Hundehaltung nicht mehr erlaubt

komisch ist auch mit meinem männe redet er ganz normal und freundlich. und mich ranzt er immer nur an. mobbing iss das doch. mittlerweile bin auch ich nimma freundlich :unsicher:. wozu auch noch :D.
 
  • 27. April 2024
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Hi steffi75 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Aehm, ist das jetzt schon so beschlossen worden ?

Hundehaltungverbot geht in der Regel nur, wenn alle Eigentümber dafür stimmen.
Allerdings, wenn es Enthaltungen oder Gegenstimmen gibt und keiner gegen den Beschluss Einspruch erhebt dann könnte er unter Umständen trotzdem bestand haben.

Warum ein Hausverwalter, der sowas wissen muss, überhaupt zulässt versteh ich nicht.
Denn wenn einer gegen den Beschluss vorgeht und ein Anwalt eingeschaltet werden muss, zahlen das alle Eigentümer mit.
 
mal so ne frage am rande, was steht denn im mietvertrag zum thema hundehaltung. denn für dich bindend ist zunächst dieser und nicht der eigentümerbeschluss.

pete
 
Hab da ja keine Ahnung von. Hab nen eigenes Haus und dass es ein WEG gibt wusste ich auch nicht.
Aber jetzt weiß ich es und da ist es:
 
tja im mietvertrag hab ich dazu nix genaues gefunden. war halt mit dem vermieter so vereinbart. der hat auch für uns gekämpft auf der versammlung wurde aber überstimmt bis auf die eine stimmenenthaltung. :unsicher:.
 
komisch ist auch das niemend was gesagt hat zu uns ob was stört oder so. nur der möchte gern verwalter halt mit seiner rummeckerei :rolleyes:. auch die sachen die er immer bemeckert hat. in 1,5 meter höhe an der tapete im treppenhaus war ne dreckspur auch das soll mein hund gewesen sein :unsicher:. ich frag mich wie das gehen soll :verwirrt:. solche blödsinnigen sachen halt.
 
nun, wenn du nicht weißt, was im mietvertrag steht, wie wäre denn mal ein blick in eben diesen?

pete
 
jede tierhaltung mit ausnahme von kleintieren bedarf der zustimmung des vermieters.. steht da. und der hat ja zugestimmt. der hat ja auch immer noch nix dagegen. nur ein teil der hausgemeinschft. also 4 parteien von 6. :unsicher:.
 
also hat er nur der haltung des aktuell vorhandenen hundes zugestimmt oder der hundehaltung generell? deine bemühungen zur beantwortung deiner frage sind exorbitant.

pete
 
nee generell der hundehaltung vorher wohnte sein sohn hier mit dackel. er hat nix gegen hunde.


exorbitant? :verwirrt:. sorry bin nur bäckerin von solchen wörtern hab ich kein plan :D.
 
tja ich weiss selbst nich warum so entschieden wurde. hier hat man warschienlich komplett was gegen mich im haus. da kann ich wohl auch nix machen :unsicher:.
 
@ Pete

in diesem Fall ist es absolut irrelevant zu was der Vermieter zugestimmt hat, denn ein WEG-Beschluss, der nicht angefochten wurde mittels Rechtsanwalt, ist BINDEND

der Vermieter, der ja auch Teil der WEG ist, kann in seinem Verhältnis zum Mieter nichts vereinbaren, was den Beschlüssen der WEG zuwider laufen würde
 
nun, das sehe ich ein wenig anders. ein weg-beschluss wäre kein geeignetes mittel, einen mietvertrag auszuhebeln. insoweit wäre der mv sehr interessant. im schlimmsten fall ergäben sich zumindest ansprüche aus vertragsverletzung. hierzu ist aber zwingend kenntins darüber erforderlich, ob nun die haltung eines speziellen hundes erlaubt wurde oder generell die erlaubnis zur haltung von hunden vertragsbestandteil ist. erstere erledigt sich durch zeitablauf von alleine, letztere wäre nur durch eine einvernehmliche vertragsänderung auszuhebeln. hierbei spielen aber weder der hausmeister noch der dackel des sohnes eine rolle. vielmehr der wortlaut des vertrages oder der erlaubnis.

pete
 
ich seh da auch nich durch was da steht hab ich ja geschrieben. und dem hat er ja zugestimmt. das heisst für mich nicht nur für den vorhandenen hund sondern auch für jeden folgenden. er würde hunde im allgemeinen erlauben egal ob anlage oder nicht. er sagte nur er hat sich dafür eingesetzt aber er wurde überstimmt. so denk ich auch kann man nix dagegen machen. 4 der 6 eigentümer sind gegen hunde :(. die sind so konservativ hier die sind auch gegen kinder. hier wurde ne familie mit 2 kleinen kindern auch rausgeekelt :sauer:.
 
so da steht....

Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren,wie z.B. Zierfische,Ziervögel,Hamster,bedarf der Zustimmung des Vermieters.

Dies gilt nicht für den vorrübergehenden Aufenthalt von Tieren bis zu....... Tagen.
Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern,wenn eine Gefährdung oder Belästigung durch das Tier nicht völlig auszuschliessen ist.
Eine erteilte Zustimmung kann widerrufen bzw. der vorrübergehende Aufenthalt untersagt werden,wenn von dem Tier Störungen oder/und Belästigungen ausgehen.
Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.


das steht auf der rückseite vom vertrag. den hab ich so unterschrieben. er hat den hund auch vorher kennengelernt war begeistert und hats mündlich gesagt das es ok ist aber sonst was speziell schriftliches zu haltung hab ich nicht.
 
ok, hiernach ist die hundehaltung allgemein abhängig von einer ausdrücklichen erlaubnis. diese wurde zuminest generell nicht erteilt. in den umständen welche du beschreibst könnte man, einige gerichte sehen das anders, eine konkldente zustimmung zur haltung des vorhandenen hundes sehen. nicht darin liegt jedoch eine generelle erlaubnis so dass du für einen neuen hund nunmehr eine erlaubnis bräuchtest, welche dir der vermieter nicht mehr erteilen wird.

es mögen für dich kleinliche feinheiten sein aber im ergebnis heißt es. dein jetziger darf bleiben, ein neuer wird wohl in der wohnung eher unwahrscheinlich. ich hoffe gedient zu haben mit meinen rudimentären kentnissen des miet- und wohnungseigentumsrechts.

pete
 
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