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Dieser erste Entwurf ist zur Diskussion gestellt, warum diskutierst Du ihn nicht an entsprechender Stelle?
 
  • 19. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Pommel ... hast du hier schon mal geguckt?
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Arbeitsgruppe Amtstierärzte

In Hessen die haben wenigstens Bloch und Ganßloser hinzugezogen.
 
Naja, es wurde hier zur Diskussion (davon gehe ich in einem Forum mal aus) eingestellt und ich habe darauf reagiert - ich weiß jetzt nicht, was daran falsch sein soll.

Gibt es denn auf ihrer Homepage eine Möglichkeit etwas abzufassen?
Bei FB bin ich nämlich nicht gemeldet
 
Ich denke, im Rahmen einer Email kann man sich ja auch äußern.

Klasse fände ich es, wenn man sich hier mal (ganz unemotional ) den Entwurf vornehmen, überarbeiten und mit Änderungsvorschlägen versehen an Fr. Hämmerling schicken würde.
 

Email-Adresse habe ich gefunden und werde eine solche verfassen.

Ich empfand mich nicht wirklich als emotional - das sähe anders aus.
 
§2
(2) Gefährliche Hunde: Alle Hunde, die sich
1. nicht unterordnen,

2. Wild, Vieh, Katzen oder Hunde gehetzt oder gerissen haben,
3. sich gegenüber Mensch oder Tier als bissig erwiesen haben,
4. auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Schärfe
oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet oder trainiert wurden
Wie soll das definiert und überprüft werden?
§4
(4) Die zur Hundehaltung nötige Sachkunde wird auch HundehalterInnen von kleinen Hunden
empfohlen.
Also wieder nicht für ALLE Hunde, einer Empfehlung werden wohl die wenigaten nachkommen, verständlicherweise....und warum auch?

(4) Folgen des Fehlens der Sachkunde und/oder der Unterordnung:
- Nicht sachkundige HundehalterInnen, deren Hunde sich unterordnen, erhalten die Gelegenheit,
sich innerhalb von 6 Wochen die Sachkunde anzueignen und nachzuweisen. Gelingt
dies erneut nicht, hat die zuständige Behörde über Auflagen, eine Haltungsuntersagung
oder Einziehung des Hundes gemäß § 9 zu entscheiden.
- Nicht sachkundige HundehalterInnnen eines als gefährliche geltenden Hundes erhalten die
Gelegenheit, sich innerhalb von 6 Wochen die Sachkunde anzueignen und nachzuweisen.
Gelingt dies erneut nicht, hat die zuständige Behörde über Auflagen, eine Haltungsuntersagung,
Einziehung oder Tötung des Hundes gemäß § 9 zu entscheiden.
- Sachkundige HalterInnen eines als gefährlich geltenden Hundes erhalten die Gelegenheit
zur erneuten Prüfung. Erlernt der Hund nicht die Unterordnung, hat die zuständige Behörde
über Auflagen, eine Haltungsuntersagung, Einziehung oder Tötung des Hundes gemäߧ 9 zu entscheiden.

Hunde dürfen also getötet werden, wenn ihre Halter den Auflagen nicht (rechtzeitig)nachkommen, unabhängig davon ob sie tatsächlich auffällig geworden sind?!
§6
(2) Ein eingefriedetes Besitztum, auf dem ein Hund gehalten wird, muss gegen unbeabsichtigtes
Entweichen des Hundes angemessen gesichert sein. Bei der Haltung eines gefährlichen
Hundes muss ein unbeabsichtigtes Entweichen ausgeschlossen sein. Dieses ausbruchssicher
eingefriedete Besitztum muss mit deutlich sichtbaren Warnschildern „Vorsicht gefährlicher
Hund“ kenntlich gemacht werden.

Stigmatisierung par exellance....kann man sich ja gleich beliebt machen in der Nachbarschaft, unabhängig davon ob von dem Hund tatsächlich eine Gefahr auf dem Grundstück ausgeht.
§9
(2) Die zuständige Behörde hat die Haltung eines großen oder gefährlichen Hundes zu untersagen,
die Einziehung eines großen oder gefährlichen Hundes sowie die Tötung eines gefährlichen
Hundes auf Kosten des/der HalterIn anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass durch die Haltung des Hundes eine Gefährdung für Menschen oder Tiere ausgeht.

