Frage zur NK Abrechnung

Maxx

15 Jahre Mitglied
Hey,

ich sitze hier über meiner Nebenkostenabrechnung und bin doch etwas erstaunt!

Der Vermieter listet folgende Punkte auf

Kaminfeger 4,07 €
Versicherungen 42,26 €
Abfall 7,42 €
Pflege Außenanlage 11,25 €
Grundsteuer 41,96 €

Diese Zahlen beziehen sich auf 2,5! Monate (15.10.07-31.12.07)
Das kann doch fast nicht sein, oder?
Worüber ich mich eigentlich ärgere:Von all diesen Positionen war nie die Rede und ich finde sie auch nicht in dem Mietvertrag (ist so ein Einheitsmietverag)
Ist das dennoch Ok so?
Natürlich werde ich mit dem Vermieter sprechen, wollte mich vorher aber etwas informieren.
Vielleicht kann mir der ein oder andere einen Tipp geben?!
Danke
 
  • 19. Mai 2024
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Hi Maxx ... hast du hier schon mal geguckt?
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Meines Wissens nach sind das Kosten die auf die Mieter umgelegt werden.

In meiner Abrechnung befinden sich ebenfalls alle Punkte, bis auf "Pfelge Aussenanlage"!

Du kannst aber von Deinem Vermieter Kopien der Belege anfordern oder sie Originale bei ihm einsehen.
 
Hey,

aber wenn es doch im Mietvertrag nicht steht!?!? Es können doch nicht einfach Kosten auf mich umgelegt werden wenn es nicht vereinbart ist!?
 
Das zählt alles zu den Nebenkosten. Das ist schon richtig so. Steht bei uns auch alles in der Ausführlichen NK-Jahresabrechnung.
 
Dafür zahlst Du ja den Nebenkostenabschlag, ebenso wie für Heizung, Wasser etc.

Es sollte halt idealerweise so sein, daß der Abschlag und die tatsächlichen Kosten möglichst nah beieinander liegen, damit man nicht zuviel nachzahlen muß oder zuviel bezahlt und auf die Rückzahlung warten muß...
 
Hey,

woran ich mich "störe" ist die Tatsache, dass es mir gegenüber hieß, dass der Abschlag für Wasser, Abwasser, Heizung und Allgemeinstrom ist. Das ist schon klar!
Von den anderen Kosten war nie die Rede. Das irritiert mich dann schon sehr. Ich gehe eigentlich davon aus, dass sowas doch irgendwo festgehalten sein muss, oder?

@Watson: Das ist es ja. Die oben aufgeführten Kosten sind schon fast 90% der NK OHNE Wasser, Allgemeinstrom etc....!? Das passt hinten und vorne nicht...!?
 
Hey,

woran ich mich "störe" ist die Tatsache, dass es mir gegenüber hieß, dass der Abschlag für Wasser, Abwasser, Heizung und Allgemeinstrom ist. Das ist schon klar!
Von den anderen Kosten war nie die Rede. Das irritiert mich dann schon sehr. Ich gehe eigentlich davon aus, dass sowas doch irgendwo festgehalten sein muss, oder?

@Watson: Das ist es ja. Die oben aufgeführten Kosten sind schon fast 90% der NK OHNE Wasser, Allgemeinstrom etc....!? Das passt hinten und vorne nicht...!?

Wie du zahlst nur ca. 50,-€ NK im Monat :uhh:

Die oben aufgeführten Posten beziehen sich doch auf 2,5 Monate oder?
 
Ich gehe eigentlich davon aus, dass sowas doch irgendwo festgehalten sein muss, oder?
Ist das Deine erste Wohnung?

Ich meine es müsste doch jedem klar sein das er für Dinge wie Müllabfuhr, Grundsteuer, etc. bezahlen muss. Und auch wenn Du einen "Einheitsmietvertrag" hast, stehen da diese Dinge aufgeführt. Du hast aber auch die Möglichkeit Dich bei einem Mieterverein beraten zu lassen.

