)

Mein Problem sind die behörden bei mir aufm Dorf (Bayern
die haben null schimmer von wegen ordentlicher Anmeldung etc. und ich hab bedenken das sie ihn mir dann wieder wegnehmen!!

Weiß jemand welche genehmigungen ich von
Ämtern,vermieter (Nachbarn??) haben muß damit alles legal ist??

Wär euch echt dankbar

Liebe Grüße Sandra
 
hi amstaff_girl,

Genehmigung einholen vom Vermieter, schriftlich, das du dort einen Anlage 1 halten darfst.

Dann brauchst du noch die Erlaubnis von der Gemeinde.
Und die sollte schon wissen, ob sie eine Erlaubnis erteilt für solche Hunde oder nicht !

In welcher Gemeinde lebst du denn und gibt es da auch andere Kat1 Hunde ???


gruß xana


 
Nicht das ich wüßte!!
Ist die stadt aichach!!

Ich kenne nur ein paar (wenige) die in augsburg und Südlicher einen haben, der ist dann allerdings als mischling gemeldet!!
 
Na das mit lacky hat sich wohl erledigt!!

Trotzdem würde es mich (für die Zukunft)
interessieren ob da einer von euch schon in
bayern erfahrungen gemacht hat!!

danke Sandra
 
Die Auflagen sind sehr krass. Es ist in Bayern auch schon lange keine Haltungsgenehmigung mehr erteilt worden.
Hier ist die LHV:
Bayern

Die Bayerische Kampfhundeverordnung unterscheidet drei Gruppen von Kampfhunden:

Der ersten Kategorie gehören diejenigen Rassen von Hunden an, für die neben der enormen Beißkraft eine niedrige Reizschwelle kennzeichnend ist. In dieser Gruppe befinden sich folgende Hunderassen:

- Pitbull
- Bandog
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa-Inu

Für diese Rassen wird die Eigentschaft als Kampfhund unwiderlegbar vermutet. Die Haltung dieser Hunde bedarf unabhängig von der Gefährlichkeit des einzelnen Hundes stets einer Erlaubnis der Gemeinde.

Die Kategorie 2 erfaßt Hunderassen, die zwar den Kampfhunderassen angehören, deren Gefahrenpotential aber nur im Einzelfall beurteilt werden kann. Dieser Kategorie gehören der

- Bullmastiff
- Bullterrier
- Dog Argentino
- Dogne de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Nepolitano
- Rhodesian Ridgeback.

Hier wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht der Nachweis erfolgt durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens, das man als Negativzeugnis bezeichnet.

Schließlich werden in einer dritten Kategorie die einer Erlaubnispflicht unterworfen, die nicht den in der ersten und zweiten Kategorie genannten Rassen angehören (z.B. Rottweiler, Schäferhunde), wenn diese mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit ausgebildet werden (Zivilschutzdienst).

Voraussetzung zur Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes ist zunächst das Vorliegen eines berichtigten Interesses. Dieses kann ein wissenschaftliches wie z.B. bei Verhaltensforschung, ein wirtschaftliches wie z.B. ist etwa Dressur, Zirkus, Tierschau oder ein sonstiges persönliches Interesse sein. Weiterhin bedarf es der persönlichen Zuverlässigkeit des Halters. Er mß auch Gewähr dafür bieten, daß mit der Haltung des Kampfhundes keine Gefährdung für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz Dritter verbunden ist.

Zuständige Behörde zur Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis ist die Gemeinde. Diese hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung vorliegen bzw. die Erlaubnis zum Schutz vor Gefährdung o.g. Rechtsgüter mit einer Auflage zu verbinden ist. Die Überwachung der Kampfhundevorschriften obliegt primär der Gemeinde als untere Sicherheitsbehörde.

Züchtung oder Kreuzung von Kampfhunden ist verboten ( Geldbuße bis 100.000DM)

Eine Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes: In München ist seit 1992 keine Erlaubnis erteilt worden. (Geldbuße bis 20.000DM)

Gelegentlich geäusserte Überlegungen, die Zulassung von Hunden nicht von der Rassezugehörigkeit, sondern von der Stockgröße abhängig zu machen, werden von Bayern abgelehnt. Eine solche Regelung wäre zum einen praktisch nicht vollziehbar, weil damit zahllose Hunde ständig überprüft werden müßten. Zum anderen wären sie unverhältnismäßig, da in aller Regel von Rottweilern, Schäferhunden und ähnlichen Rassen generell keine Gefahr ausgeht.

