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Hallo,

ich würde lieber erst einen Anwalt fragen, bevor ich zum OA ginge. Am Ende wollen diese Leute nur Kohle und gehen gar nicht zum OA und was ist dann?? Geht Ihr zuerst, habt Ihr auf jeden Fall mit Auflagen zu rechnen. Ob die anderen gehen, ist ungewiss. Würde Euer Anwalt einen entsprechenden Brief schreiben und den Leuten klar machen, dass vielleicht auch ihr Hund plötzlich behördlich zum gefährlichen Hund werden könnte, überlegen sie sich das vielleicht.

Nur so meine Gedanken!

Tschüss

Faltendackel-Frauchen

PS: Haben die Behörden mal SoKa's am Wickel gibt es kaum ein Entrinnen
 
  • 2. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi Faltendackel ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 22 Personen
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Ich hatte mal das gleiche Problem mit meienm Rüden.
In unseren alten Nachbarschaft gab es einen Neufundländer-Rüden, den konnte mein Butch nicht richen.Es kam wie es kommen mußte, wir trafen den Hund und meiner raste sofort zu diesen Hund und verbiss sich in Nackenfell (Butch lief leider ohne Leine, da er gerade mit einem anderen Hund gespielt hatte.Dieser war dann leider schon weg.). Butch ließ allerdings sofort wieder los als ich ihm das sagte, trotzdem hat der Besitzer der Neufundländers sich total aufgeregt und mich beim Ortnungsamt angezeigt. Der Neufundländer hatte aber keinerlei Verletzungen. Ich bekam einen Schrieb vom Amt, den ich ausfüllen mußte (was passiert sei und wie ich es sehen würde). Diesen Schrieb habe ich ausgefüllt zurück geschickt und einige Wochen später kam ein Brief mit der Aufforderung einen Betrag von 160,- Euro zu bezahlen und beim nächsten mal würde man etwas unternehmen (was,daß hat man offen gelassen).
Aber mit den "Bissverletzungen" des anderen Hundes ,würde ich mir die Unterlagen vom Tierarzt einklagen oder eine Untersuchung von einem unabhängigen Tierarzt oder Amtstierarztes einholen lassen. Das ist dein Recht!!!!!
 
ich würde mich auch an´s oa wenden und denen den fall schildern. wenn es auf eurem grundstück passiert ist glaube ich nicht das ihr mit maulkorb oder leinenzwang rechnen müßt. würde auch nicht beim normalen spatziergang mit maulkorb laufen lassen,weil das für andere hundebesitzer ein eingeständnis für eure schuld sein könnte.
warte doch erstmal ab, ich glaub nicht das er weit damit kommt!
und was er da mit eurer hündin gemacht hat ist ja wohl auch nicht die feine englische art!!!!


Lieber Gruß Sanne & ihre Rasselbande
 
hallo rebecca!
laß dich nicht von deinen blöden nachbarn einschüchtern! wenn es auf eurem grundstück passiert ist, kann man euch gar nichts! außerdem war der andere hund ja derjenige der angefangen hat, oder? ich drücke euch die daumen dass alles GUT geht!!!
gruß die nadine
 

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