Frau Mittmann -ähem Frau Dr. Mittmann - hat unter anderem den Wesenstest bei meiner Hündin geleitet.
Was schon lange gemunkelt wurde, ist nun veröffentlicht:
Die Doktorarbeit belegt aufgrund der wissenschaftlichen Auswertung der WT von über 400 Hunden, dass
- keine Unterschiede der Liste 1 ("unwiderlegbare Gefährlichkeitsvermutung" - lebenslanger Maulkorbzwang) gegenüber Liste 2 ("widerlegbare Gefährlichkeitsvermutung") vorhanden sind
- nur ein verschwindend kleiner Teil der Hunde gestörtes Aggressionsverhalten zeigt.
Lest selber:
Die komplette Dissertation (Doktorarbeit) ist veröffentlicht, aber als PDF-Dokument und hat die stattliche Größe von über 20 MB ! Wer sich das antun möchte,
Die entscheidenden Passagen hier noch mal zum Mitschreiben für Dickkopf-Minister Bartels:
Die Aufteilung der Hunde in zwei Kategorien und die daraus folgende unterschiedliche Behandlung ist infolgedessen nicht gerechtfertigt.
und
Aufgrund dieser Ergebnisse ist der Wesenstest nach der GefTVO als Pflicht für alle Hunde der fünf getesteten Rassen und der Hunde vom Pitbull-Typus nicht zu rechtfertigen.
Das sind doch gute Voraussetzungen für die bevorstehenden Gerichtsverhandlung über das Bundesgesetz und das niedersächsische Hundediskriminierungsgesetz!
Mehr Infos, wenn ich die 21815 kB runtergeladen habe, bin noch bei 18 % und hoffe, dass es demnächst keinen Stromausfall gibt...
Nachtrag:
Bin schon bei 39 % und hoffe weiter darauf, dass kein vereister Baum auf eine Freilandleitung fällt
"Meine"Tierärztin schreibt noch am Thema
"Untersuchung des Verhaltens der 13 Hunderassen der niedersächsischen Gefahrtierverordnung im Hinblick auf den Hund-Mensch und Hund -Umwelt Kontakt"
Außerdem schreibt eine weitere TÄ gerade diese Arbeit:
"Untersuchung des Verhaltens von Golden Retrievern im Vergleich zu den als gefährlich eingestuften Hunden nach der Niedersächischen gefahrtierverordnung vom 05.07.2000"
Vor allem der Vergleich Golden Retriever - "Kampfhunde" ist eine interessante Idee. Was würde passieren, wenn das Ergebnis wäre
95,1 % der Listenhunde bestehen, aber
nur 94,9 % der Golden Retriever bestehen ihn ???
Klar, es würde keinen interessieren. Aber eine Doktorarbeit muß veröffentlicht werden. Und wir wissen jetzt, dass es eine solche gibt.
Man stelle sich die Richter bei der Verhandlung über das Bundesgesetz vor:
entweder
Golden Retriever kommt auf die Liste (Zucht- und Importverbot, landesrechtlich verordneter Maulkorb- und Leinenzwang, Sachkundeschein, Mindestalter für Spazierengeher, lokalrechtliche Strafsteuer, Ausschluß von Retrievern bei den Versicherungen)
oder
es ist bewiesen, dass Rasselisten grundsätzlich Unsinn sind.
Was schon lange gemunkelt wurde, ist nun veröffentlicht:
Die Doktorarbeit belegt aufgrund der wissenschaftlichen Auswertung der WT von über 400 Hunden, dass
- keine Unterschiede der Liste 1 ("unwiderlegbare Gefährlichkeitsvermutung" - lebenslanger Maulkorbzwang) gegenüber Liste 2 ("widerlegbare Gefährlichkeitsvermutung") vorhanden sind
- nur ein verschwindend kleiner Teil der Hunde gestörtes Aggressionsverhalten zeigt.
Lest selber:
Mittmann, Angela: Untersuchung des Verhaltens von 5 Hunderassen und einem Hundetypus im Wesenstest nach den Richtlinien der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung vom 05.07.2000
Zusammenfassung
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurden die Wesenstests von 415 Hunden der Kategorie 1 (American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie Hunde vom Pitbull-Typus) und Kategorie 2 (Rottweiler, Dobermann und Staffordshire Bullterrier) ausgewertet. In diesen Tests wurde auf Grund der Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung (GefTVO) im Zeitraum von August 2000 bis Mai 2001 das Verhalten der Hunde im Hund-Mensch- und Hund-Umwelt-Kontakt überprüft. Es wurde untersucht, ob es einen signifikanten Unterschied im Verhalten zwischen den Tieren der Kategorie 1 und 2 gibt, der eine Aufteilung der Hunde in zwei Kategorien und die daraus resultierende, unterschiedliche Behandlung in rechtlicher Hinsicht rechtfertigte. Ferner wurde untersucht, ob es Hinweise auf eine Rassedisposition für gestört oder inadäquat aggressives Verhalten bei den getesteten Rassen und Hunden vom Pitbull-Typus gab.
Das Verhalten der Hunde wurde Kategorien (Skalierungen) zugeordnet. Dabei steht die Skalierung 1 für jedes Verhalten, bei dem keinerlei aggressive Signale beobachtet werden konnten. Die Skalierungen 2-7 stehen für aggressives Verhalten verschiedener Eskalationsstufen. Das Verhalten der Hunde wurde in 35 unterschiedlichen Situationen erfasst.
