- Wolfgang
Hundehalter erreicht Ausnahmegenehmigung
Rottweiler Paul und Terrierdame Sarah dürften ohne Leine durch die Wälder streunen. Uli Weber hat von der Stadt eine Ausnahmegenehmigung erhalten. WAZ-Bild: Hanjo Schumacher
Rottweiler Paul und Terrier-Weibchen Sarah dürfen wieder zusammen und ohne Leine durch die Wälder streunen. Denn Herrchen Uli Weber erhielt von der Stadt eine "Ausnahmegenehmigung zur Maulkorb- und Leinenpflicht".
Rückblick: Hundehalter Weber und sein zweijähriger Rottweiler Paul bestanden den nach Landeshundegesetz (LHG) vorgeschriebenen Wesenstest, so dass der zuvor als gefährlich eingestufte Rüde wieder unangeleint laufen durfte. Da der Erlaubnisinhaber Weber jedoch nicht zwei Hunde ohne Leine ausführen durfte, musste daraufhin seine kleine Terrierdame Sarah unter dem Leinenzwang leiden (WAZ berichtete).
Gegen diese damals selbst für den Abteilungsleiter des Bochumer Ordnungsamtes, Reinhard Firlej ,"nicht ganz so einfach nachvollziehbare" Regelung legte Uli Weber Widerspruch ein - und diesem wurde jetzt statt gegeben. Mit dem Ergebnis sieht sich der Hundehalter zwar schon einen Schritt weiter, ist aber bei weitem noch nicht zufrieden. "Jetzt darf Paul zwar in Wald und Feld frei laufen, sobald jedoch eine Straße kommt, muss ich ihn anleinen", erklärt er unzufrieden. "Dabei läuft er doch perfekt bei Fuß."
Würde der 39-Jährige den ,Hund besonderer Rasse´ dennoch an einer Straße unangeleint lassen, würde er Bußgelder ab 30 Euro oder Schlimmeres riskieren. "Bei mehrfacher Zuwiderhandlung könnte mir das Ordnungsamt das Tier wegnehmen." Deshalb hat der Hundehalter jetzt erneut Widerspruch eingelegt, um seinen ,zahmen Rottweiler´ einem Retriever gleich zu stellen. Mit einem Bescheid rechnet der geplagte Hundefreund jedoch erst in sechs Monaten. "Wenn ich gewinnen sollte, hätte das eine Signalwirkung für alle ähnlichen Fälle", hofft Weber. Deshalb würde er sogar bis vor das Verwaltungsgericht ziehen. "Dann hätten auch andere Hundebesitzer die Möglichkeit, auf Gleichbehandlung zu plädieren."
02.03.2004 Von Vera Kämper
Rottweiler Paul und Terrierdame Sarah dürften ohne Leine durch die Wälder streunen. Uli Weber hat von der Stadt eine Ausnahmegenehmigung erhalten. WAZ-Bild: Hanjo Schumacher
Rottweiler Paul und Terrier-Weibchen Sarah dürfen wieder zusammen und ohne Leine durch die Wälder streunen. Denn Herrchen Uli Weber erhielt von der Stadt eine "Ausnahmegenehmigung zur Maulkorb- und Leinenpflicht".
Rückblick: Hundehalter Weber und sein zweijähriger Rottweiler Paul bestanden den nach Landeshundegesetz (LHG) vorgeschriebenen Wesenstest, so dass der zuvor als gefährlich eingestufte Rüde wieder unangeleint laufen durfte. Da der Erlaubnisinhaber Weber jedoch nicht zwei Hunde ohne Leine ausführen durfte, musste daraufhin seine kleine Terrierdame Sarah unter dem Leinenzwang leiden (WAZ berichtete).
Gegen diese damals selbst für den Abteilungsleiter des Bochumer Ordnungsamtes, Reinhard Firlej ,"nicht ganz so einfach nachvollziehbare" Regelung legte Uli Weber Widerspruch ein - und diesem wurde jetzt statt gegeben. Mit dem Ergebnis sieht sich der Hundehalter zwar schon einen Schritt weiter, ist aber bei weitem noch nicht zufrieden. "Jetzt darf Paul zwar in Wald und Feld frei laufen, sobald jedoch eine Straße kommt, muss ich ihn anleinen", erklärt er unzufrieden. "Dabei läuft er doch perfekt bei Fuß."
Würde der 39-Jährige den ,Hund besonderer Rasse´ dennoch an einer Straße unangeleint lassen, würde er Bußgelder ab 30 Euro oder Schlimmeres riskieren. "Bei mehrfacher Zuwiderhandlung könnte mir das Ordnungsamt das Tier wegnehmen." Deshalb hat der Hundehalter jetzt erneut Widerspruch eingelegt, um seinen ,zahmen Rottweiler´ einem Retriever gleich zu stellen. Mit einem Bescheid rechnet der geplagte Hundefreund jedoch erst in sechs Monaten. "Wenn ich gewinnen sollte, hätte das eine Signalwirkung für alle ähnlichen Fälle", hofft Weber. Deshalb würde er sogar bis vor das Verwaltungsgericht ziehen. "Dann hätten auch andere Hundebesitzer die Möglichkeit, auf Gleichbehandlung zu plädieren."
02.03.2004 Von Vera Kämper