....nur mal angenommen: ich bin eine virtuelle möchtegern polizistin, die angeblich ihre dienstwaffe immer bei sich trägt, halte dir die an den kopf, und drücke ab...das ist mord...ja , sogar wenn der gesetzgeber da eine andere formulierung dafür finden würde....
Wenn der Gesetzgeber es anders nennt, dann ist es auch kein Mord . Noch stehst Du nicht über der Legislative, daya.
Und mal angenommen, ich wäre ein virtueller Möchtegern-Jäger mit wenig Ahnung von Recht und Gesetz, der einen freilaufenden, nicht wildernden Hund unberechtigterweise anschießt/verletzt/tötet (und damit eine Notwehrlage provoziert, damit kennst Du Dich doch so gut aus, daya, gelle?), und der dann noch seine scharfe Schußwaffe benutzt, um den Hundehalter damit zu bedrohen, dann sind wir beim Tatbestand der Nötigung und - falls besagtes Jägerlein tatsächlich abdrückt - bei Totschlag, wenn nicht, in diesem Fall, tatsächlich Mord (Mordmerkmal: Zur Verdeckung der vorausgegangenen Straftat).
Wäre nun aber die Person, die das Jägerlein mit seiner scharfen Waffe bedroht, und die sich nichts zuschulden hat kommen lassen,
zufällig diese virtuelle Polizistin, und diese richtet dann ihrerseits ihre Dienstwaffe auf den Jäger, gibt ihm gleichzeitig bekannt, dass sie Polizistin ist, und fordert ihn auf, sein Gewehr wegzulegen... dann hat der Jäger schlicht und ergreifend Pech gehabt, daß er dieses Mal nicht an einen leicht einzuschüchternden Spaziergänger geraten ist. Wenn das Jägerlein klug ist, legt es das Gewehr weg. Seinen Jagdschein ist es so oder so los.
Wie gesagt, alles rein hypothetisch, da hier keine Polizistin geschrieben hat, dass sie ihre Dienstwaffe a) immer bei sich trägt (wäre zwar unbequem, aber legal) b) selbige an irgendwelche Köpfe hält und c) grundlos abdrückt (Routine beim Töten von Wehrlosen haben Jäger wohl eher als Polizisten)... und da es hier sicher keine Jägerlein gibt, die nicht wildernde Hunde abschießen würden. Oder hab ich was überlesen?
Was das Ganze allerdings mit Gert Haucke zu tun hat, muß ich nicht verstehen.
Die Tatsache, daß Jägerlein nicht die einzigen sind, die scharfe Waffen mit sich rumtragen dürfen, und weiterhin die Tatsache, daß ein Jäger NIEMALS, absolut NIEMALS die Waffe auf einen Menschen richten darf (auch wenn einige Jäger das in der Realität gerne tun), scheint einigen in dieser Zunft schwer zu schaffen zu machen... die meisten von ihnen sind sich aber wohl durchaus bewußt, daß das Bedrohen von MENSCHEN mit ihrem Gewehr den Entzug des Jagdscheins zur Folge hat - und strafrechtliche Konsequenzen, je nach Tatbestand.