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LillyoftheValley

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15 Jahre Mitglied
Kampfhund darf getötet werden


Koblenz, 14.08.2001

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat eine Eilentscheidung getroffen, dass ein erwiesenermaßen besonders gefährlicher Kampfhund eingeschläfert werden darf. Dies hatte das Neustadter Ordnungsamt im Falle eines Staffordshire-Bullterriers angeordnet (wir berichteten), die Halterin hatte Rechtschutz beantragt. Nach dem Verwaltungsgericht Neustadt hat nun auch das OVG den Eilantrag der Halterin abgelehnt. Der Hund hatte mehrfach Menschen gebissen. Auch bei einem zuverlässigen Halter sei das künftig nicht zu vermeiden, weil der Hund verhaltensgestört und nicht therapierbar sei, befanden die Richter.

Brenda
Macho
 
Bei dem Tier, das vom Ordnungsamt Neustadt als auffällig deklariert wurde, handelt es sich um eine Pit-Bull und nicht um einen Staffordshire-Bullterrier. Dies hat mir der Leiter des Ordnungsamtes, H. Völker, bestätigt.
grüße Tina

Brenda
Macho
 
wie schön, dass wir solch sachkundige Richter haben, die wissen, ob ein Hund therapierbar ist oder nicht.

Little
 
Hallo Little,

vielleicht solltest Du Dir mal die komplette Pressemitteilung des Gerichtes durchlesen. Nicht die Richter haben den Hund für nicht therapierbar befunden sondern ausgebildete Tierärzte.

Also erst informieren, dann überlegen und dann Statements abgeben.

Ich habe in einem solchen Fall keinerlei Probleme mit der Einschläferung. Hund sowie Halterin hatten Chancen genug.

Beckersmom



SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 

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