Einreise in die Schweiz mit Dobermann-Mix

Bubbles

15 Jahre Mitglied
sodala,

da ich grad den thread mit frankreich gelesen habe will ich nun auch mal gleich was fragen. haben wir hier zufällig schweizer leute da oder zumindest jemanden der sich mit der schweiz in sachen hunde auskennt?? ich hab zwar schon gegoogelt und auch einiges gefunden, aber irgendwie hinken die praxiserzählungen mit dem was im internet steht so ziemlich gegeneinander.
und zwar will ich mit meinem bubbles(dobermann-mix) für ein paar tage in die schweiz fahren, genauer gesagt wollen wir mehrere pässe erklimmen. mittlerweile soll ja für die schweiz auch nur noch der eu-heimtierpass gelten. außerdem habe ich von rasselisten in verschiedenen kantonen gehört, allerdings nichts dazu gefunden. kann mir hier bitte jemand auskunft geben?? vor allem interessiert mich die frage mit dem leinen bzw. maulkorbzwang (falls vorhanden) ob diese auch auf den pässen gelten, oder ob man dort oben in der wildniss auf den bergwegen beruhigt auf leine verzichten kann (dort trifft mn ja eh nur alle jubeljahre jemanden...)

also her mit eurem wissen!!!

liebe grüße
madlen
 
  • 6. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Bubbles ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 34 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Am besten bei der Schweizer Botschaft anfragen.

Ist Bubbles kupiert? Dann darfst Du wohl eh nicht mit ihm rein, wenn ich mich nicht irre...
 
nein mein dicker ist zum glück "komplett", also alles noch dran. ist ja eben "nur" ein mix, wenn da überhaupt ein dobermann drinnen ist, aber darüber streiten sich die götter....auf jeden fall steht in seinem eu-pass dobermann-mix :)
 
danke dobi für den link. seh ich das richtig, dass ich noch zum eu-pass ein gesundheitszeugnis brauche???

wenn jemand eventuell die hundeverordnungen (wie heißen die in der schweiz??? dann kann ich auch selber suchen...) der einzelnen kantone hat, dann bitte macht mich schlauer :)
 
hallo

jep, ich wohne in der schweiz... kann dir allerdings auch keine genaue auskunft über sokas geben :( ich weiss nur dass ich hier noch NIE einen soka mit maulkorb gesehen habe! im gegensatz zu deutschland ist hier nie ein so grosses theater gemacht worden, es gab zwar auch diskussionen, aber nie so schlimm wie bei euch. ich kenne mehrere sokas, die laufen genauso frei wie andere hunde auch :) und maulkörbe sind ein fremdwort für sie... Von daher würde es mich ziemlich erstaunen wenn es tatsächlich auch solche schwachsinnigen Gesetze gibt wie bei euch... Aber wie gesagt - ich weiss es wirklich nicht was das Gesetz dazu meint, und das hier soll auch kein Aufruf sein, in der CH alle SoKas frei laufen zu lassen ;) Nicht dass ich nachher schuld bin, wenns eine saftige Busse gibt... ;)

würde mich aber auch interessieren wie die Gesetzlage aussieht?! Habe jetzt gerade gegoogelt, aber nirgends Infos dazu gefunden!

Frag vielleicht mal Prisca, ich glaube sie hat einen Soka, wenn ich mich nicht täusche :) Sie hat da vermutlich etwas mehr Ahnung wie ich mit einem Nicht-soka.

Zur allgemeinen Lage der Leinenpflicht: Leinenpflicht ist hier bei uns (Kanton Bern) nicht mal im Wald :) Darum kommen auch immer alle Hundehalter aus den angrenzenden Kantonen zu uns spazieren im Wald *lol*. In Feriengebieten ist teilweise Leinenpflicht, teilweise aber auch nicht. Und mit einem gut erzogenen Hund wird man hier normalerweise sowieso nicht blöd angemotzt (meiner Erfahrung nach zumindest nicht). Hier ists übrigens auch "normal" dass v.a. die Bauernhunde einfach frei herumlaufen... Finde ich persönlich ziemlich daneben, wenn ich mit Celine spazieren gehe sammle ich manchmal regelrecht Hunde ein, weil die uns dann einfach nachlatschen -.-

In welche Kantonen wirst du denn unterwegs sein? Wenn ich das weiss, könnte versuchen ein paar Hundehalter aus den jeweiligen Kantonen zu kontaktieren, falls ich jemanden kenne.

edit: habe jetzt gerade in einem schweizer hundeforum nachgefragt, nimmt mich jetzt nämlich auch wunder. ich halte dich auf dem laufenden :)
 
Guten Morgen

Sooo, gibt es genauere Infos zum Thema "gefährliche Hunde", sogar wie es geregelt ist. Leider nur von einigen Kantonen...

