Husky- Zwingerhund

Blondi

15 Jahre Mitglied
Hallo,

ich habe ein Anliegen, weil ich selber ratlos bin.
In meiner Nachbarschaft hat sich eine Südländer-Familie einen Husky angeschafft.
Dieser darf laut Aussage der Familie nicht in der Wohnung sein, da es angeblich im Koran als Verbot steht. Naja das haben wir schon gründlich durch, nun das Problem:

Der Hund verbringt 24h am Tag in einem Zwinger im Garten. Der Hund langweilt sich natürlich zu Tode und heult jeden Abend und die halbe Nacht.
Deshalb haben schon einige Nachbarn die Familie angezeigt, doch die Polizei sagt immer nur sie könne nichts machen, da der Zwinger die vorgeschriebene Größe hat.

Jetzt frag ich mich was kann man da machen??? Sowas kann man doch nicht einfach hinnehmen... :sauer:
 
  • 1. Mai 2024
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Hi Blondi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Jetzt frag ich mich was kann man da machen??? Sowas kann man doch nicht einfach hinnehmen...
Nee, geht ja auch garnicht!
Erster Versuch wäre natürlich ein Gespräch mit den Leuten, ein zweiter, den Züchter ausfindig zu machen, der den Leuten mal ne Ansage macht vielleicht.
Am Besten ist natürlich immer noch zu erklären und zu beraten und die Leute werden dann einsichtig.
Erkläre den Leuten ruhig mal die Gesetzeslage:
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten

(1) 1Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. 2Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
...

(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.

...

Wenn nichts fruchtet tatsächlich anzeigen, hilft ja sonst nichts, leider. Es gibt ja noch mehr Vorschriften zur Haltung als nur die Zwingergröße. 24 Stunden Aufenthalt darin ist sicherlich nicht Tierschutzgerecht, auch wenn er groß genug sein sollte! (siehe Auszug oben)
Wenn Du anzeigen willst, solltest Du das bestmöglich dokumentieren, mit Zeugen, Fotos, etc. und das über einen längeren Zeitraum am besten. Und selbst das ist keine Garantie dafür, das die zuständigen Behörden Interesse entwickeln. :sauer:

Und ist ja auch immer so eine Sache, nen Nachbarn anzuzeigen, aber wenn, dann möglichst gut vorbereitet und überlegt.
Hier kannst Du die gesetzlichen Mindestanforderungen nachlesen (Tierschutz-Hundeverordnung) und denen auch mal klar machen:


Vielleicht, wenn alles nichts hilft, auch mal mit dem örtlichen Tierschutzverein sprechen.
Warum haben die sich überhaupt nen Hund angeschafft!???

Welches Bundesland eigentlich? Vielleicht hilft auch ein Hinweis auf fehlende Sachkunde, zumindest die 20/40er-Regelung könnte greifen (je nachdem, welches Bundesland, Husky sollte groß genug sein dafür wenn) oder hatten die vorher schon einen großen Hund? Wäre doch interessant, wenn die ne Sachkundeprüfung machen müssten, Bildung schadet ja nie! ;)

Hoffe aber immer noch, daß die Leute Vernunft annehmen und man nicht zu solchen Mitteln greifen muss, wäre für alle Beteiligten wesentlich angenehmer ...
 
ansonsten kannst du ihnen vielleicht einfach noch mit ruhestörung kommen-hunde dürfen ja nun auch nicht grade die halbe nacht durchbellen....
 
Wurde mit den Haltern schon gespochen?

Ich gehe jetzt einfach davon aus, das Sie sich das Tier sngeschafft haben, weil Sie Tiere mögen und diese Haltung nur aus Unwissenheit und Dummheit geschieht...

vielleicht wollen sie sich helfen lassen und sind vielleicht froh darüber wenn jemand mit den Hund laufen würde...
 
Wenn gutes Zureden gar nicht fruchtet: O-Amt wegen der Lärmbelästigung informieren. da passiert schneller was als bei Anzeigen wg. Tierschutz:rolleyes:.

LG
Mareike
 
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