Grundstücke mit Erbbauzins im Nachlass-Wer kennt sich aus?

JoeDu

10 Jahre Mitglied
Hallo,

da Tante G..gle nix Vernünftiges ausspuckt frage ich mal hier.

Das Amtsgericht hat uns ein Formblatt zur Wertermittlung eines Nachlasses gegeben. Soweit nix Dolles. Darin sind aber auch "Forderungen gegen Dritte" gefragt. Darunter fällt der Erbbauzins für auf Erbbau vergebene Grundstücke, soweit ich weiß.

Was trage ich denn da ein? Sowohl jährlicher Zins als auch Wert oder Einheitswert der Grundstücke kommt mir ziemlich unwahrscheinlich vor. Die Verträge laufen noch gut 50 Jahre.

Hat einer ne Ahnung wie man das berechnet?

Danke schon mal.
 
  • 27. April 2024
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Hi JoeDu ... hast du hier schon mal geguckt?
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JoeDu
Vielen lieben Dank für Deine Mühe. Wir werden erst mal versuchen das anhand unserer Unterlagen nachzuvollziehen. Ist am Wochende ja genug Zeit, bei der Wettervorhersage. Dann melde ich mich hier wieder. So nebenbei: Die Erhöhung trifft garantiert keine armen Leute.
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Ja kommt auf die jeweilige städtische Verordnung an. Bei uns in Darmstadt wird man nach bestandener Wesensprüfung mit dem normalen Steuersatz belegt.
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