Entlaufener Hund- Krefeld-Tönisberg-die Jäger haben Freigabe

So, ihr lieben, netten Menschen da draußen....
diese öffentliche Anmerkung MEINERSEITS darf ruhig veröffentlich werden, denn ich habe es langsam satt...

Zuerst zum Wichtigsten:

Der Maus geht es heute prächtig....sie sprang auf das Wasserbett, küßte mir durch mein Gesicht, spielte mit der Meute...genießt mittlerweile Schweineohren und entwickelt sich besser, als man erwarten konnte.
Selbst einem Mann, wie mir treibt sowas schon mal Tränen in die Augen.
Die Zerrung im Schultergelenk klingt von Behandlung zu Behandlung mehr ab...die Maus läuft (fast) rund...

Und nun zu dem, wo mir der Sac..... platzt:

Kein Tierheim, kein Tierschutzverein hat sich bei mir gemeldet (warum auch, wir haben ja die Gebühr erhalten....)

Was soll soetwas im Tierschutz/Tiervermittlung ????
Da entläuft eine Hündin zum zweiten Mal für lange Zeit und niemand kümmert sich darum???
Die Maus war schön mal 14 Tage im Münsterland unterwegs und niemand hält es für erforderlich, etwas zu unternehmen.
Geiler Tierschutz !!!!
Lediglich der EHEMALIGE Besitzer, der aus meiner persönlichen Sicht, keinen Hund erhalten dürfte, meldete sich bei mir, um den Hund abzuholen und ins TH zu bringen....

Damit ist hier und jetzt bei mir SCHLUSS !!!

An ALLE die es angeht:
HIER EIN GANZ WERTVOLLER TIP:

Erkundigt euch, wer ich bin und was ich mache!
Erkundigt euch, was ich früher gemacht habe und wie ich auf solchen DRECK reagiere!
Erkundigt euch, wie ich zu meinen Hunden stehe...
und vielleicht versteht ihr es dann.

JEDER, der auch nur versuchen sollte, mir die Maus wegzunehmen, wird eine Behandlung erfahren, mit der er sicherlich nicht rechnet.
Ich kann nicht pockern, ich kann nicht bluffen...ich bin immer geradeaus!!!

Mit dem o.a. Ausführungen distanziere ich mich ausdrücklich von einer Straftat gem. 241 StGB; dies ist nicht meine Absicht!

Jedoch sollte jeder wissen, auf was er sich einläßt, wenn er einen Hund gequält hat, dieser Hund in MEINER Obhut ist und er MEIN Grundstück betritt ( §123 StGB).


i.d.S.

Tom Tomalla
 
  • 28. April 2024
  • #Anzeige
Hi Tom2002 ... hast du hier schon mal geguckt?
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@ Tom2002

Klare und ehrliche Worte, die ich absolut verstehe!
Ich hoffe, es geht ohne Zoff ab und die kleine kann bei dir bleiben oder findet einen anderen schönen Platz.

Viel Glück und Erfolg euch beiden!
 
@Tom2002

Klasse, dass du dich gekümmert und die Kleine gerettet hast.

Was den ehemaligen Besitzer (und formal wohl Noch-Eigentümer) angeht:

Lass ihm doch mal 'ne Aufstellung über die dir in dieser Angelegenheit entstandenen Kosten und Aufwendungen zukommen. Ich denke da an Fahrkosten, Miete einer Lebendfalle, anständigen Stundensatz für deinen Zeitaufwand, Tierarztbesuch, Betreuung, Unterbringung und Beköstigung des Tieres usw.

Da kommt doch bestimmt einiges zusammen und müsste eine Schutzgebühr weit übersteigen.

Vielleicht überlegt er sich das dann noch mal, ob er den Hund wirklich zurückfordern will.
 
So, ihr lieben, netten Menschen da draußen....
diese öffentliche Anmerkung MEINERSEITS darf ruhig veröffentlich werden, denn ich habe es langsam satt...

Zuerst zum Wichtigsten:

Der Maus geht es heute prächtig....sie sprang auf das Wasserbett, küßte mir durch mein Gesicht, spielte mit der Meute...genießt mittlerweile Schweineohren und entwickelt sich besser, als man erwarten konnte.
Selbst einem Mann, wie mir treibt sowas schon mal Tränen in die Augen.
Die Zerrung im Schultergelenk klingt von Behandlung zu Behandlung mehr ab...die Maus läuft (fast) rund...

Und nun zu dem, wo mir der Sac..... platzt:


Recht hast Du.:zufrieden:

Kein Tierheim, kein Tierschutzverein hat sich bei mir gemeldet (warum auch, wir haben ja die Gebühr erhalten....)

Was soll soetwas im Tierschutz/Tiervermittlung ????
Da entläuft eine Hündin zum zweiten Mal für lange Zeit und niemand kümmert sich darum???
Die Maus war schön mal 14 Tage im Münsterland unterwegs und niemand hält es für erforderlich, etwas zu unternehmen.
Geiler Tierschutz !!!!
Lediglich der EHEMALIGE Besitzer, der aus meiner persönlichen Sicht, keinen Hund erhalten dürfte, meldete sich bei mir, um den Hund abzuholen und ins TH zu bringen....

Damit ist hier und jetzt bei mir SCHLUSS !!!

