Help Zusammenfassung gesucht

Büffelchen

10 Jahre Mitglied
Suefz, ich befasse mich grad mit der neuen Hundeverordnung des Landes Hessen.:unsicher:

Hat irgend jemand von euch eine gute Zusammenfassung oder Links, eventuell auch mit Verwaltungsanordnungen zu dem Thema? :rolleyes::)

Ich muss am Donnerstag in ner Rotti BG darüber nen Vortrag halten. Und ich will mich wirklich nicht blamieren. :unsicher:

Habe schon einiges zusammen gefasst, wäre aber schön wenn ihr mir noch bissl helfen könntet. :hallo:
 
  • 5. Mai 2024
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Hi Büffelchen ... hast du hier schon mal geguckt?
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Vielen Dank das ist leider genau die gültige Fassung die ich mir schon über den ADRK angeguckt habe.
 


Hab ich allerdings natürlich vor allem für Rottweilerhalter geschrieben, weil's ja eine Rottiseite ist. Aber die interessanten Infos sind drin ;).

Liebe Grüße
Alex
 
Geht ja auch um Rottis :D dankeschön

Ich hätte aber noch rein genommen dass auch Hunde die vor dem 31.12.08 gezeugt wurden also erst 2009 geboren wurden nicht unter die Verordung fallen. Oder hab ich das übersehen?
 
Ich hätte aber noch rein genommen dass auch Hunde die vor dem 31.12.08 gezeugt wurden also erst 2009 geboren wurden nicht unter die Verordung fallen. Oder hab ich das übersehen?

Das stimmt so nicht ganz. Es geht vor allem um gehalten. Nur die bereits gehaltenen Rottweiler sowie deren bereits vor dem 17.12.2008 (Datum des In Kraft tretens) erzeugte Nachkommen (also schon geborene) fallen unter den Bestandsschutz. Möchte ich jetzt z.B. einen 3jährigen Rottweiler eines Bekannten übernehmen, fällt dieser nicht darunter (denn er wurde vorher nicht von mir gehalten) und hat alle Auflagen.

Aber stimmt, die Nachkommen habe ich vergessen, füge ich dann noch ein. Danke für den Hinweis :).

Liebe Grüße
Alex
 
Ja das is klar, übernehme ich nen erwachsenen Rotti fältt der unter die Verordnung. hatte ich ihn vorher schon dann nicht so hab ich das auch gelesen.

Aber wenn der Rotti den jahreswechesl praktisch im Bauch gemacht hat und vorher gezeugt wurde fällt er ja nicht unter die Verordnung oder?

Grml ich haaasssse es Vorträge zu halten und das noch vor den ganzen alten Hasen, aber netterweise hat der liebe Herr Nieratzky das mal auf mich abgedrückt :unsicher: und ich Depp hab zu schnell ja gesagt..
 
Ich hätte aber noch rein genommen dass auch Hunde die vor dem 31.12.08 gezeugt wurden also erst 2009 geboren wurden nicht unter die Verordung fallen. Oder hab ich das übersehen?

Das stimmt so nicht ganz. Es geht vor allem um gehalten. Nur die bereits gehaltenen Rottweiler sowie deren bereits vor dem 17.12.2008 (Datum des In Kraft tretens) erzeugte Nachkommen (also schon geborene) fallen unter den Bestandsschutz. Möchte ich jetzt z.B. einen 3jährigen Rottweiler eines Bekannten übernehmen, fällt dieser nicht darunter (denn er wurde vorher nicht von mir gehalten) und hat alle Auflagen.

Aber stimmt, die Nachkommen habe ich vergessen, füge ich dann noch ein. Danke für den Hinweis :).

Kleines Korrektur: Sind die Hunde vor dem 17.12.2008 bzw. 31.12.2008 geboren und werden nach dem 1.1.2009 abgegeben - dann fallen sie voll unter die Verordnung. Verbleibt allerdings ein Welpe, der vor dem 17.12. bzw. 31.12. 2008 geboren wurde bei seinem Züchter fällt er unter die Übergangsregelung. Ist hirnrissig - aber ist nun mal so.
 
Und was mit den Hunden die davor gezeugt wurden und dann im Januar geboren wurden? Und dann abgegeben wurden?

Fallen die auch unter die Verordnung?

Wenn ein Hund der vorm 31.12.2008 geboren wurde,nur ausgeliehen wird und der Besitzer der Züchter bleibt, aber jemand anderes ihn trainiert, dann fällt er also nich tunter die Verordnung?
 
