'Grüne' in Niedersachsen haben zwei Meinungen

Andreas

Hier ein Auszug aus meiner Korrespondenz mit den Grünen im Landtag von Niedersachsen.

Der letzte Brief ist noch Entwurf. Bei den Preisen für Kastration etc. bin ich mir nicht so sicher, vielleicht kann mich jemand berichtigen, wenn ich stark danebenliege, bevor ich es abschicke?

Mein erster Brief an den Sprecher der Grünen vom Freitag:
...die bisherige Position der niedersächsischen Grünen kann mich nicht überzeugen:

"Was muss denn noch geschehen, damit die niedersächsische Landesregierung endlich handelt? Stokar: Das Halten von Kampfhunden muss landesweit verboten werden.... Die Landesregierung muss umgehend eine Verordnung erlassen, die das Halten von Kampfhunden verbietet", fordert Stokar. "

"Das Vorhaben des hiesigen Landwirtschaftministeriums, nach der Sommerpause [2000] eine Verordnung zu präsentieren, in deren Kern die sogenannte
"Wesensprüfung" steht, sei unzureichend.
Stokar fordert stattdessen das sofortige Verbot der Haltung gefährlicher Hunde. "

Quelle:

Nicht nur mit meiner eigenen Hündin war ich zum Wesenstest
(P.S. bekomme ich aufgrund der Nichtigkeit der Verordnung nun die 260 Euro und Fahrtkosten usw. eigentlich erstattet?)
sondern auch mit vielen Tierheimhunden bin ich zum Test gefahren und habe sie dabei geführt.
Es haben übrigens 100% der Hunde im Tierheim Hannover bestanden.
...
Es wäre sehr schön für mich, wenn Sie sich von den o.g. Äußerungen der Frau Stokar distanzieren könnten.
Vielleicht haben Sie sogar die Möglichkeit, Ihre Fraktionskollegin anzusprechen und evtl. eine Überarbeitung der Statements anzuregen.
Ich stelle mich als "Kampfhundehalter" und meine "Kampfhündin" gerne als Anschauungsobjekt zur Verfügung, um eine Versachlichung ihrer Argumente
zu ermöglichen. ...
Eine aus Überzeugung geborene Änderung der Einstellung wäre für mich glaubwürdiger als ein Festhalten an falschen Statements,
nur aus Gründen der Kontinuität. Ich glaube, es war die FDP-Bundestagsfraktion, die zwischenzeitlich sich beraten ließ und ihre Meinung revidierte.

Wie stehen Sie, Herr Schröder, zu den derzeit noch zugänglichen (aufrufbaren) Inhalten des grünen Webservers mit der Forderung zum absoluten Verbot von Hunden bestimmter Rassen? Was soll Ihrer Meinung nach mit den Hunden passieren, die nicht gehalten werden dürfen?
Allein in Hannover haben etwa 2000 Hunde den Wesenstest bestanden. Das Tierheim ist noch immer überfüllt.

Was halten Sie von einem Aufruf ihrerseits, positiv geprüfte Hunde aus dem Tierheim zu holen?
Könnten Sie sich vorstellen, sich öffentlich gegen die landesweit übliche Strafsteuer für Listenhunden (8fach bis 10facher Satz des Hundesteuersatzes)
einzusetzen, insbesondere für Hunde, die von geeigneten Personen aus einem Tierheim übernommen werden?
Seine Antwort von heute (Mo., 12.8.:(
Hallo Herr Schmidt,
anbei meine Pressemitteilungen zur Nds. Gefahrtierverordnung. Wie
Sie bitte daraus ersehen mögen, ist die Position der niedersächsischen
Grünen durchaus differenzierter. Einige der von Ihnen angesprochenen Fragen
beabsichtige ich ebenfalls im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage oder
bei der Beratung des von der Landesregierung bisher nur angekündigten
Gesetzentwurfes zu stellen.
MIt freundlichen Grüssen
Thomas Schröder

(Anlage 1)
Pressemitteilung Nr. 207 vom 04.07.2002

Erneutes Scheitern der Kampfhundeverordnung war abzusehen - "Minister Bartels beratungsresistent - Grüne Anfrage zur nächsten Landtagssitzung