An ALLE die es angeht:
HIER EIN GANZ WERTVOLLER TIP:

Erkundigt euch, wer ich bin und was ich mache!
Erkundigt euch, was ich früher gemacht habe und wie ich auf solchen DRECK reagiere!
Erkundigt euch, wie ich zu meinen Hunden stehe...
und vielleicht versteht ihr es dann.

JEDER, der auch nur versuchen sollte, mir die Maus wegzunehmen, wird eine Behandlung erfahren, mit der er sicherlich nicht rechnet.
Ich kann nicht pockern, ich kann nicht bluffen...ich bin immer geradeaus!!!

Mit dem o.a. Ausführungen distanziere ich mich ausdrücklich von einer Straftat gem. 241 StGB; dies ist nicht meine Absicht!

Jedoch sollte jeder wissen, auf was er sich einläßt, wenn er einen Hund gequält hat, dieser Hund in MEINER Obhut ist und er MEIN Grundstück betritt ( §123 StGB).


i.d.S.

Tom Tomalla
 
Warum erzählst du nicht einfach was du früher gemacht hast ? Sorry komm mich solchen dubiosen Aussagen nicht wirklich klar .....
 
Was den ehemaligen Besitzer (und formal wohl Noch-Eigentümer) angeht:

Lass ihm doch mal 'ne Aufstellung über die dir in dieser Angelegenheit entstandenen Kosten und Aufwendungen zukommen. Ich denke da an Fahrkosten, Miete einer Lebendfalle, anständigen Stundensatz für deinen Zeitaufwand, Tierarztbesuch, Betreuung, Unterbringung und Beköstigung des Tieres usw.

Da kommt doch bestimmt einiges zusammen und müsste eine Schutzgebühr weit übersteigen.

Vielleicht überlegt er sich das dann noch mal, ob er den Hund wirklich zurückfordern will.
Und was soll das bringen? Wenn er dafür keinen Auftrag vom Eigentümer hatte sondern aus eigenem Antrieb handelte, hat er auch keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten (wurde er von jemand Anderem beauftragt ist der Auftraggeber für die Kostenerstattung zuständig). Ganz anders sieht es dagegen beim Eigentum aus, da ist der Anspruch durchsetzbar. ;)
 
Sorry, nicht böse sein / werden...
Aber es geht hier nicht um Kosten oder sonst etwas...

Es geht um diese Maus....
Mir persönlich ist es schei.egal, ob und wieviel Geld ich verloren habe...
WICHTIG ist, dass es der "Maus" gut geht....und das darf ich jeden Tag sehen.

und wenn wir hier das jetzt rechtlich bewerten....ich habe schon früher das "Recht" gebrochen, um der Gerechtigkeit genüge zu tun....

Nicht alles, was "ehrenwerte" Richter urteilen, ist gerecht...
und dann muss man halt "etwas nachhelfen"....der Gerechtigkeit Willen....und niccht zu letzt, der Maus....

i.d.S.

Tom

Ach ja, alles ist gut...:)
 
ist sie nun aus dem th flünnert.............? damit man zumindest weiss, wer sich da so gar nicht gekümmert hat.
ansonsten, respekt, tt.
gr
 
ist sie nun aus dem th flünnert.............? damit man zumindest weiss, wer sich da so gar nicht gekümmert hat.
ansonsten, respekt, tt.
gr

DAS würde mich auch mal interessieren....(mit denen habe ich auch so komische Erfahrungen gemacht....).

Alles Gute für dich und die Maus.....
 
Was den ehemaligen Besitzer (und formal wohl Noch-Eigentümer) angeht:

Lass ihm doch mal 'ne Aufstellung über die dir in dieser Angelegenheit entstandenen Kosten und Aufwendungen zukommen. Ich denke da an Fahrkosten, Miete einer Lebendfalle, anständigen Stundensatz für deinen Zeitaufwand, Tierarztbesuch, Betreuung, Unterbringung und Beköstigung des Tieres usw.

Da kommt doch bestimmt einiges zusammen und müsste eine Schutzgebühr weit übersteigen.

Vielleicht überlegt er sich das dann noch mal, ob er den Hund wirklich zurückfordern will.
Und was soll das bringen? Wenn er dafür keinen Auftrag vom Eigentümer hatte sondern aus eigenem Antrieb handelte, hat er auch keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten (wurde er von jemand Anderem beauftragt ist der Auftraggeber für die Kostenerstattung zuständig). Ganz anders sieht es dagegen beim Eigentum aus, da ist der Anspruch durchsetzbar. ;)

Na ja, auch wenn man das vielleicht nicht wirklich gerichtlich durchsetzen könnte, als Bluff gegenüber soner Nulpe, die sich nicht gekümmert hat und jetzt mit einem mal Hund wiederhaben will, könnte es doch vielleicht klappen.
Inkassofirmen bluffen doch auch meistens nur und haben damit erstaunlicherweise oft Erfolg.

Hat sich ja aber anscheinend sowieso erledigt - aufgrund des beeindruckenden Auftretens des TE, nehme ich an. ;)
Und ich meinte natürlich auch nicht, dass TE da Geld rausschlagen soll, sondern so eine Forderung als Druckmittel, damit der inaktive Voreigentümer auf den Hund verzichtet.
 
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