hundehaltung erlaubt ???

michaela007

hallo

ich habe mal eine frage an euch, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
in meinem mietvertrag ist hundehaltung verboten. jedoch meine nachbarn im selben haus, haben diese klausel nicht im mietvertrag stehen und halten 2 hunde.
ist dies rechtens und welches recht hätte ich um auch einen hund halten zu dürfen?

mfg michaela
 
  • 27. April 2024
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Hi michaela007 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ist dein Vermieter der gleiche wie von der Nachbarwohnung, oder sind das Eigentumswohnungen mit immer anderen Besitzern ?
 
es ist derselbe vermieter. die mieter nebenan haben einen alten mietvertrag der diese klausel nicht drinne stehen hat. wir sind später eingezogen und haben im mietvertrag die klausel drin.
 
Wenn das bei dir so im Mietvertrag steht ist die Hundehaltung verboten.

Es sei denn dein Vermieter erlaubt es dir doch und unterschreibt dir extra was.
 
aber wie kann es denn sein, daß derselbe vermieter im selben haus dem anderen mieter hundhaltung erlaubt?
 
Wenn du später eingezogen bist hat er vielleicht einfach seine Meinung geändert und möchte zukünftig keine Hunde mehr.

Oder eben nicht generell die Hundehaltung erlauben.

Sprech ihn doch einfach mal direkt an.
 
ein Mietvertrag ist grundsätzlich ein Vertrag zwischen zwei Parteien...
d.h. kann individuell geregelt werden, ausgenommen sittenwidrige Klauseln..
du könntest auch nix machen, wenn dein Nachbar für diegleiche Wohnung viel weniger zahlen muss.
da hat er euch halt andere Bedingungen gestellt, ihr habt unterschrieben, also sind die bindend.
wir sind mit unserer alten Hündin auch in ein Haus eingezogen, in dem keine Hundehaltung erlaubt war. Wir hatten eine Klausel drin, dass wir die Hündin behalten dürfen bis sie stirbt, aber dann keinen neuen anschaffen dürfen. Das war auch rechtens....
 
Hi.

Viele Vermieter, besonders die Gesellschaften, gehen seit langem dazu über, Hundehaltung generell zu verbieten. Früher gab es hier in der weiteren Umgebung viele Gesellschaften, wo Hundehaltung erlaubt war, mittlerweile ist es bei fast allen verboten. Dabei nehmen die Gesellschaften anscheinend Leerstände in Kauf, Hauptsache es ziehen keine Hundehalter ein.
Hier stehen mehrere Mehrfamilienhäuser direkt am Wald, in einem Tal mit Bach, ohne Infrastruktur in der Nähe, also nicht wirklich familienfreundlich. Aber ideal für Hundehalter. Der Wald ist mit einem schönen Wegenetz direkt hinterm Haus, fußläufig wäre ein Hundeplatz zu erreichen, der auch Hundeschule und gemischte Gruppenarbeit anbietet...
Die Wohnungen sind saniert, renoviert, Isolierungsmaßnahmen an der Fassade sind gemacht, Iso-Fenster drin, Balkons, neue Bäder, aber sie stehen leer und stehen leer und stehen leer, in einem 8-Familienhaus sind gerade mal 2 Wohnungen bewohnt und das seit Jahren! Die Wohnungen werden inseriert und angeboten wie sauer Bier, aber halt: Keine Haustiere.

Was früher noch erlaubt und sich als problematisch erwiesen hat (z.B. Kot, Bellen, Verschmutzung des Hausflurs), kann ein Vermieter z.B. langfristig so abstellen, dass er für "neue" Mietverträge einfach die Hundehaltung verbietet.

Er hat ja keine Handhabe (wenn es keine ganz gravierenden Probleme mit den bisher erlaubten Hunden gibt, z.B. ein Beißvorfall im Treppenhaus), den Mietern, die Hundehaltung erlaubt im Vertrag stehen haben, die Hundehaltung grundlos zu versagen.

Gruß
tessa
 
vielleicht ist ja der nachbar genau der grund, dass er nun lieber keine hunde mehr will.

pete, der selbst als hundehalter in mietwohnungen keine hundehaltung erlauben würde
 
Guten Morgen michaela007.

Zu Deiner nachvollziehbaren Bemerkung, der Vermieter dulde bei anderen Mietparteien im selben Haus die Hundehaltung, bei Dir aber mietvertraglich nicht, kann ich Dir Folgendes sagen:

Im Mietrecht gibt es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung aller Mieter, weil die verfassungsrechtliche Regelung in Art. 3 GG im Verhältnis zwischen Privatleuten grundsätzlich keine Anwendung findet. Dementsprechend besteht - wie hier bereits angeführt - kein Anspruch des Mieters beispielsweise auf gleichen Mietzins oder gleiche Ausstattung der Wohnung.

Auch kann eine Selbstbindung des Vermieters deswegen nicht angenommen werden, weil er zu einem früheren Zeitpunkt anderern Mietern die Hundehaltung gestattet hat. Insoweit gegen den Vermieter w.g. rechtsmissbräuchlicher, willkürlicher Ungleichbehandlung vorzugehen, ist m.E. mangels Kenntnis der genauen Umstände, die zu einem früheren Zeitpunkt zum Vertragsschluss mit den anderen Mietern geführt haben, von vornherein aussichtlos.

Im Ergebnis steht es also grds. im Ermessen des Vermieters, ob er im Einzelfall die Hundehaltung in den Mieträumen gestattet oder eben nicht.

Leider habe ich keine günstigere Antwort für Dich parat.
 
... selbst als hundehalter in mietwohnungen keine hundehaltung erlauben würde
Bei uns ähnlich, die Einliegerwohnung hier wird nur ohne Hunde & Katzen vermietet, meine Stinkstiefel reichen und Ärger (der von meinen Hunden ausginge) wäre mit einen weiteren Hund vorprogramiert.
 
pete, der selbst als hundehalter in mietwohnungen keine hundehaltung erlauben würde

Wir bevorzugen in unserer Eigentumswohnung Tierhalter. (Hunde/Katzen)
Einfach, weil ich als Studentin mit grossem Hund viele Absagen bekommen habe.
Da habe ich mir geschworen: Sollte ich mal vermieten, dann nur an Tierhalter.
Natürlich schauen wir uns Hund und Halter immer genau an...
 
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