Wenn es hier überhaupt noch ums Thema geht, erlaubeich mir noch eine Anmerkung:
Der Hund ist ein- oder zweimal an den Zaun gesprungen und hat gebellt - das war es.
Mit den Grautönen trift man auch so manche Unterschiedliche Auslegung.
Was bei Dir, mit "das war es" in der Beschriebung endet, kann eventuell ganz anders von anderen Beteiligten ausgelegt werdeXn.
Ein Beispiel aus NRW, Ordnungsamt in Ostwestfalen.
Ein Nachbar X, nicht befreundet, schon gar nicht bekannt mit Hundehalter Y liegt im Streit mit einem weiteren Nachbarn Z. Streitgegenständlicher Nachbar Z hat jedoch guten Konatkt zu Hundehalter Y. Dies ärgert Nachbar X und bewegt diesen zur Meldung eines angeblichen Vorfalls mit einem Hund.
X gibt an auf dem Bürgersteig vom Hund von Y auf Entfernung von 3 Metern angeknurt zu worden zu sein, er fürchte um seine Gesundheit. Zudem würde der Hund stetig an seine Hauswand urinieren.
Abgesehen von der Tatsache das besagter Hund eine Hündin ist und schlecht das Bein zur Hauswand hebt, gab es keine Zeugen für das vorgebliche Knurren des Hundes. Zu einem Kontakt dichter als jene 3 Meter sei es nie gekommen versichert auch der Beschwerdeführer X.
Ergebins der Bemühungen des Ordnungsamtes:
Hausbesuch des Amtsverterinärs, freundlichen Hund angetroffen
Ein langes Gespräch zwischen Amtsveterinär und Hundehaltern mit Hund geführt.
Dabei verwies der Amtsveterinär, selbst Züchter Deutscher Doggen und im Verein aktiv, auf die schöne Gelegenheit das er selbst ja Wesensprüfungen vornehmen würde und lud unverbindlich zu einer solchen (Gebührenpflichtigen) Prüfung auf dem Hundeplatz des Doggenvereins ein.
Hundehalter fragte nach den Umständen jenes Testes und verwies auf den Nachbarn gegenüber mit einem Schäferhund und bereits 6 Beissvorfällen der unbeaufsichtigt hinter einem Jägerzaun die Passanten verbellt.
Nach Einlassung des Amtsveterinärs er würde schon mit Hetzärmel testen ob der Hund soetwas kennt und wie reagiert, lehnte Hundehalter die Einladung ab. Verwies auf den bereits festgestellten friedlichen Charakter des Hundes und 6 Vorfallsfreie Jahre und den Nachbarschaftsstreit inklusive der offensichtlich unwahren Behauptung des Hauswand urinierens.
Ordnungsamt sendet hierauf eine Einladung zu eben jenem Test, und die Stadtkasse einen Bescheid mit Kampfhundesteuer, aufgrund des haltens eines Hundes der Rasse Alano.
Dies war der Beginn einer von Ordnungsverfügungen, Mahnungen, Hundehaltungsverordnungen geprägten, über 1 Jahr andauernden Weges, der wirklich nicht vergnügungssteuerpflichtig ist.
Ähnliche Beispiel kenne ich dutzendweise und habe viele davon begleitet.
Aus diesem Grund, würde ich eben zuerst einen auf persönlicher Vorsprache beruhenden Weg vorschlagen.