Die ist der wesentliche Unterschied zu Kampfhunden, bei denen damit zu rechnen ist, dass bestimmte Rassen generell eine übersteigerte Aggressivität besitzen.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 12.10.94 in seinem Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der bayerischen Regelung ausgeführt, dass es sich bie Hunderassen wie:

- Dogge
- Dobermann
- Rottweiler
- Boxer
- Deutschem Schäferhund

um in Deutschland seit jeher gezüchtete und gehaltene Hunde handelt, hinsichtlich derer bei Züchtern und Haltern ein größerer Erfahrungsschatz bezüglich des Charakters und des möglichen Verhaltens des Hundes als bei Hunden anderer, in Deutschland erst in jüngerer Zeit heimischen Rassen besteht.

Zudem sind diese Hunde im allgemeinen Sicherheitsrecht erfasst (z.B. Anlein-und Maulkorbzwang). Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 19.1.2000 ausgeführt, dass bei den sogenannten Kampfhunderassen gezielt solche Eigenschaften gezüchtet worden sind, die die Kampfkraft erhöhen. Falls Rottweiler und vergleichbare Hunde entsprechend scharf gemacht worden sind, unterliegen sie der Kategorie 3 der Bayerischen Kampfhundeverordnungen; es können dann alle für Kampfhunde geltenden Sicherheitsvorschriften auf sie angewendet werden.


Das schlimmste Übel an dem die Welt leidet ist nicht die Stärke der Bösen, sondern die Schwäche der Gutem
 
Es bringt auch nix einen Hund als Mix anzumelden, zumindest nicht, wenn man angibt daß bei der Mischung ein Listenhund drin war. Es gibt allerdings sehr viele Boxermischlinge
. Eine Haltungsgenehmigung für einen Listenhund Klasse 1 zu bekommen ist praktisch ausgeschlossen. Das einzige Schlupfloch ist die Vermittlung aus einem Tierheim und sogar da schaut es vielerorts schlecht aus.



"Solange Menschen denken, daß Hunde nichts fühlen müssen Hunde fühlen, daß Menschen nicht denken."
 
Hallo Am-Staff Girl,

ich wohne in Biberbach, ca. 30 km von Aichach weg. Und ich weiss aus Erfahrung, das die Gemeinde Aichach im Bezug auf Kat. 1 Hunde sehr streng sind und am Liebsten alle von dort vertreiben möchten (wir wollten selber mal nach Aichach ziehen und hatten uns im Vorfeld schon wegen Erlaubnis für Staff. & Co. erkundigt). Wir wurden vom OA dort ziemlich doof angemacht. Daher haben wir dann den Umzug nach Aichach gelassen uns sind hierher gezogen.

Generell ist es laut unseres Ra´s so, das Du in Bayern ohnehin keine oder nur sehr schwer eine Genehmigung für einen Kat. 1 Hund erhälst. Wenn es Dich interessiert, kann ich Dir den Namen und die Adresse unseres RA´s geben, dann kannst Du selber bei ihm nachfragen.

Mit Kat. 2 Hunden sieht es da schon wieder anderes aus.

Liebe Grüssle

Squeeky & Queeny

 
Hallo Wakan,

der Rotti und der Am. Bulldog sollten auf die Bayerische Liste Anfang diesen Jahres. Sind aber dann sehr schnell wieder runtergenommen worden, weil die Lobby dieser Hunde hier in Bayern sehr gross ist und es heftigen Widerstand gab.



Liebe Grüssle

Squeeky & Queeny

 
Stimmt, aber so schnell kommt man ja nicht an die aktuellsten Gesetzestexte, die Behörden haben sie ja oft selbst nicht.
Trotzdem danke für den Hinweis.

Das schlimmste Übel an dem die Welt leidet ist nicht die Stärke der Bösen, sondern die Schwäche der Gutem
 
bzgl. Rotti und weitere Rassen auf die bayerische Liste nachzulesen unter:

Davon hat man aber von offizieler Seite nie mehr was gehört.

Die aktuellen Gesetzestexte für Bayern stehen unter:


gruß xana


 
ja, da kann man sich jetzt aussuchen ob man heulen oder
amoklaufen will.....

nee,jetztmal im ernst:
es gibt doch auch hier imTh viele Listis,und soweit mir
bekannt ist gibt es einen Gestzestext dazu das ein berechitgtes INteresse besteht diese Tiere zu vermitteln!!

Ich hatte schon mal beim Ordnungsamt nachgefragt wegen
nem staffbull-boxermix, da wurde mir gesagt:

Ach kommen sie doch einfach vorbei, dann stellen wir die erforderlichen Papiere aus!!

Also irgendwie ist das alles total chaotisch!!!

@squeeky:

Wie wärs denn mal mit nem kleinen treffen, nächste woche wollt ich mich mal mit margit treffen, da wir ja fast nachbarn sind!!

