So, ich habs gefunden. Ich kopiere mal den entsprechenden Absatz rein:
[...]
"Den nach der Durchsuchung zunächst möglicherweise zu Tage getretenen augenscheinlichen Eindruck und die im Bericht des Veterinäramtes danach vorgenommene Bewertung als vorbildliches Projekt in einer tadellosen Einrichtung haben die Ermittlungen nicht bestätigt.
Vielmehr haben die Ermittlungen ergeben, dass Tierhaltung und Tierpflege im Gnadenhof, wo zeitweise etwa 300 Tiere verschiedener Art untergebracht waren, durchaus Anlass für Beanstandungen gab.
Dies gilt insbesondere für die Unterbringung der Hunde in einer ehemaligen Reithalle, in welcher bis zu 70 Hunde in Zwingern gehalten werden, die den Anforderungen der Tierschutzhundeverordnung nicht entsprechen und daher einer grundlegenden Umgestaltung bedürfen. Bereits vor dem Umzug der von der Beschuldigten betriebenen Einrichtung von Lempen bei Bodnegg in die Gebäude des Argenhofs bei Amtzell ergaben sich in dieser Hinsicht aufgrund der Ermittlungen konkrete Hinweise, dass die Tierhaltung nicht nur gegen die Tierschutzverordnung sondern auch das Tierschutzgesetz verstieß. Eine Betriebserlaubnis für diesen Betrieb lag im übrigen zu keinem Zeitpunkt vor. Eine Vielzahl der insgesamt festgestellten Verstöße sind rechtlich als Ordnungswidrigkeiten zu bewerten, die wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden können."
[...]
Quelle:
Nun das war das Originalzitat, dann scheitert es auch nicht daran, dass ich mich vielleicht missverständlich ausdrücke oder etwas falsch interpretiere.
Ausdrücklich "geringe Schuld" (da "kein erheblicher Schaden" entstanden ist) trifft aber im Übrigen wohl auf den Teil der Anschuldigungen zu, die sich auf Spendengeldveruntreuuung beziehen.
Was nun die Betriebserlaubnis betrifft - da kenne ich mich tatsächlich nicht aus.
ABER warum schreibt der Argenhof in seiner eigenen verlautbarung auf seiner HP:
"Ebenso lag, nach Mitteilung des Veterinäramtes, eine Betriebserlaubnis vor."
Wenn die StA doch feststellt:
"Eine Betriebserlaubnis für diesen Betrieb lag im übrigen zu keinem Zeitpunkt vor."
und
"Allerdings ist davon auszugehen, dass die Ermittlungsergebnisse, die der zuständigen Behörde nunmehr durch Vorlage der Akten bekannt gemacht werden, Anlass geben werden, im Falle einer Betriebserlaubniserteilung durch entsprechende Auflagen die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen mit einer strengen und effektiven Überwachung zu gewährleisten."
Und das Vetamt - das laut Gnadenhof-HP selbst gesagt haben soll, dass es eine Betriebserlaubnis gibt - sagt heute, dass keine solche nötig wäre, da es auf dem Hof ja alles Privattiere seien.
Auch da frage ich mich, wie das denn sein kann, wenn doch viele der Hunde zur Weitervermittlung kamen und oft gar nicht übereignet wurden.
Wenn mich nicht alles täuscht, hätte der Hof damit also doch eine Erlaubnis gebraucht, so wie jedes Tierheim auch. Oder wo liegt mein Denkfehler? Oder warum bemängelt die StA das Fehlen einer solchen Erlaubnis, wenn sie doch gar nicht nötig ist?
helki, welchen Teil des Tierschutzgesetzes meinst du denn? Bitte hilf mir auf die Sprünge. Wie gesagt, ist nicht mein Metier.
LG
Natalie