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watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
Ich bin letzte Nacht viel im Internet gewesen und dabei auf die folgende Rechtsprechung gestoßen.
Ist dieses Urteil schon bekannt?

watson

Das Verwaltungsgericht Kassel entschied, daß eine höhere Besteuerung von gefährlichen Hunden nicht gegen das Willkürverbot verstößt und damit zulässig ist. Das Gericht wies einen Antrag einer Hundehalterin zurück, für deren Hund ein Steuersatz von 1.200 DM (für andere Hunde 80 DM) erhoben wurde.
Urteil des VG Kassel
6 G 1322/99 (5)
Handelsblatt vom 05.07.1999

aufgehoben durch OVG Mannheim wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz
RdW 22/1999, VI
 
  • 19. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi watson ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 31 Personen
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Und danach kam die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16.1.00.........

 

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