Dies ist nsbesondere anzunehmen, wenn
1. der Hund einem Menschen oder einem Tier schwere Verletzungen zugefügt hat,
2. der Hund von einer Person gehalten wird, die nicht die erforderliche Zuverlässigkeit
und/oder Sachkunde im Sinne des § 5 besitzt,

3. der/die HundehalterIn seinen Hund nicht oder nicht rechtzeitig der nach § 4 vorgeschriebenen
Überprüfung unterzogen hat,

4. der/die HalterIn entgegen § 10 Hunde ausgebildet, gezüchtet oder erworben hat.
Die "Annahme"????
§10
(3) Die Hundevereine sind verpflichtet, ihre Zuchtstandards an der Stadtverträglichkeit von
Hunden zu orientieren. Eigenschaften wie Unterordnungsbereitschaft und soziale Verträglichkeit
sind in die Rassestandards aufzunehmen.
Damit würden sich Rassestandards von Hunderassen, die zT eine lange Tradition und Funktion haben, nach einem dt Gesetz ändern und richten? Eine Frechheit. Einige Rassen dürften demnach auch nicht mehr in Deutschland gezüchtet werden, da sie ihren Sinn mit Änderung der Standards verlieren würden.
§14
(2) MitarbeiterInnen der zuständigen Behörden dürfen, soweit es zur Wahrnehmung ihrer
Aufgaben erforderlich ist,
1. Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden jederzeit und
2. Betriebsräume während der Betriebszeiten betreten. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit
der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Das darf bei "normalen" Bürgern nicht mal die Polizei. Mit Besitz eines Hundes gebe ich also auch persönliche Rechte ab die anderen zugestanden werden?
 
@Mayerangel: Das war auch garnicht so an Dich gerichtet - mehr ein allgemeiner Aufruf nach der schon tendentiösen Threads-Eröffnung, ebenso tendentiösenTeil-Zitaten und entsprechenden Kotzreaktionen
 

also diesmal bin ich völlig bei dir... erst waren es staff und co und anstatt, dass eine verbesserung für diese rassen kommt, wird es eine verschlechterung und zwar für ALLE rassen.. super entwurf.
 
Vielleicht hab ich das jetzt ganz falsch in Erinnerung - aber stand oder steht nicht zur Diskussion das in Berlin die Listen abgeschafft werden sollen? Und das hier wäre einfach ein neuer Entwurf?

Das sowas von den Grünen kommt erstaunt mich nach den Erfahrungen in der Schweiz leider gar nicht mehr
 
Ich hab der Frau mal eine Nachricht bei FB zukommen lassen.
Ich habe erwähnt, dass ich bis zu der Massenvernichtung durch den Rot Grünen Salat in HH
sogar GAL Wählerin war.
Dass Durch den Hamburger Hundemord SPD und Grüne für mich und viele andere Hundefreunde unwählbar wurden und ihr Vorstoss in Berlin mich kurz dazu brachte, meine Meinung zu überdenken.
Dass aber die angedrohte Tötung von Hunden leider mein Urteil vom Jahr 2001 nur bestätigt hat.
Schade und traurig.
Wer Hunden mit Tötung droht, der kann mit mir nicht rechnen.
Was der Partei allerdings ziemlich schnurz sein dürfte.
( man, was bin ich entsetzt, da hatten alle Recht, die uns gewarnt hatten.
Es kommt noch schlimmer, der Satan wird durch den Belzebub ersetzt )
 
obwohl das Schild "Gefährlicher Hund" habe ich schon seit 16 Jahren hier
weil bei Eindringen in Grundstücke jeder Hund gefährlich ist
egal, welcher Rasse er anghört
und Katzen jagen ist normal, es liegt an mir, es zu verhindern.
( was ein realitätsferner Schwachsinn, typisch GRÜNE )
 
Wir haben das Schild auch...aber freiwillig und nicht weil wir dazu gezwungen werden uns von vorneherein zu stigmatisieren.
 
@Mayerangel: Das war auch garnicht so an Dich gerichtet - mehr ein allgemeiner Aufruf nach der schon tendentiösen Threads-Eröffnung, ebenso tendentiösenTeil-Zitaten und entsprechenden Kotzreaktionen

Naja, ein bisserl Luft machen, muss doch erlaubt sein.
Ich sehe das so: lieber kotz ich mich in der KSG aus, um dann einen vernünftigen Kommentar an die Dame schicken zu können, als dass ich mir die nötige Luft in der Email verschaffe und damit dann sämtliche Klischees eines Kampfihalters bediene
 
