In Hamburg werden Hunde nur wegen einer gewissen Kopfform wahllos beschlagnahmt.
Von der Behörde wird dann willkürlich behauptet, dass es sich um einen Listenhund handelt, was die Amtstierärzte bestätigen.
Den Beweis, dass es sich nicht um einen Listenhund handelt, muss der Halter erbringen.
Gerade bei Mischlingen aus Boxer-Labrador, Thai Ridgeback-Boxer etc.ist es optisch schwierig auszumachen, ob es sich um einen Listenhund handelt oder nicht.
Falls die Elterntiere bekannt sind, können sie als Nachweis genutzt werden, dass es sich bei dem Tier nicht um einen Listenhund handelt.
Das ist insbesondere möglich, wenn beide Elterntiere VDH Papiere besitzen, dann kann aufgrund von einem Blutest der Elterntiere, der Beweis erbracht werden, dass es sich bei dem betroffenen Hund um einen Abkömmling dieser handelt.
Was für ein Blödsinn!
Wieviele von den. ,,echten,, Boxer -labrador mixen gibt es denn wirklich! Ich kann mir nicht vorstellen, dass Leute bewusst beide Rassen verpaaren!
Es ist vielmehr so, dass beide Rassen missbraucht werden um z.b einen amstaff umzudeklarieren! Und verantwortungsbewusste Halter von Hunden mit Papieren, geben sich nicht dafür her, z.b ihren thai ridge zur Wald und wiesenzucht zu missbrauchen!
Und meine Frage an dich lautet; was wäre oder ist der Zweck des vermehren von Boxer-labrador mixen?!