Erhöhung der Ausstellungsgebühr für die Haltungserlaubnis

Gothic

20 Jahre Mitglied
Habe gestern mit unserem Ordnungsamt telefoniert, da bei uns die Haltungsgenehmigung abläuft und wir neuen Wesenstest, Haftpflicht etc. vorlegen müssen für die Verlängerung der Haltungsgenehmigung.
Da habe ich natürlich gleich mal gefragt was die Ausstellung des Papieres kostet.
Anwort:
Innerhalb der nächsten zwei Wochen 28.- €, danach wird es teurer. Denn das Innenministerium hat den Gemeinden in Hessen wohl nun zugestanden eine Gebühr in Höhe von 205 - 500 .- € dafür zu verlangen.

Da hab ich nun gedacht es haut mich um. Hat sonst jemand schon was davon gehört? Auf welchen neuen § bezieht sich diese Aussage?
(die Frage habe ich nämlich im ersten Schock vergessen zu stellen)
 
  • 4. Mai 2024
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Hi Gothic ... hast du hier schon mal geguckt?
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Gothic schrieb:
Habe gestern mit unserem Ordnungsamt telefoniert, da bei uns die Haltungsgenehmigung abläuft und wir neuen Wesenstest, Haftpflicht etc. vorlegen müssen für die Verlängerung der Haltungsgenehmigung.
Da habe ich natürlich gleich mal gefragt was die Ausstellung des Papieres kostet.
Anwort:
Innerhalb der nächsten zwei Wochen 28.- €, danach wird es teurer. Denn das Innenministerium hat den Gemeinden in Hessen wohl nun zugestanden eine Gebühr in Höhe von 205 - 500 .- € dafür zu verlangen.

Da hab ich nun gedacht es haut mich um. Hat sonst jemand schon was davon gehört? Auf welchen neuen § bezieht sich diese Aussage?
(die Frage habe ich nämlich im ersten Schock vergessen zu stellen)
28 Euro für die Genehmigungsgebühr? Wir bezahlen in Ffm. 125 Euro.

Es gibt da irgendwo eine Gebührenordnung, da steht das festgeschrieben.
 
Also ich musste in Gustavsburg (Kreis Gross Gerau) 137 Euro für die Haltererlaubnis bezahlen. Und das war am 13 Mai diesen Jahres gewesen.
 
@Gothic



gucks Du hier unter Ziffer 46:




Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde









Amtshandlungen nach der Gefahrenabwehr-verordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)







461

Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 1 und 2 Satz 2 für die Dauer von 2 oder 4 Jahren





137 bis 275

462

Vorläufige Erlaubnis zum Halten eines Hundes nach § 3 Abs. 2 Satz 1







55 bis 110

463

Verlängerung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes in den Fällen des § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2





82 bis 165

464

Erlaubnis zum Ausbilden von Hunden zu Schutzzwecken nach § 11Abs. 2



55 bis 165

 
@ Beckersmom.

Danke für den aufschlussreichen Link.
Habe auch gerade noch mal das Schreiben meiner ersten Haltungsgenehmigung von vor zwei Jahren, damals hab ich noch in Altenstadt gewohnt, rausgesucht.
Damals hatt man mir eine Gebühr von 125,-- € berechnet, auch ohne Angabe des dazugehörigen Gebühren Paragraphen.
Wenn ich in unserer Anwaltskanzlei so eine Kostenrechnung rausgeben würde, bekäm ich den Hals abgerissen.

Auf jeden Fall hab ich jetzt mal ne Grundlage um da nochmal nachzuhaken warum man ab nächsten Monat dafür eine Gebühr zwischen 250 - 500 ,-- € zahlen soll.
Da sollen sie mir wenns stimmt mal ne Kopie von der dann ja neuen Gebührenordnungstabelle machen.
 
Bei uns kostet die Erlaubnis 90€ und wenn der Hund aus dem TH komm,dann kostet sie 45€.
:(
Das finde ich schon viel zu viel, dafür das mann nur einen zettel bekommt.
 
Bei uns kostet:

Haltererlaubnis 60 €
Wesenstest: 75 €
Ausstellung der Maulkorb und Leinenbefreiung: 25 €
Führungszeugnis 13 €

Muss mal bei uns nachfragen, ob das jetzt teurer wird.
 
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