Und was mit den Hunden die davor gezeugt wurden und dann im Januar geboren wurden? Und dann abgegeben wurden?

Fallen die auch unter die Verordnung?

Yupp...tun sie.

Wenn ein Hund der vorm 31.12.2008 geboren wurde,nur ausgeliehen wird und der Besitzer der Züchter bleibt, aber jemand anderes ihn trainiert, dann fällt er also nich tunter die Verordnung?
Solange der andere ihn nur trainiert und der Hund beim Züchter lebt dürfte das kein Problem sein.
 
Also ganz einfach, sobald ich einen Rotti, egal wie alt, ab dem 1.1.2009 übernehme, dieser als nicht bei mir gezüchtet wurde, fällt er unter die Verordnung.

Ich hatte das nämlich bissi anders gelesen.

Nämlich das Rottis die vor dem 31.12. gezeugt wurden nicht darunter fallen.

"Die gefährlichkeit des Rottweilers wird nicht vermutet, wenn seine Haltung von dem Halter bis spätestens 30.06.2009 schriftlich angezeigt wird. Ensprechendes gilt für zum Zeitpunkt des Inkrafttretes bereits gezeugte Nachkömmlinge."

Das liest sich für mich wie als wenn die nachkömmlinge auch wenn sie dann erst im Januar geborgen wurden nicht unter die Verordnung fallen.

Oder gilt das dann nur wenn die beim Züchter verbleiben?
 
Büffelchen schrieb:
Wenn ein Hund der vorm 31.12.2008 geboren wurde,nur ausgeliehen wird und der Besitzer der Züchter bleibt, aber jemand anderes ihn trainiert, dann fällt er also nich tunter die Verordnung?

Halten ist nicht das gleiche wie besitzen. Als Halter gilt meines Wissens der Hund, bei dem er die meiste Zeit lebt. Das heißt, lebt der Hund nicht beim Besitzer, dann muss er die Auflagen trotzdem erfüllen, wenn er nach dem 31.12.2008 den Halter gewechselt hat. Lebt der Hund bei seinem Besitzer und ist dieser auch Halter und der andere nur zeitweise Trainer, fällt der Hund unter den Bestandsschutz.

Liebe Grüße
Alex
 
Nämlich das Rottis die vor dem 31.12. gezeugt wurden nicht darunter fallen.

Vom 31.12.2008 ist bei den Nachkommen überhaupt keine Rede, sondern es ist die Rede von "bis zum Tag des in Kraft tretens der Verordung erzeugte Nachkommen" (bereits gehaltener Hunde). Tag des in Kraft tretens war der 17.12.2008. Der 31.12.2008 gilt als Stichtag für den Bestandsschutz bis dahin gehaltener Hunde.

Liebe Grüße
Alex
 
Aber rein theoretisch könnte man das "erzeugt" auch so sehen, dass die Hündin belegt wurde und diese Welpen nicht unter die Verordnung fallen , solange die Hündin vor dem 17.12.2008 belegt wurde.

Weil sie sind dann ja schon erzeugt, nur noch nicht geboren. Ok dann ge/erzeugt bis zum 17.12.2008 :)

Ich reite da so drauf rum weil ich genau das gefragt wurde :(
 
Aber rein theoretisch könnte man das "erzeugt" auch so sehen, dass die Hündin belegt wurde und diese Welpen nicht unter die Verordnung fallen , solange die Hündin vor dem 17.12.2008 belegt wurde.

Weil sie sind dann ja schon erzeugt, nur noch nicht geboren. Ok dann ge/erzeugt bis zum 17.12.2008 :)

Ich reite da so drauf rum weil ich genau das gefragt wurde :(

Die Welpen werden aber erst nach dem 1.1.2009 abgegeben und somit fallen sie dann voll unter die Verordnung ;)
 
@ Beckersmom vielen Dank, durch das Gespräch ist einiges geklärt... mein Chef hat schon ganz komisch geguckt *hihi*
 
Hallo. Ich hab da ne Idee. Der Wikipedia sagt zwar welcher Hund wo auf welcher Liste steht, aber nicht was man so alles machen muss. Wie wäre es wenn man sowas mal für alle Länder zusammen trägt:

Thüringen

Liste 1: nein

Liste 2: nein

Zucht: erlaubt

Übernahme: von Privat und vom Tierschutz

braucht dazu: nichts besonderes

Haltung: keine Verpflichtungen

Wesenstest erlässt: gibt es nicht




vielleicht fallen euch ja noch Punkte ein...
 
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