Führungszeugnis fürs Gassigehen

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Ein Führungszeugnis für's Gassi gehen
Neun Mal griffen Hunde seit September Menschen oder Tiere im Landkreis an
Von Thomas Mielke

Bis zum 31. Dezember sind dem Landratsamt Löbau-Zittau 14 gefährliche Hunde gemeldet worden. Die Dunkelziffer liegt weit höher. Das Landratsamt versucht diese Zahl aufzuklären, bevor es wieder zu Angriffen kommt. Neun waren es seit September.
Landkreis. Der Rottweiler beißt der 18-jährigen Frau ins Gesicht. Das ist keine Szene aus einem schlechten Film, sondern nüchterner Fakt aus einer vorliegenden Anzeige beim Landratsamt Löbau-Zittau über einen Vorfall vom 3. Dezember in Friedersdorf.
Solche Angriffe soll es nicht mehr geben. Deshalb wurden nach der Kampfhunde-Diskussion im letzten Sommer neue Gesetze erlassen. Die sächsischen Bestimmungen setzten auf Vorbeugung.
Demnach gelten drei Rassen als besonders gefährlich: Pitbull-, American-Staffordshire-, Bullterrier und deren Kreuzungen. Edda Oppelt, zuständige Sachgebietsleiterin im Landratsamt, ergänzt: "Nach einer Überprüfung kann jeder Hund als gefährlich einstuft werden." Der Halter bekäme in diesem Fall Auflagen für seinen Hund. Diese würden vom Anlegen eines Maulkorbes bis zum Entzug des Hundes reichen.
Die Auflagen könnten den Halter des Rottweilers und drei weitere Hundebesitzer im Landkreis treffen. Die Hunde haben seit Gültigkeit der Gesetze Menschen oder Tiere angegriffen. Zwei Schäferhunde hatten sich nämlich am 15. November in Eibau auf einen Mischlingshund gestürzt. Ein Riesenschnautzer biss am 23. November einen Schäferhund auf der Zittauer Chopinstraße in die Schulter, und ein Hund sprang in Löbau aus einem Grundstück und fiel einen Artgenossen an. Der Angegriffene beachtete seinen Besitzer am anderen Ende der Leine nicht mehr und riss ihn vom Fahrrad. Hinzu kommen fünf Fälle, denen das Landratsamt nicht nachgehen darf, weil keine schriftliche Anzeige erfolgte.
Bei den drei besonders gefährlichen Rassen dagegen wird nicht im Einzelfall entschieden. Seit dem 1. Januar gelten diese Hunde per Definition als gemeingefährlich. Deshalb müssen ihre Halter die "vermutete Gefährlichkeit widerlegen" und eine Erlaubnis zur Haltung beantragen. Als Nachweis dienen unter anderem das polizeiliche Führungszeugnis des Besitzers und eine Wesensanalyse des Hundes.
Bis zum 31. Dezember genügte es, wenn die Besitzer ihre Hunde im Landratsamt meldeten. "21 Hunde sind angegeben worden", berichtet Edda Oppelt. Nur 14 Tiere würden unter das Gesetz fallen. Das sind zwölf Staffordshire- und zwei Bullterrier. Jeder lebt in einer anderen Gemeinde des Landkreises. Die restlichen sieben sind Kreuzungen mit anderen Rassen und fallen aus den gesetzlichen Regelungen. "Die Dunkelziffer der gefährlichen Hunde aber liegt höher", vermutet die Sachgebietsleiterin.
Um diese nicht gemeldeten Hunde zu finden, greift das Landratsamt auf die Hundesteuerkarteien der Gemeinden zurück. Darüber hinaus sind im Oktober Vertreter der Gemeinden über die neuen Gesetze aufgeklärt und um ihre Mitwirkung gebeten worden. "Noch weiter können wir nicht gehen. Den Rest der Hunde lernen wir erst nach einem Vorfall kennen", sagt Edda Oppelt. Deshalb sei es unbedingt nötig, dass die Bürger dem Landratsamt Verdachtsmomente schriftlich mitteilen würden.
Was passiert, wenn der Ernstfall eintritt, zeigt der Friedersdorfer Angriff. Eingeschläfert wird der Hund wahrscheinlich nicht. Dafür sorgt der Tierschutz.
 
  • 27. April 2024
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