Einreise in die Schweiz

emmely1004

Hallo hätte mal eine frage :

Meine Freundin muß sich leider von ihrem Pit Bull trennen und sie hätte auch schon jemanden der ihn nehmen würde leider kommt der jenige aus der Schweiz und nun wissen wir nicht der Hund so einfach in die Schweiz darf wir haben gehört das Pit Bull überhaubt nicht einreisen dürfen wer schon erfahrungen damit hat dan mir ja mal Antworten
 
  • 24. April 2024
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Hi emmely1004 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich glaube die Einreise in die Schweiz ist im Moment noch kein Problem... In welchen Kanton soll der Hund denn? Wallis, Zürich und Basel wären eher schlecht... :unsicher:

Ich würds mir im Moment echt gut überlegen neu einen Pit Bull anzuschaffen - besser wärs vielleicht noch die neuen Gesetze abzuwarten... :verwirrt:
 
solange er nicht kupiert ist, darf er glaube ich einreisen, bin mir aber net sicher, schaue mal ob ich noch Infos finde.

Gruß Sonja

Hier noch ein Link zu Einfuhrbestimmungen, vielleicht hilft es dir ja weiter
 
In Zürich ist im Moment Leinen- und Maulkorbzwang - also nicht gerade ein Paradies für Sokas... :(
 
ok, ich hab da mal ne Frage...

Wir haben ja einen vollkupierten Dobi, dürften wir mit ihm in die Schweiz ziehen? Ist ja eigentlich auch Import von vollkupierten Hunden?

Ist rein theoretisch, wir hattens nur davon, weil mein Kerl sich mal wieder bewirbt ;)
 
Mein Wissensstand ist, dass du den kupierten Hund mind. 1,5 Jahre besitzen musst oder eine tierärtzliche Bescheinigung für den Grund des kupierens vorlegst.
Einreisen um Urlaub zu machen ist kein Problem. War ja mit Tasha auch drüben. ;)
 
Vielleicht meldet sich Prisca mal zu Wort,sie kennt sich,glaub ich,sehr gut aus,ansonsten mal ne PN an sie schicken.
LG Bea & Timmy
 
Ich kenn da jemand, der das gemacht hat. Es ist eigentlich keine grosse Sache, du darfst deinen Hund dann aber keinesfalls veräussern in der Schweiz (was du ja sowieso nicht vor hast).

Ich frag mal genau nach was vorhanden sein muss und meld mich nochmal.
 
Ihr zieht in die Schweiz? Seeehr schöön! :D Hoffe es klappt mit dem Job!


Du darfst deinen kupierten Dobi mitnehmen. Aus dem Gesetzestext:

"Von zuziehenden Personen im Rahmen ihrer Übersiedlung mitgeführte Tiere.

Die Bestimmungen für Übersiedlungsgut müssen erfüllt sein, insbesondere muss das Tier während mindestens sechs Monaten vor dem Umzug im Besitz der übersiedelnden Person gewesen sein. Bei Personen, die sich ohne Aufgabe ihres inländischen (schweizerischen) Wohnsitzes und ohne Unterbruch im Ausland aufgehalten haben, beträgt die Besitzdauer mindestens Jahr. Das Tier muss nach dem Umzug weiterhin im Besitz der übersiedelnden Person sein (s. a. à Zollinformation für Private à Zu beachten à Umzug, Heirat, Erbschaft)."
 
ok, ich hab da mal ne Frage...

Wir haben ja einen vollkupierten Dobi, dürften wir mit ihm in die Schweiz ziehen? Ist ja eigentlich auch Import von vollkupierten Hunden?

Ist rein theoretisch, wir hattens nur davon, weil mein Kerl sich mal wieder bewirbt ;)
Schau mal unter und dann unter Einfuhrbestimmungen für Hunde, da findest du ein Formular, dass du dann ausfüllen müsstest!:hallo:
 
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