Führungszeugnis und evtl. neuen Wesenstest?

Butcher_Boy

10 Jahre Mitglied
Hallo alle miteinander!

Bin jetzt 10 km weiter gezogen (nach wie vor in OBB und immer noch selber Lkr.) und wollte da meinen Corso-mix anmelden und Negativzeugniss beantragen. Nun meinte der im OA das er ein Führungszeugniss von mir braucht und evtl. nen neuen WT weil der ja nicht mehr ganz aktuell ist, (mein hund is gute 2 Jahre, der WT is noch kein Jahr her) aber vielleicht kann er den ja noch verwenden???
1. Ist der berechtigt (ohne Grund, weil er das FZ bei allen will) ein Führungszeugniss zu verlangen?
2. Der kann doch keinen 2. WT verlangen, oder hab ich da was verpasst?

Weis da einer bescheid und kann mir evtl. links zu irgedwelchen rechtlich annerkannten paragraphen oder so posten?
Wär hald gut das falls er das nicht darf (was meine meinung ist) und er sich quer stellt ich was schriftliches hätte um ihm das vorzulegen.

mfG
Ben
 
  • 27. April 2024
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Hi Butcher_Boy ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hehe.
WT weiß ich jetzt nicht genau, aber Führungszeugniss ist in BY nicht vorgesehen...
 
Vorab ich habe keine Ahnung wo OBB liegt oder was damit gemeint ist - wenn es um Bayern geht Dann ist weder ein neues Negativzeugnis noch ein Führungszeugnis notwendig, dies ist in Bayern überhaupt nicht vorgesehen.
 
Scotty du meinst sicher ein neuer wesenstest ist nicht nötig.
Das negativzeugniss wird ja wieder neu beantragt und ausgestellt in der neuen gemeinde.(mit dem alten Wt. :D )
Mit OBB ist sicher oberbayern gemeint.

Da ich in der selben gemeinde wie ButcherBoy wohne, hab ich so schlau und nett wie ich bin damals natürlich 2!! mal das Führungszeugniss abgegeben :unsicher: (sogar das behördliche :uhh:)
Erst für das vorl. negativzeugnis. dann für das entgültige.
Der herr sammelt die wohl und hängt sie alle in seinem büro auf.
 
Wir sind jetzt 3x innerhalb Bayerns umgezogen...Wir haben die Hunde angemeldet, das alte Negativzeugnis vorgelegt und die Hunde wurden auch am OA angemeldet (bei der Steuer natürlich auch) und das war es...es gab kein neues Negativzeugnis.
Ich wäre auch nicht bereit gewesen dafür noch einmal zu bezahlen (Nürnberg + Fürth verlangen z.B. 100 Euro für das Blatt Altpapier)
Wieso auch, das Negativzeugnis gilt in ganz Bayern...
Vielleicht weiß der dort sitzende Angestellte einfach mal wieder nur nicht Bescheid?
 
Ok, danke schon mal.
Dann werd ich ihm das sagen, wenn er meint sich quer stellen zu müssen.
Ich denk auch, das die sich ned so wirklich auskennen und nur so brocken-weise das zeug aufschnappen, alles durcheinander bringen und so ordnen wie es für sie plausiebel klingt :)
 
Bitte einfach freundlich darum, man möge dir zeigen wo das geschrieben steht...;)
 


Hier findest Du alle nötigen Links und Infos.

Das Negativzeugnis ist offiziell eine Befreiung von der Erlaubnispflicht (sollte so auch wörtlich drin stehen). Damit bist Du von allen Auflagen gem. §37 LStVG befreit, die Kampfhundeeigenschaft ist widerlegt. Damit stellt sich theoretisch auch die Frage nach einer neuen Befreiung von der Erlaubnispflicht nicht, weil Du ja keinen Kampfhund mehr hast ;)

Für Kat2 dürfen die NUR den WT verlangen, Führungszeugnis ist nur (unter anderem) für Kat1 nötig.
Was nach wie vor möglich ist sind Auflagen nach §18 LStVG.
 
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