Keine Ahnung ob dir diese Links weiterhelfen?! Maulkorbzwang und solche Sachen müssten dort ja sicher stehen, wenn sie existieren würden, oder? :verwirrt:
 
@ Bubbles: so wie sich das Liest musst Du die obligatorische Tollwutimpfung nachweisen. Wenn Du aus einem Land mit Tollwutgefährdung einreist (Länderliste) , wird eine grenztierärztliche Untersuchung fällig.
D gehört nicht zu den Ländern mit urbaner Tollwutgefährdung
Dobis (ausser Tessa´s :gerissen: gelten nicht als gefährlich


Seite 4 : da findest Du die "Schweiz"

Die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises sind seit 1.10.2004 absolut verbindlich. Es sind Hunde, Katzen und Frettchen davon betroffen. Jedes Tier braucht bei Grenzübertritt innerhalb der EU einen EU-Heimtierausweis. Das Tier muß mit einer Tätowierung oder einem Chip = Transponder gekennzeichnet sein, welches im Ausweis eingetragen sein muß. Das Tier braucht eine Tollwut-Schutzimpfung, die eingetragen sein muß. Die Erstimpfung muß mindestens 30 Tage alt sein, die Wiederholungsimpfung muß nach maximal 12 Monaten erfolgen. Bisher verwendete Impfpässe können weiter verwendet werden, wenn sie vor dem 1.10.04 ausgestellt wurden, einen noch gültigen Tollwutimpfungs-Eintrag haben, die individuelle Kennzeichnung des Tieres (Tätowierung od. unter die Haut implantierten Code des Mikrochips) enthalten.

Schweiz
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder mit kupierter Rute ist verboten. Ausgenommen sind Hunde ausländischer Halter, die für Kurzaufenthalte oder Ferien in die Schweiz kommen, sowie die Einfuhr als Umzusgut. Neu: Ab 2007 müssen alle Hunde mit einem Chip versehen sein. Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.


 
leute, danke, ihr seid die größten!!!! :love: werd nachher nochmal was schreiben, muss nämlich ganz schnell los..bis dann
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Einreise in die Schweiz mit Dobermann-Mix“ in der Kategorie „Allgemeines“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Max&Nova
Ist zwar schon 25 Jahre her und damals waren Listenhunde auch noch kein Thema aber meine Flugroute damals: Halifax - Amsterdam, Amsterdam - Zürich. Es war tiefster Winter, in Halifax mussten die Tragflächen erst noch enteist werden und wir hatten Verspätung. Von Amsterdam nach Zürich musste...
Antworten
12
Aufrufe
2K
Heraline
Heraline
Manitou
Wann ist dein Hund das letzte Mal geimpft worden? Die Schweiz erkennt mittlerweile auch die 3Jahres-TW-Impfung an, wie im EU-Grenzverkehr - ich weiß aber gerade nicht auswendig, seit wann genau sie das anerkennen. edit: die offiziellen bestimmungen findest du hier Du musst registriert sein...
Antworten
1
Aufrufe
427
Spatzi79
RiSchäBoCo
Hallo antarres, desswegen und weil ich aus dem anderen Impfthema, wo einige ihre Hunde vergangenes Jahr in der Schweiz mit dem 3-Jahresimpfsoff haben impfen lassen, war ich ja über die Aussage meiner Tierärztin so verblüfft, dass bei der Einreise in die Schweiz die Impfung maximal ein Jahr...
Antworten
11
Aufrufe
3K
RiSchäBoCo
RiSchäBoCo
E
hallo - im augenblick herrscht keine sperre, kein verbot - jetzt sollte es sicher möglich sein - die neuen gesetze kommen ende august. ansonmsten eu pet pass, chip ev. ein gesundheits zeugnis. in welchen kanton soll er ? wallis/BL/BS haben spezielle vorschriften gruss mfx
Antworten
1
Aufrufe
1K
M
E
Schau mal unter Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. und dann unter Einfuhrbestimmungen für Hunde, da findest du ein Formular, dass du dann ausfüllen müsstest!:hallo:
Antworten
10
Aufrufe
855
tima
Zurück
Oben Unten