LTF|ts/zm|PM 207|04.07.2002 Die Landtagsgrünen sehen in der "herben Niederlage" der Landesregierung vor dem Bun-desverwaltungsgericht die "Quittung für den Aktionismus in Sachen Kampfhunde". Dieser Ausgang hätte sich bereits vor einem Jahr mit dem Urteil des OVG Lüneburg abgezeichnet, sagte der rechtspolitische Sprecher Thomas Schröder am Donnerstag in Hannover. Der Landwirtschaftsminister habe jedoch jede Kritik der Grünen an der Kampfhundeverordnung und den Rasse-Listen ignoriert. Schröder: "Durch die Beratungsresistenz des Ministers haben wir wertvolle Zeit verloren." Die Landesregierung habe es zudem zu verantworten, dass sich Hundehalter, Behörden und Gerichte über Monate mit einer nichtigen Verordnung pla-gen mussten.
Überlegungen, die gescheiterte Kampfhundeverordnung in ihrer jetzigen Form als Landesgesetz zu beschließen, gingen am Kern des Problems vorbei, sagte der Grünen-Politiker. Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Kriterien für die Gefährlichkeit eines Hundes wissenschaftlich umstritten seien. Ebenso gebe es "gewichtige Bedenken" gegen den Ausschluss des Deutschen Schäferhundes. Falls das Gesetz an der Rassezugehörigkeit als entscheidendem Kriterium festhalte, müssten unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung Deutsche Schäferhunde, Doggen und Boxer in den Katalog der Gefahrhunde 2. Kategorie aufgenommen und getötet werden, wenn sie den Wesenstest nicht bestehen.
Schröder ist jedoch dafür, auf Rasselisten gänzlich zu verzichten und neben einer ver-schärften Überwachung der Züchter auf einen möglichst bundesweit geregelten Sachkundetest für jeden Hundehalter zu setzen. "Das Hauptproblem hängt nun mal am oberen Ende der Hundeleine", sagte der Abgeordnete. Er kündigte an, mit einer erneuten mündlichen Anfrage das Thema auf die Tagesordnung
der nächsten Landtagssitzung zu bringen.

(Anlage 2)
Pressemitteilung Nr. 138 vom 31.05.2001

Scheitern der Kampfhundeverordnung Quittung für „blinden Aktionismus“
„Das Hauptproblem hängt nun mal am oberen Ende der Hundeleine“,

Die Erklärung wesentlicher Vorschriften der niedersächsischen Kampfhundeverordnung durch das OVG Lüneburg als rechtswidrig und nichtig ist nach Ansicht des rechtspolitischen Sprechers der Bündnisgrünen Thomas Schröder die angemessene Quittung für „blinden Aktionismus“ der Landesregierung. Die mit heißer Nadel gestrickte Verordnung habe energisches Handeln beweisen sollen, ohne der eigenen Klientel allzu weh zu tun.

Falls die Landesregierung an der Rassezugehörigkeit als entscheidendem Kriterium festhalte, müssten unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung Deutsche Schäferhunde, Doggen und Boxer in den Katalog der Gefahrhunde 2. Kategorie aufgenommen und getötet werden, wenn sie den vorgeschriebenen Wesenstest nicht bestehen. Schröder ist jedoch dafür, auf Rasselisten zu verzichten und neben einer verschärften Überwachung der Züchter vor allem auf einen (bundesweiten) Sachkundetest für jeden Hundehalter zu setzen. „Das Hauptproblem hängt nun mal am oberen Ende der Hundeleine“, so Schröder.
So, und nun mein umfangreiches Antwortschreiben, was ich noch nicht abgeschickt habe:

Hallo Herr Schröder,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Ich wünsche mir sehr, dass Ihre Ansicht
"Schröder ist jedoch dafür, auf Rasselisten gänzlich zu verzichten "
sich durchsetzen wird.

Ich erkenne leider nicht so deutlich eine Differenziertheit, ich würde es eher einen Widerspruch nennen zwischen den Aussagen Ihrer Kollegin Frau Stokar und Ihren zustimmenswerten Aussagen.
Die Aussagen
"Das Halten von Kampfhunden muss landesweit verboten werden.... Die Landesregierung muss umgehend eine Verordnung erlassen, die das Halten von Kampfhunden verbietet", fordert Stokar. "
stehen ja weiterhin sozusagen gleichberechtigt zu Ihrer Meinung im Internet. Somit kann sich jeder das heraussuchen, was ihm gefällt ?

Ich freue mich, dass Sie das Thema per Anfrage weiterverfolgen werden. Können Sie mich bitte auf dem Laufenden halten?

Hier einige Anregungen, was Sie in Ihre Anfrage aufnehmen könnten:

"Wieviele Hunde wurden aufgrund der GefTVO sichergestellt bzw. beschlagnahmt und dem Halter weggenommen?
Wieviele davon mußten aufgrund der Nichtigkeit der VO zurückgegeben werden?
Welche Kosten sind durch die zwangsweise Unterbringung entstanden und wer trägt diese Kosten?
Sind zusätzliche Kosten zu erwarten z.B.
- Kosten für Rechtsanwälte der Hundehalter,
- Kosten für Verhaltenstherapie der Hunde, die aufgrund ihrer besonderen Menschenfreundlichkeit bekanntermaßen durch das Herausreißen aus dem Familienverband dazu neigen, Verhaltensauffälligkeiten zu entwickeln?
- Schmerzensgeld für Menschen, die unter der rechtswidrigen Wegnahme ihres Hundes besonders litten?"

