Erstmals hat sich ein deutsches Oberverwaltungsgericht (OVG) mit der Frage befasst, ob die Polizei nach bestimmten Einsätzen Gebühren von Bürgern verlangen darf. In einem Fall hatte die Polizei einen Hund aus einem geparkten Auto befreit. Das Urteil wird in zwei Wochen erwartet. .......
Diese Frau sollte auf jeden Fall die Gebühren tragen müssen und damit ist sie noch gut bedient. Die Gebühren zur Rettung meines Hundes würde ich mit Freuden übernehmen - wobei ich meine Hunde auch nicht in so eine Hitzfalle sperre.
ok, danke euch allen.
ich hab soweit alles mal weitergeleitet.
sie muss noch ein bisschen drüber schlafen. wenn sich was auftut meld ich mich nochmal.
danke für eure zeit und idee.
lg
sarah
Allerdings verstehe ich die Titelzeile nicht. Dem Text nach biss der Hund den Cocker, und dessen Frauchen verletzte sich beim Sturz. Da steht NICHT, dass irgend eine Hundehalterin ebenfalls gebissen worden wäre.
Das Opfer noch zu beschimpfen, erscheint mir erst einmal etwas asozial.