.......in Bezug auf das Urteil von 2004!!!
8 Jahre her. Jetzt soll's das bringen. Ihr werdet auch in 10 Jahren noch euer leid beklagen, mehr nicht.
Kannst Du Deine "Prognose" mit Argumenten begründen? Wie auch immer...
Tatsache ist, dass einige LHV im Verdacht stehen, verfassungswidrig zu sein und das je nach Gestalltung und Durchführung aus unterschiedlichen Gründen.
Einige verstoßen gegen die Menschenwürde, oder gegen die allgemeine Handlungsfreiheit, oder das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot etc. Zudem stehen einige LHV im Verdacht gegen das Tieschutzgesetz und das verhältnissmäßigkeitsgebot zu verstoßen.
Und ja, einige Parlamente kommen dem im Urteil aus 2004 gestellten Gebot nicht nach und andere handeln willkürlich, was auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz bzw. die Grundrechte ist, weil der Staat gewissenhaft vorgehen muss, wenn er durch Maßnahmen die Grundrechte seiner Bürher beschränkt.
Konkret am Beispiel der LHV bedeutet dies, dass es schon wichtige und nachgewiesene Gründe geben muss, damit der Staat mir zum Beispiel Eigentum wegnehmen darf, mir generell etwas verbieten darf, oder mich gegen meinen Willen zu Hause besuchen darf etc.
Eine Frau Domres weiß genau, dass wenn sie mit schwammigen Argumenten Listen und alles was damit an Einschränkungen für ihre Halter damit verbunden ist, sich verfassungswidrig verhält. Genauso, wenn der Expertenrat und wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert werden. Sie macht es trotzdem, weil das für sie und ihre Partei das kleinere Übel ist. Es ist gar nicht beabsichtigt gute und langfristig vernünftige Gesetze zu schaffen, sonder viel wichtiger ist, sich aus opportunistischen Gründen kurzfristig als Heldin aufzuspielen.
Es gibt daher viele Klagen gegen die LHV in verschiedenen Ländern und das nicht nur von Listenhundhaltern, sondern zum Beispiel auch von Schäferhundhalter, deren Hunde nach einem Vorfall als gefährlich erkannt wurden
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