so da steht....
Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren,wie z.B. Zierfische,Ziervögel,Hamster,bedarf der Zustimmung des Vermieters.
Dies gilt nicht für den vorrübergehenden Aufenthalt von Tieren bis zu....... Tagen.
Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern,wenn eine Gefährdung oder Belästigung durch das Tier nicht völlig auszuschliessen ist.
Eine erteilte Zustimmung kann widerrufen bzw. der vorrübergehende Aufenthalt untersagt werden,wenn von dem Tier Störungen oder/und Belästigungen ausgehen.
Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.
das steht auf der rückseite vom vertrag. den hab ich so unterschrieben. er hat den hund auch vorher kennengelernt war begeistert und hats mündlich gesagt das es ok ist aber sonst was speziell schriftliches zu haltung hab ich nicht.