1. Vielleicht umformulieren in 'andauernd in der praktischen Prüfung der Einwirkung des Hundehalters widersetzen'
§4
(4) Die zur Hundehaltung nötige Sachkunde wird auch HundehalterInnen von kleinen Hunden
empfohlen.
Also wieder nicht für ALLE Hunde, einer Empfehlung werden wohl die wenigaten nachkommen, verständlicherweise....und warum auch?
Vorschlag: 'die Sachkunde in Theorie und Praxis nicht abhängig machen von der Größe' Vorschlag: Diese ganze Tötungssache auslagern in einen eigenen Paragraphen und nach Vorbild der Holländer (oder waren es die Belgier?) umformulieren. Eckpunkte könnten sein : 3 Gutachter müssen den Hund beurteilen, erst danach wird entschieden, ob der Hund (Auflagen?) beim bisherigen HH bleiben kann, umplatziert wird oder eben getötet wird sehe ich jetzt nicht so dramatisch, diese Schilder gibt es auch heute schon und werden auch freiwillig benutzt. siehe Vorschlag zum eigenständigen Paragraphen zur Beurteilung Verstehe ich jetzt nicht, gibt es nicht schon Zuchtrichtungen, die sich genau das auf die Fahnen schreiben?
Zumindest die Wahrnehmung der Aufgaben müsste klar definiert sein.
Und auch wenn es sich vielleicht erst so liest : hier steht nicht, dass die jederzeit in die Wohnung dürfen.
 

Klar

Nach dem Dampf ablassen ... Was denkst Du zu den Kritikpunkten und welchen Ansatz würdest Du verfolgen?
 
Zitat.........................

§10
(3) Die Hundevereine sind verpflichtet, ihre Zuchtstandards an der Stadtverträglichkeit von
Hunden zu orientieren. Eigenschaften wie Unterordnungsbereitschaft und soziale Verträglichkeit
sind in die Rassestandards aufzunehmen..................................

die ist so doooooooooooof

Bei den Gebrauchshunden findet zur Zuchtzulassung eine Wesensüberprüfung statt und das schon ewig lang, bei den Kleinhunden glaub ich auch.

Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.........

- Zuchtstandards an der Stadtverträglichkeit orientieren -
 
der Entwurf ist frei von jedem Hundeverstand und das ist traurig und enttäuschend.

Tötung von Hunden ist ein absolutes Nogo
Ich komme direkt aus dem Hamburger Massentöten vom Jahr 2000 ff
Da kann ich nicht gegenan.

Die Zucht auf "Stadttauglichkeit" ist ja wohl die Krönung der Ignoranz,
ich empfehle einen Hund ohne Kehlopf, ohne Darm und ohne Zähne....
mehr sage ich dazu nicht *kopfschüttel*
Aus der irrigen Annahme werden bereits heute Hunde in Familien marketingmässig verkauft,
daher dominieren gerade bei völlig unbedarften Haltern bestimmte Rassen, in dem
Trugschluss, die seien auch ohne Ausbildung ach so lieb und stellen auch keine Anforderungen.
Dito für Kleinhunde
Auch für die verlange ich eine Sachkunde, Warnschild usw, denn sie passen so
nett in Kleinkindergesichter. Dackel = Chirurgenliebling
( ja, ich werde zynisch, ich mag Dackel nämlich sehr )

Das Warnschild - ok, das habe ich freiwillig

Jagen von Katzen und anderen Tieren ?
Erwähnte ich bereits

Vorschlag der Vernunft :
Sachkunde plus Wesenstest zwingend für alle
aber ohne Tötung, bei nicht - Bestehen.
Wie ich schon öfter schrieb,
sollte bei Mängeln in der Prüfung eine Schulung verornet werden.
Unter Todesangst Prüfungen bestehen zu müssen , ist eine Negativmotivation -
wer kann dem Stress denn standhalten...?

Ich bin bereit, um die Rassenlisten loszuwerden, strenge Anforderungen auf
mich zu nehmen.
Ich bin strikt gegen Tötung von Hunden.

Mein Eindruck von den Grünen ?
Die haben ihre Stammwähler bei jungen Familien.
Denen wollen sie Scheinsicherheit vor dem bösen Wolf suggerieren.
( ausbruchsichere Unterbringung, Tötung etc )
Ich möchte auch Kinder geschützt wissen, keine Frage,
aber bitte mit Sachverstand und nicht mit Wählerfang )
 

Na komm, das kannst Du auch besser [/quote]


versteh dich nicht... steh wahrscheinlich auf dem schlauch.. nee mal ehrlich, dieser entwurf ist doch nun wirklich für die tonne..
 
Und steht zur Diskussion.
Einfach für die Tonne ist ein Statement ... OK ... Und jetzt? Das war's?

Crabat hat schon mal Punkte aufgegriffen. Dann komm Du doch auch mit Deinen Punkten! So richtig proaktiv
 

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