158 der 415 Hunde zeigten im Wesenstest in keiner der 35 Testsituation aggressives Verhalten (höchste erreichte Skalierung 1). Weitere 201 Hunde drohten in einer oder mehreren Situationen optisch und/oder akustisch (höchste erreichte Skalierung 2). Nur wenige Tiere zeigten als höchten Wert 3 (Schnappen mit stationärem Körper; zwölf Hunde) und 4 (Schnappen mit unvollständiger Annäherung; sechs Hunde). 37 Hunde reagierten mit der höchsten Skalierung 5 (Beißen oder Angreifen mit vorangegangenem Drohverhalten). Ein Tier reagierte mit der Skalierung 6 (Beißen ohne vorangegangenes Drohverhalten) und kein Tier mit der Skalierung 7 (Beruhigung nach Eskalation erst nach über 10 Minuten).
395 der getesteten Hunde reagierten nach dem Bewertungssystem den Situationen angemessen. Für diese 95 % der 415 getesteten Tiere gab es demzufolge keine Hinweise für gestört oder inadäquat aggressives Verhalten. 19 Tiere wurden als inadäquat aggressiv und ein Hund als gestört aggressiv beurteilt (zusammen 5 %). Die Situationen, in denen diese 20 Hunde vermehrt gestört oder inadäquat aggressives Verhalten zeigten, waren gekennzeichnet durch ungewöhnliche, schnelle oder abrupte Bewegungen.
Im Vergleich der einzelnen Rassen sowie der Hunde vom Pitbull-Typus ergab diese Untersuchung keinen signifikanten Unterschied hinsichtlich des gezeigten aggressiven Verhaltens der Skalierungen 3, 4, 5 und 6. Die Aufteilung der Hunde in zwei Kategorien und die daraus folgende unterschiedliche Behandlung ist infolgedessen nicht gerechtfertigt.
Aufgrund dieser Ergebnisse ist der Wesenstest nach der GefTVO als Pflicht für alle Hunde der fünf getesteten Rassen und der Hunde vom Pitbull-Typus nicht zu rechtfertigen. Ungeachtet dessen ist der Wesenstest geeignet, um inadäquat und/oder gestört aggressive Hunde zu selektieren, und damit ein Werkzeug, um das Verhalten auffällig gewordener Hunde gleich welcher Rasse zu überprüfen. Darüber hinaus sind eine verantwortliche Hundezucht, eine gute Sozialisation der Welpen und eine sachkundige und verantwortungsbewusste Haltung aller Hunde unverzichtbar, um der Entstehung inadäquat und gestört aggressiven Verhaltens vorzubeugen und ein entspanntes Zusammenleben von Mensch und Hund zu gewährleisten.
Die komplette Dissertation (Doktorarbeit) ist veröffentlicht, aber als PDF-Dokument und hat die stattliche Größe von über 20 MB ! Wer sich das antun möchte,
Die entscheidenden Passagen hier noch mal zum Mitschreiben für Dickkopf-Minister Bartels:
Die Aufteilung der Hunde in zwei Kategorien und die daraus folgende unterschiedliche Behandlung ist infolgedessen nicht gerechtfertigt.
und
Aufgrund dieser Ergebnisse ist der Wesenstest nach der GefTVO als Pflicht für alle Hunde der fünf getesteten Rassen und der Hunde vom Pitbull-Typus nicht zu rechtfertigen.
Das sind doch gute Voraussetzungen für die bevorstehenden Gerichtsverhandlung über das Bundesgesetz und das niedersächsische Hundediskriminierungsgesetz!
Mehr Infos, wenn ich die 21815 kB runtergeladen habe, bin noch bei 18 % und hoffe, dass es demnächst keinen Stromausfall gibt...
Nachtrag:
Bin schon bei 39 % und hoffe weiter darauf, dass kein vereister Baum auf eine Freilandleitung fällt
"Meine"Tierärztin schreibt noch am Thema
"Untersuchung des Verhaltens der 13 Hunderassen der niedersächsischen Gefahrtierverordnung im Hinblick auf den Hund-Mensch und Hund -Umwelt Kontakt"
Außerdem schreibt eine weitere TÄ gerade diese Arbeit:
"Untersuchung des Verhaltens von Golden Retrievern im Vergleich zu den als gefährlich eingestuften Hunden nach der Niedersächischen gefahrtierverordnung vom 05.07.2000"
Vor allem der Vergleich Golden Retriever - "Kampfhunde" ist eine interessante Idee. Was würde passieren, wenn das Ergebnis wäre
95,1 % der Listenhunde bestehen, aber
nur 94,9 % der Golden Retriever bestehen ihn ???
Klar, es würde keinen interessieren. Aber eine Doktorarbeit muß veröffentlicht werden. Und wir wissen jetzt, dass es eine solche gibt.
Man stelle sich die Richter bei der Verhandlung über das Bundesgesetz vor:
entweder
Golden Retriever kommt auf die Liste (Zucht- und Importverbot, landesrechtlich verordneter Maulkorb- und Leinenzwang, Sachkundeschein, Mindestalter für Spazierengeher, lokalrechtliche Strafsteuer, Ausschluß von Retrievern bei den Versicherungen)
oder
es ist bewiesen, dass Rasselisten grundsätzlich Unsinn sind.