<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von merlin:
Hallo Andreas !
...Aber es blieb ihr doch laut der Verordnung nichts anderes übrig als zu dem Test zu gehen.
In Niedersachsen muss er doch gemacht werden um die 'Erlaubnis zur Haltung' zu bekommen, oder?
[/quote]
Hallo Merlin,
das ist wohl richtig.
Die Stadt Hannover versucht gerade, eine Frist bis Ende Februar 2001 durchzusetzen, es sind Schreiben an alle Liste 1-Hundehalter (Pittis, AmStaff, Bullis und deren Mixe) gegangen, wonach ein Prüfungstermin _nach_ Februar 2001 als "nicht rechtzeitig" bezeichnet wird.
Diese Frist steht aber nirgendwo, weder in der Gefahrtierverordnung, noch in den Durchführungsbestimmungen des Ministeriums. Vielmehr hat die Stadt Hannover sich diese Frist ausgedacht und das ist rechtlich sehr umstritten.
Was will man tun, wenn jemand einen Liste 1-Hund bei der Tiho (Tierärztliche Hochschule Hannover) anmeldet und den Termin erst in 2002 hat ? Will man alle angemeldeten, aber noch nicht fälligen Tiere beschlagnahmen ? Das Tierheim ist jetzt schon total überfüllt und die Stadt hat ihre Bemühungen für ein Gelände für beschlagnahmte Hunde gerade aufgegeben.
Außerdem wären ja bis Ende Februar noch ca. zweieinhalb Monate Zeit gewesen, u.a. könnte ja die Gerichtsentscheidung gegen die GeftVO noch kommen.
Ich überlege gerade, wenn es der erste Hund (von ca. 200 getesteten) ist, der durchfällt, ob er dann vielleicht wirklich ein Problem hat ? Und ob man als Besitzer das nicht gemerkt haben müßte ?
Jedenfalls verstehe ich nicht, wie man eine Tötungsanordnung einfach in Empfang nimmt und nichts tut. Für mich gibt's zwei Möglichkeiten:
1. ich sehe ein, daß mein Hund wirklich gefährlich ist und gebe ihn auf. Dann bin ich es ihm schuldig, ihn schmerzlos und möglichst zuhause ohne Streß einschläfern zu lassen.
2. ich stimme dem Urteil des Wesenstests nicht zu. Dann lege ich Rechtsmittel gegen die Anordnung ein. Ich bringe den Hund woanders unter, wo er möglichst nicht unter niedersächsischen Recht steht, dann können die nied. Behörden nichts machen. Ich lasse mich rechtlich beraten. Ich gehe zu einer anderen Stelle und lasse den Test wiederholen.
Hier ist weder 1 noch 2 passiert, sondern gar nichts. Das macht mich immer mehr stutzig.
ciao
Andreas