Grüne sehen Berlins Hundegesetz möglicherweise als verfassungswidrig an
Berlin (ddp-bln). Die Berliner Grünen melden Zweifel an dem vom Senat beschlossenen Hundegesetz-Entwurf an. Es gebe verfassungsrechtliche Bedenken, sagte die Grünen-Sprecherin für
Stadtentwicklung, Claudia Hämmerling, am Freitag. Zweifelhaft sei insbesondere die vom Senat vorgesehene Liste verbotener Rassen. In
Baden-Württemberg sei eine solche Rasseliste bereits als verfassungswidrig außer Kraft gesetzt worden.
Der Nachweis einer besonderen Gefährlichkeit bestimmter so genannter Kampfhunderassen sei bis heute nicht geführt worden. Auf die regional unterschiedlichen Listen würden nicht diejenigen Hunde gesetzt, die besonders oft gebissen hätten, sondern solche, denen ein
«Nimbus der Gefährlichkeit» anhafte oder die in der betreffenden Region eine schwache Lobby hätten.
Ein Gefährdungspotenzial bestehe grundsätzlich bei allen Hunderassen, sagte Hämmerling. Stärkere Gefahren gingen nicht von Kampfhunderassen speziell, sondern von größeren Hunden allgemein aus.
Zudem sei damit zu rechnen, dass Halter von Kampfhunden auf neue «Ersatzzüchtungen» auswichen. Nach Senatsbeschluss ist in Berlin die
Haltung und Zucht der Rassen Pit Bull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Tosa Inu faktisch verboten.
Als sinnvoll erachtete Hämmerling dagegen eine Kennzeichnung von größeren Hunden ab 40 Zentimeter Schulterhöhe beziehungsweise 17 Kilogramm Gewicht durch implantierte Mikrochips. Hinzu kommen müsse
ein Zuverlässigkeits- und Sachkundenachweis für die Halter. Die meisten Hundebisse geschähen im eigenen Haushalt. Opfer von Hundebissen seien vor allem die Kinder der Halter und die der Nachbarn. Hier könne ein Sachkundenachweis vorbeugen helfen.
Den vom Senat vorgesehenen Leinenzwang für alle Hunde bezeichnete Hämmerling dagegen als kontraproduktiv. Da es weiter zuwenige
Hundeauslaufgebiete in der Stadt gebe, mache der generelle Leinenzwang «artgerechte Sozialkontakte» unmöglich. Ständig an der Leine geführte Hunde bissen häufiger zu.
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merlin
Berlin (ddp-bln). Die Berliner Grünen melden Zweifel an dem vom Senat beschlossenen Hundegesetz-Entwurf an. Es gebe verfassungsrechtliche Bedenken, sagte die Grünen-Sprecherin für
Stadtentwicklung, Claudia Hämmerling, am Freitag. Zweifelhaft sei insbesondere die vom Senat vorgesehene Liste verbotener Rassen. In
Baden-Württemberg sei eine solche Rasseliste bereits als verfassungswidrig außer Kraft gesetzt worden.
Der Nachweis einer besonderen Gefährlichkeit bestimmter so genannter Kampfhunderassen sei bis heute nicht geführt worden. Auf die regional unterschiedlichen Listen würden nicht diejenigen Hunde gesetzt, die besonders oft gebissen hätten, sondern solche, denen ein
«Nimbus der Gefährlichkeit» anhafte oder die in der betreffenden Region eine schwache Lobby hätten.
Ein Gefährdungspotenzial bestehe grundsätzlich bei allen Hunderassen, sagte Hämmerling. Stärkere Gefahren gingen nicht von Kampfhunderassen speziell, sondern von größeren Hunden allgemein aus.
Zudem sei damit zu rechnen, dass Halter von Kampfhunden auf neue «Ersatzzüchtungen» auswichen. Nach Senatsbeschluss ist in Berlin die
Haltung und Zucht der Rassen Pit Bull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Tosa Inu faktisch verboten.
Als sinnvoll erachtete Hämmerling dagegen eine Kennzeichnung von größeren Hunden ab 40 Zentimeter Schulterhöhe beziehungsweise 17 Kilogramm Gewicht durch implantierte Mikrochips. Hinzu kommen müsse
ein Zuverlässigkeits- und Sachkundenachweis für die Halter. Die meisten Hundebisse geschähen im eigenen Haushalt. Opfer von Hundebissen seien vor allem die Kinder der Halter und die der Nachbarn. Hier könne ein Sachkundenachweis vorbeugen helfen.
Den vom Senat vorgesehenen Leinenzwang für alle Hunde bezeichnete Hämmerling dagegen als kontraproduktiv. Da es weiter zuwenige
Hundeauslaufgebiete in der Stadt gebe, mache der generelle Leinenzwang «artgerechte Sozialkontakte» unmöglich. Ständig an der Leine geführte Hunde bissen häufiger zu.
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