Vielleicht findet sich ja noch jemand der ein paar aufmunternde Neuigkeiten hat??*hoff*

Ich fahr dann mal ins TH, ich brauch aufmuntern(und wer kann das besser als ein kleiner Staff-Clown??)

CU SAndra
 
Hey Sandra,

in welches TH fährst Du denn?

Mir wurde vom OA gesagt (nicht nur von einem), das es eben nicht (!) als berechtigtes Interesse gilt, einen Kampfi aus dem TH zu holen.
Und ich habe es sogar schriftlich vom OA, als ich noch zur Miete in einem Mehrfamilienhaus wohnte, das es "sehr unwahrscheinlich sei", das ich die Genehmigung zur Haltung eines "potentiell gefährlichen Hundes" bekommen würde.


Und unser Ra hat es auch mehrmals betont, weil er auch selber im Tierschutz tätig ist, das es im letzten halben Jahr über 35 Beschlagnahmungen von TH Hunden hier in der Gegend gab....


Ich liebe Staffs & Co. auch über alles - aber wenn solche Regeln bestehen, weiss ich echt nicht, ob es nicht besser ist, diese Hunde irgendwohin zu vermitteln, wo man nicht mit der Angst leben muss, das einem der Hund wieder abgenommen wird. Oder was meint ihr?

Liebe Grüssle

Squeeky & Queeny

 
rein theoretisch sollte die Aufnahme eines Tierheimhundes als "berechtigtes Interesse" gelten, aber das gilt soweit ich weiß nur für Hunde aus bayrischen Tierheimen, zumindest legen es so die allermeisten Ordnungsämter aus. Und sogar die Aufnahme eines Kat. 1-Hundes aus einem bayrischen Tierheim wird von vielen Gemeinden nicht anerkannt.

Bin auch nicht allzuweit von Aichach weg, zumindest sehe ich hier ab und zu mal Autos mit AIC-Kennzeichen rumfahren *gg*



"Solange Menschen denken, daß Hunde nichts fühlen müssen Hunde fühlen, daß Menschen nicht denken."
 
Es gilt definitiv als "Berechtigtes Interesse" einen kampfi aus Tierschutzgründen aus einem TH zu holen, nur leider ist diese Passage des Gesetzestextes entweder kaum einem OA-Mitarbeiter bekannt, oder sie wollen sie nicht kennen.

Ich muß den Link mal raussuchen (bin im Büro, Link ist irgendwo zu Hause).
Der sollte eigentlich auch irgendwo bei dem Kram dabei sein, zu dem Xana die URL hier reingesetzt hat, aber da ist nix zu finden (warum wohl nicht??!!)

Wenn ich's finde schreib' ich's hier rein.

Gruß
Sibylle
 
der link ist soweit ich weiß bei:


es ist ja nicht so das man sich nicht schon
länger und intensiver mit dem thema beschäftigt................................................................................................................................

Sandra
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Sibse:

Der sollte eigentlich auch irgendwo bei dem Kram dabei sein, zu dem Xana die URL hier reingesetzt hat, aber da ist nix zu finden (warum wohl nicht??!!)
[/quote]

doch, schon zu finden, aber nicht so leicht

Hier der direkte Link zum Allgemeinen Ministeralblatt, dort stehts genau drin:
Ist halt leider ein PDF. Dafür wird der Acrobat Reader benötigt.


gruß xana




<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von Xana am 12. Juli 2002 editiert.]</font>
 
????

Der Link den ich meinte beginnt wie die URL die Xana da oben geschrieben hat. Also irgendwas mit

Wo bei der Bullterrier-Nothilfe soll das stehen?


Gruß
Sibylle
 
HA!

Doch, ist richtig (mein Reader spinnt, der zeigt mir nur die "geraden" Seiten an *grummel*)

Da steht's drinnen.
Eine Anfrage bei unserem OA hat damals ergeben, das die den Passus gar nicht kannten!

Also am besten ausdrucken und denen beim Amt auf den Tisch klatschen


<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von Sibse am 12. Juli 2002 editiert.]</font>
 
@sibse

ui, da gibts noch was ? Das intressiert mich dann auch brennend, wenn man dazu ein bisschen mehr Info hat von offizieller Stelle.

nachtrag: rofl, ok, klar, ist auf Seite 3 beschrieben.
2.Nachtrag:
Für diejenigen, die den acrobat nicht haben und auch nicht installieren wollen, hab ich mal den Passus als picture rausgezogen.



gruß xana






<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von Xana am 12. Juli 2002 editiert.]</font>
 
Hallo,

das finde ich nun mehr als interessant. Danke, Sibse.


Liebe Grüssle

Squeeky & Queeny

 

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