Hallo
Hat jemand in Thüringen nach dem 01.09.2011 einen Listenhund angemeldet und auch die nötige Haltererlaubnis erhalten??
Der Hund muss auch nach dem 01.09.2011 angeschafft worden sein!!!!
(Wer davor einen Listi hatte und nach In-Kraft-treten des Gesetzes ordnungsgemäss angemeldet hat, zählt nicht unter meine Anfrage)
Ich suche Antworten im "jetzt und hier)
Wir haben laut unserem Gesetz ja 2 Hürden zu meistern:
Paragraph 4
Punkt 5 "....besonderer wissenschaftlicher oder beruflicher Bedarf für die Haltung des Hundes besteht...."
Punkt 6 "....im Falle der Anschaffung darüber hinaus nachgewiesen wird, dass der Bedarf durch Hunde anderer Rassen nicht angemessen befriedigt werden kann ...."
Diese Punkte müssen in schriftform bewiesen werden!!!
Kennt sich jemand aus??
Danke!
Hat jemand in Thüringen nach dem 01.09.2011 einen Listenhund angemeldet und auch die nötige Haltererlaubnis erhalten??
Der Hund muss auch nach dem 01.09.2011 angeschafft worden sein!!!!
(Wer davor einen Listi hatte und nach In-Kraft-treten des Gesetzes ordnungsgemäss angemeldet hat, zählt nicht unter meine Anfrage)
Ich suche Antworten im "jetzt und hier)
Wir haben laut unserem Gesetz ja 2 Hürden zu meistern:
Paragraph 4
Punkt 5 "....besonderer wissenschaftlicher oder beruflicher Bedarf für die Haltung des Hundes besteht...."
Punkt 6 "....im Falle der Anschaffung darüber hinaus nachgewiesen wird, dass der Bedarf durch Hunde anderer Rassen nicht angemessen befriedigt werden kann ...."
Diese Punkte müssen in schriftform bewiesen werden!!!
Kennt sich jemand aus??
Danke!