Fair Dog:
"Momentan können wir nichts im Fall Diva unternehmen, da wir keine Vollmacht des Besitzers haben.
Jedoch hat der Vorbesitzer von Diva verlauten lassen, er hat Papiere und damit Beweise dafür dass Diva vor dem 17. März 2010 geboren wurde. Wenn er diese Papiere vorlegen kann und Diva kein „schwerer Bissvorfall“ zu Lasten gelegt wird, muss sie an ein Familienmitglied oder an eine Tierpension überstellt werden, solange der jetzige Besitzer sich im Gefängnis aufhält, und darf nicht eingeschläfert werden."
Wurde nicht bisher (von Fair Dog?) behauptet, Hunde seien nur sicher, so lange sie bei dem Halter seien, der sie vor dem Stichtag 2010 hatte, und dürften nicht mal nach dessen Tod oder Verhinderung von Familienangehörigen übernommen werden, sondern seien dann sichere Todeskandidaten?
Wie passt das zu diesem Text jetzt?
Wurde da mit falschen Aussagen Stimmung gemacht oder was?
Also so besch... dieses Hundegesetz auch fraglos ist, verscheißern lasse ich mich dennoch nicht gern!