Ich zahle übrigens auch nur 60 NK bei 120 qm ;)
 
Hey,

in meinen vorherigen Mietverhältnissen habe ich sowas def. NICHT! bezahlt, sondern der/die Eigentümer/in. Daher bin ich ja nun etwas erstaunt.

Hatte ich da einfach nur Glück?

Abfall, Allgemeinstrom, Hausmeister etc. ist schon klar, dass das meine Kosten sind darum gehts sicherlich nicht.

Mir gehts nicht drum mich vor was drücken zu wollen, aber wenn ein Gärtner oder was auch immer für die "Pfelge der Außenanlage" (was def. nicht stattfindet) beauftragt wird, kann das doch nicht einfach ohne Info umgelegt werden.

Ich hab den Mietvertrag jetzt echt inkl dem Kleingedruckten durchgewälzt. Das steht def. nichts von Grundsteuer etc....:verwirrt:

*vermutlich steh ich grad einfach auf dem Schlauch* :unsicher:
 
2. Welche Betriebskosten dürfen (zusätzlich zur Miete) auf den Mieter umgelegt werden?
Die auf den Mieter umlegbaren Betriebskosten sind in § 27 II. Berechnungsverordnung in Verbindung mit Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsordnung beschrieben. Nur die dort genannten Kosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden. Das sind die
  • laufende öffentliche Lasten (Grundsteuer)
  • Kosten der Wasserversorgung
  • Kosten der Entwässerung
  • Heiz- und Warmwasserkosten
  • Aufzugskosten
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Hausbeleuchtung
  • Schornsteinreinigung
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Hauswartkosten
  • Antennen und Kabelfernsehkosten
  • Kosten der maschinellen Wascheinrichtung
  • sonstige Betriebskosten.
Nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen: Instandhaltungskosten und -rücklagen, Reparaturkosten, Verwaltungskosten und Prozesskosten.
Auch Wartungs- und Pflegearbeiten sind, da sie der Erhaltung des Eigentums des Vermieters dienen, nicht umlagefähig (LG Berlin GE 99, 841). Ausnahmsweise ist die Umlage doch möglich, wenn der Gesetzgeber dies zugelassen hat. Davon wird zum Beispiel bei der Position "Aufzug" ausgegangen (Anlage 3 Nr. 7 - "Überwachung und Pflege").

Quelle:

Allerdings kommen mir die Kosten für die Grundsteuer doch etwas hoch vor. Da würde ich mir an deiner Stelle einmal den Bescheid von der Stadt zeigen lassen. Das kommt allerdings darauf an, wie groß das Grundstück ist und wieviele Parteien ihr im Haus seid.
 
Hey Sandra,

danke!
Dann hatte ich seither wohl einfach Glück oder Vermieter die das nicht wussten...

Danke nochmal.
 
Gern geschehen.
Wie gesagt, guck wegen der Grundsteuer nochmal nach. Die ist zwar von Ort zu Ort verschieden, aber wir zahlen bei 500 qm Grundstück nur ca. 60 EUR alle drei Monate. Wenn ihr mehrere Parteien seid, wird das ja dann noch durch die Parteien geteilt. Aber da müßte dein Vermieter dir den Grundsteuerbescheid zeigen können. Da steht dann auch die Abwasser-, Müllgebühr und Straßenreinigung drauf.
 
Ist auf jeden Fall sinnvoll, das nachzuprüfen. Wir haben z.B. festgestellt, daß wir 3 Jahre für eine Mülltonne gezahlt haben, die es gar nicht gibt - 'Ne Rückzahlung gibt es natürlich nicht... :unsicher:
 
Eben. Meine Wasserabrechnung stimmt z.B sicherlich nicht. Habe mir zum Glück monatlich die Zählerständen notiert...
 
aber wenn ein Gärtner oder was auch immer für die "Pfelge der Außenanlage" (was def. nicht stattfindet) beauftragt wird, kann das doch nicht einfach ohne Info umgelegt werden.
Wenn das so ist muss Du eben Widerspruch einlegen. Dann dürfte der Vermieter ja auch keine Rechnung über diesen Posten haben.
 
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