Wie hoch werden die Schadenersatzansprüche von Hundehaltern geschätzt ?
Aufgrund der GefTVO mußten Tausende Halter
- ihre Hunde kastrieren lassen mußten (Rüde ca. 250 € -Hündin ca. 500 €),
- ihre Hunde einem Wesenstest unterziehen (ca. 260€ - 520 €) und
- Maulkörbe kaufen (ca. 20 €)
- Ausnahmegenehmigungen beantragen und Verwaltungsgebühren zahlen,
- Sachkundescheine beantragen und Verwaltungsgebühren zahlen (mindestens 26 DM)
- Fahrtkosten auf sich nehmen
Ist ein geschätzter Betrag von 1000 Euro pro Hund realistisch? Wieviele Hunde waren betroffen?

Wie viele Tierärzte/innen und Sachbearbeiter/innen mußten zur Durchsetzung der GefTVO neu eingestellt werden?
Wie hoch sind bis heute die Gesamtkosten der nichtigen Hunderegelung der GefTVO, die dem Steuerzahler zur Last fallen?
Wie viele Kinderspielplätze hätte man von diesem Millionenbetrag statt dessen bauen können?

Wie viele Anordnungen aufgrund des Gefahrenabwehrgesetzes mußten seit dem 3.7.2002 erlassen werden, um individuelle gefährliche Hunde, die ehemals auf einer der Listen enthalten waren, sicherzustellen ?
Wie viele Anordnungen aufgrund des Gefahrenabwehrgesetzes für Leinen- oder Maulkorbpflicht wegen individueller Gefährlichkeit eines Hundes, der auf einer der ehemaligen Listen stand, mußten seit dem 3.7.2002 erlassen werden?
Wie hoch ist somit der Anteil der tatsächlich individuell gefährlichen Hunde der ehemaligen Rassenlisten im Bezug auf die Gesamtzahl der Hunde der ehemaligen Rasselisten?
Plant die Landesregierung eine Entschuldigung bei den (schätzungsweise 98-99%) Hundehaltern, deren Hund zu Unrecht einschneidenden Maßnahmen (Tierquälerei durch zwei Jahre lang Maulkorb) unterworfen wurde?
 
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„'Grüne' in Niedersachsen haben zwei Meinungen“

Wie praktisch, so kann man´s jedem recht machen.
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Früher habe ich auch die Grünen gewählt, heute sind sie auf FDP-Niveau verkommen und reden nur noch allen nach dem Munde um Stimmen zu sammeln und wieder an die Fleischtöpfe zu kommen.
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"FDP-Niveau": Nun ja, darunter gibt's ja noch das SPD-Niveau
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.

"Fleischtöpfe": Verhält sich die SPD deiner Meinung nach anders?

<small>[ 13. August 2002, 11:47: Beitrag editiert von: Wolfgang ]</small>
 
Preise für die Kastration eines Rüden nach der Got einfacher Satz liegt bei ca. 90 Euro.

Preise für die Kastration einer Hündin je nach Größe und Aufwand (evtl. Trächtigkeitsunterbrechung) ca. 210 - 260 Euro, ebenfalls einfacher Satz der Got.

Wenn natürlich eine spezielle Narkose (z.B. Intubieren) dazukommt oder eine besondere Nachbehandlung nötig ist. z.B. bei ner Trächtigkeitsunterbrechung (Volumenschock durch Tropf ausgleichen o.ä.) kann man auf Deine Preise bei zweifachem Satz (Kliniktarif/Wochenendtarif) kommen.

Just for info!
wink-new.gif
 
Hallo Caro,

danke, dass du nachgeschlagen hast.
Welcher Satz (1fach, 2fach, 3fach) wird denn üblicherweise genommen? Geht das nach Qualität des TA oder nach Uhrzeit oder nach geschätztem Vermögen des Tierbesitzers?

Zu den reinen Operationskosten kommt doch noch was dazu, oder?
- Narkose (Inhalationsnarkose ist wohl das beste)
- Material (Spritzen, Kanülen, Skalpelle, Tücher, Nahtmaterial, Medikamente)
- Voruntersuchung
- Mehrwertsteuer

Ich habe hier was gefunden, da kommen ca. 398 Euro zusammen für eine 30kg-Hündin
Der TA hat einen Fehler eingebaut. Die Beratung kostet sicherlich nicht 219, sondern 21,90 Euro -in der Summe kommt es dann ungefähr hin. Meine Berechnung kommt dann auf:
356,04
+ 16% MWSt 56,97
inkl. MWSt 413,01 Euro für eine Hündin. Das ist ein Tierarzt, der mit Inhalationsnarkose arbeitet und das wäre mir meine Hündin auf jeden Fall wert.



Wahrscheinlich kommen Fahrtkosten, Verdienstausfall, ggf. Reinigungskosten (falls der Hund nach der Narkose die Wohnung verschmutzt) hinzu - ist das häufig?
 
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