Wolf II
Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Hannover: Hunde dürfen frei laufen
Ein Rechtsgutachten hebt den Leinenzwang in fünf
Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet auf
Hunde dürfen künftig auf bestimmten Grünflächen im Stadtgebiet ohne Leine
laufen,
obwohl es sich um Landschaftsschutzgebiete handelt. Das hat ein Rechtsgutachten
ergeben, das vom Grünflächenamt in Auftrag gegeben worden war. Mit dem
Gutachten geht ein jahrelanger Streit vor allem um die Alte Bult zu Ende. Auf
der
innenstadtnahen Fläche am Kinderkrankenhaus lassen zahlreiche Hundehalter
aus der gesamten Region ihre Vierbeiner herumtollen ? künftig haben sie dabei
das Recht auf ihrer Seite. Betroffen von der Neuregelung sind noch vier weitere
Schutzgebiete im Stadtgebiet. Anleinpflicht gilt allerdings trotzdem während der
Brut- und Setzzeit, die noch bis Mitte Juli dauert.
Zu jedem Landschaftsschutzgebiet gibt es eine Verordnung, die festlegt, was
erlaubt und was verboten ist. In der Regel ist dort auch das Anleinen von Hunden
festgeschrieben. Bei fünf Landschaftsschutzgebieten (LSG) in Hannover aber fehlt
diese konkrete Festlegung. Daraus haben Hundehalter abgeleitet, dass sie ihre
Schützlinge dort von der Leine befreien dürfen. Im Bereich der Alten Bult ist
daraus
sogar ein Gewohnheitsrecht entstanden, das von der Stadtverwaltung auch
jahrelang
toleriert wurde.
Als in Hannover im vergangenen Sommer die Debatte um Hundeauslaufflächen
geführt wurde, haben Politik und Verwaltung dieses Gewohnheitsrecht kontrovers
diskutiert. Befürworter der Anleinpflicht beriefen sich darauf, dass in den
Schutzgebieten
formal auch die Straßen- und Grünanlagenordnung der Stadt gelte. Die schreibt
vor,
dass auf öffentlichen Grünflächen Hunde angeleint werden müssen.
Das Rechtsgutachten kommt jetzt zu einem anderen Ergebnis. Die Verordnung der
Landschaftsschutzgebiete steht über der Grünanlagenverordnung, damit brauchen
Hunde auf der Alten Bult und in den LSG Obere Wietze, Laher Wiesen,
Altwarmbüchener Moor/
Ahltener Wald und Kronsberg nicht mehr angeleint zu werden.
Die neue Auslegung gilt aber nur für öffentliche Flächen in den Schutzgebieten,
betont Klaus-Dieter Bonk,
Stellenleiter im Grünflächenamt: Einige Teilflächen sind verpachtet, dort kann
der Pächter
eigenständig eine Anleinpflicht verfügen. Auch werden die städtischen
Angestellten weiterhin
kontrollieren, ob in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde
angeleint sind.
Zudem müssen Halter den Kot ihrer Vierbeiner entsorgen.
Seit Februar sind im Stadtgebiet bereits elf Auslaufflächen ausgewiesen, auf
denen Hunde
(fast) alle Freiheiten haben. Im gesamten Stadtbezirk Mitte, im 50-Meter-Umkreis
um Schulen
und Kindergärten, auf Friedhöfen, Spielplätzen und Liegewiesen gilt dagegen
strikte Anleinpflicht.
Quelle:HAZ 30.04.02
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Wolfs
AK Tierschutz Do.25.04.02, 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover, Raum 1207. Thema: das Schächturteil des Bundesverfassungsgerichts
Ein Rechtsgutachten hebt den Leinenzwang in fünf
Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet auf
Hunde dürfen künftig auf bestimmten Grünflächen im Stadtgebiet ohne Leine
laufen,
obwohl es sich um Landschaftsschutzgebiete handelt. Das hat ein Rechtsgutachten
ergeben, das vom Grünflächenamt in Auftrag gegeben worden war. Mit dem
Gutachten geht ein jahrelanger Streit vor allem um die Alte Bult zu Ende. Auf
der
innenstadtnahen Fläche am Kinderkrankenhaus lassen zahlreiche Hundehalter
aus der gesamten Region ihre Vierbeiner herumtollen ? künftig haben sie dabei
das Recht auf ihrer Seite. Betroffen von der Neuregelung sind noch vier weitere
Schutzgebiete im Stadtgebiet. Anleinpflicht gilt allerdings trotzdem während der
Brut- und Setzzeit, die noch bis Mitte Juli dauert.
Zu jedem Landschaftsschutzgebiet gibt es eine Verordnung, die festlegt, was
erlaubt und was verboten ist. In der Regel ist dort auch das Anleinen von Hunden
festgeschrieben. Bei fünf Landschaftsschutzgebieten (LSG) in Hannover aber fehlt
diese konkrete Festlegung. Daraus haben Hundehalter abgeleitet, dass sie ihre
Schützlinge dort von der Leine befreien dürfen. Im Bereich der Alten Bult ist
daraus
sogar ein Gewohnheitsrecht entstanden, das von der Stadtverwaltung auch
jahrelang
toleriert wurde.
Als in Hannover im vergangenen Sommer die Debatte um Hundeauslaufflächen
geführt wurde, haben Politik und Verwaltung dieses Gewohnheitsrecht kontrovers
diskutiert. Befürworter der Anleinpflicht beriefen sich darauf, dass in den
Schutzgebieten
formal auch die Straßen- und Grünanlagenordnung der Stadt gelte. Die schreibt
vor,
dass auf öffentlichen Grünflächen Hunde angeleint werden müssen.
Das Rechtsgutachten kommt jetzt zu einem anderen Ergebnis. Die Verordnung der
Landschaftsschutzgebiete steht über der Grünanlagenverordnung, damit brauchen
Hunde auf der Alten Bult und in den LSG Obere Wietze, Laher Wiesen,
Altwarmbüchener Moor/
Ahltener Wald und Kronsberg nicht mehr angeleint zu werden.
Die neue Auslegung gilt aber nur für öffentliche Flächen in den Schutzgebieten,
betont Klaus-Dieter Bonk,
Stellenleiter im Grünflächenamt: Einige Teilflächen sind verpachtet, dort kann
der Pächter
eigenständig eine Anleinpflicht verfügen. Auch werden die städtischen
Angestellten weiterhin
kontrollieren, ob in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde
angeleint sind.
Zudem müssen Halter den Kot ihrer Vierbeiner entsorgen.
Seit Februar sind im Stadtgebiet bereits elf Auslaufflächen ausgewiesen, auf
denen Hunde
(fast) alle Freiheiten haben. Im gesamten Stadtbezirk Mitte, im 50-Meter-Umkreis
um Schulen
und Kindergärten, auf Friedhöfen, Spielplätzen und Liegewiesen gilt dagegen
strikte Anleinpflicht.
Quelle:HAZ 30.04.02
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Wolfs
AK Tierschutz Do.25.04.02, 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover, Raum 1207. Thema: das Schächturteil des Bundesverfassungsgerichts