Nachlass der Frau Lissi Lüdemann

Strawberry

20 Jahre Mitglied
"ERKLÄRUNG
Betr.: Nachlass der Frau Lissi Lüdemann
wohnhaft und verstorben in 25436 Halstenbek
hier: Errichtung einer Institution für notleidende und hilfsbedürftige Hunde

Der Deutsche Tierschutzbund e.V. ist testamentarischer Erbe der am 23.Februar 1995 verstorbenen Frau Lissi Lüdemann, die in der Gemeinde Halstenbek lebte.

Mit der Erblasserin hatte der Deutsche Tierschutzbund zu Lebzeiten keinerlei Kontakt. Sie war ihm bis zur Testamentseröffnung unbekannt.

Nach dem Tode der Erblasserin war zunächst eine Auseinandersetzung mit dem gesetzli-chen Erben über dessen Pflichtteilsanspruch notwendig.
Mit diesem konnte im Dezember 1995 eine einvernehmliche Regelung getroffen werden. Den danach geschuldeten Pflichtteil musste der Deutsche Tierschutzbund e.V. zum we-sentlichen Teil zunächst vorfinanzieren, da der Nachlass nicht über die liquiden Mittel in dieser Größenordnung verfügte.

Nach der testamentarischen Auflage sollte die zu errichtende Institution für notleidende und hilfsbedürftige Hunde auf einem der Grundstücke der Verstorbenen in Halstenbek verwirklicht werden.
Einzelheiten des Projektes sollten im Einvernehmen mit dem Testamentsvollstrecker geregelt werden, zu dem die Erblasserin zu Lebzeiten Kontakte unterhalten hat.

Die Realisierung dieses Vorhabens auf einem der Erbgrundstücke in Halstenbek scheiterte letztendlich an den behördlichen Ablehnungen der Gemeinde Halstenbek und des Kreises Pinneberg. Die entsprechenden Bemühungen haben sich bis Mitte 1998 hingezogen.
Es waren deshalb neue Überlegungen nach einem anderen Standort notwendig, wobei nach wie vor der Wille der Erblasserin im Vordergrund stand, das gewünschte Vorhaben auf einem eigenen Grundstück auszuführen.

Die Suche nach einem geeigneten Alternativ-Standort konnte erst im Jahre 2000 positiv abgeschlossen und damit die Erfüllung der
testamentarischen Verpflichtung in Angriff genommen werden.

Die Mittel hierzu und zur Erfüllung des gesetzlichen Pflichtteilanspruches, die der Deutsche Tierschutzbund e.V. zunächst
vorfinanziert hatte, mussten aus dem sukzsessiven Verkauf eines Teils der Erbgrundstücke aufgebracht werden - da sich das Vorhaben, wie ursprünglich vorgesehen, auf einem dieser Grundstücke nicht
realisieren ließ - da sonstige ausreichende liquide Mittel des Nachlasses nicht vorhanden waren.

Die verbleibenden Grundstücke sind wegen vertraglicher Bindungen bzw. wegen ihrer Struktur (Flächen der Landwirtschaft) unverkäuflich.

Das der Erblasserin gewidmete Projekt, in welches bereits erhebliche Mittel investiert wurden, hat die Rehabilitation sog. gefährlicher Hunde zum Inhalt.

Die über 500 Tierheime des Deutschen Tierschutzbundes werden tagtäglich mit der Abgabe, Aussetzung oder behördlichen Einweisung von Hunden konfrontiert, von denen die wenigsten tatsächlich auch eine
Gefahr für die Menschen darstellen.

Derzeit befinden sich mehr als 6.000 Hunde der Rassen in unseren Tierheimen, die durch verschiedene Landesvorschriften als sog.
Kampfhunde eingestuft wurden, und zur Zeit in der Regel nicht vermittelbar sind.

Die Mitarbeiter der Tierheime müssen rasch und deutschlandweit in die Lage versetzt werden, wirklich gefährliche Hunde, von denen, deren Gefährlichkeit nur angenommen wird, sicher zu unterscheiden. Dadurch
ist eine kurzfristige wie auch von uns gewollte Vermittlung der Hunde in geeignete Hände im Interesse des Tieres möglich.

Gnadenhöfe für sog. Kampfhunde lösen das Problem in keiner Weise und verstoßen mit ihrer dauerhaften Unterbringung der Tiere nach unserem Verständnis gegen den Tier-schutzgedanken. Wer Derartiges fordert,
bestätigt damit auch eine solche Einrichtung wie sie z.B. die Hansestadt Hamburg in Harburg installiert hat. Eine derartige
Unterbringung lehnen wir ab.

Die differenzierte Beurteilung des jeweiligen Tieres, die Verhaltenstherapien, welche zeit-, personal- und kostenaufwendig sind, gehören nach unserem Verständnis zum Anspruch eines jeden Hundes auf eine zweite Chance. Hierzu gehört unter wissenschaftlicher Begleitung die Erarbeitung eines praktikablen und am Verhaltensrepertoire des Hundes aus-gerichteten Wesenstestes, der eine Entscheidung über die Therapierbarkeit des Hundes ermöglicht, ebenso, wie die Entwicklung von Maßstäben zur Entscheidung, bei welchem Ergebnis eine Therapie
erforderlich bzw. aussichtsreich ist.

Spezielle Einführungskurse für in Frage kommende Tierheimmitarbeiter sind neben vielen anderen geplanten Maßnahmen die Folge des Wirkens dieser Rehabilitationsstation.

Vor dem Hintergrund des dargestellten Sachverhaltes wird deutlich, dass der Deutsche Tierschutzbund e.V., wie immer, im Interesse der Tiere auch dieses testamentarische Vermächtnis der Frau Lissi Lüdemann verwirklicht.

Bonn, den 15.11.2000

Heinz Kourim
Vizepräsident des
Deutschen Tierschutzbundes e.V.

Bis dann
Sylvia & Kira
 
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