Die SPD lässt nicht locker

WolfgangM

15 Jahre Mitglied
Hallo Leute,
nachdem es lange Zeit in Sachsen-Anhalt ruhig geblieben ist,, droht nun das ganze Hundetheater von Neuem, denn die SPD-Fraktion im Landtag hat den "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Hunden im Land Sachsen-Anhalt vorgelegt.
Der Entwurf bietet einiges. Aufgrund ihrer Rasse sind die bekannten "bösen vier" und deren Kreuzungen gefährlich, dazu kommen Hunde, die im Einzelfall gefährlich sind, zum Beispiel Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Schutzhund begonnen oder abgeschlossen worden ist, Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde, die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates oder öffentliches Interesse besteht.
Erlaubnispflichtig sollen auch die Hunde der folgenden Rassen werden: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander.
Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden sind verboten.
In der Begründung beruft sich die SPD u.a. auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem Rasselisten zulässig sind.
Für den 6. Dezember ist im Landtag eine Anhörung angesetzt, zu der ich geladen bin.
Man darf gespannt sein, ob die Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP standhaft bleiben.
Gruß
WolfgangM
 
  • 27. April 2024
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WolfgangM schrieb:
.. gefährlich, dazu kommen Hunde, die im Einzelfall gefährlich sind, zum Beispiel Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Schutzhund begonnen oder abgeschlossen worden ist,
...
Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde, die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates oder öffentliches Interesse besteht.
Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden sind verboten.

Ich fasse zusammen, wie ich es verstehe:
1. Angeblich "gefährlich" sind u.a. Hunde, die eine Schutzhund-Ausbildung zumindest begonnen haben
2. Schäferhunde machen alle eine SchuH-Ausbildung, um die Zuchtzulassung zu bekommen
3. Angeblich "gefährliche" Hunde dürfen nur bei besonderem privaten Interesse gehalten werden und
4. nicht vermehrt werden

Damit würde z.B. der Deutsche Schäferhund ausgerottet und außerdem ein Großeil der vorhandenen z.B. DSH im Tierheim landen, wenn der Besitzer kein besonderes Interesse nachweisen kann.

Demnach hat der Gestzentwurf keine Chance, da insbesondere die Schäferhundlobby natürlich massiv ihren Einfluß ausnutzen wird, ihre Rasse zu retten. Und, ebenso von einem hohen deutschen Gericht geurteilt, ist es ja bei Todesfällen durch Schäferhunde nicht so schlimm wie bei Listenhunden, da die deutschen Rassen eine höhere öffentliche Wertschätzung besitzen.

Wobei ich den Schäferhund deswegen nenne, weil er die größte Lobby und die höchsten Bestandszahlen hat. Andere Rassen, die eine SchuH-Ausbildung zur Zuchtzulassung brauchen, meine ich genauso.

Ähnlich verbissen war die SPD auch in Niedersachsen, nur die Abwahl der SPD aus der Landesregierung konnte den Betonkopf-Minister Bartels, der nicht mal einen Dobermann von einem Rottweiler unterscheiden kann, stoppen.
 
Hi.

Nein, Andreas.

Die haben das wortwörtlich vom NRW-Gesetz abgeschrieben. Das steht hier bei uns genauso drin.

Allerdings wird in den Durchführungsbestimmungen dann definiert, dass mit "Ausbildung zum Schutzhund" definitiv nicht (!) die Ausbildung nach VPG oder IPO gemeint ist, denn das ist eine Ausbildung zum "Sporthund".

Eine Ausbildung zum Schutzhund bezieht sich ausschließlich nur auf "Zivilscharf" trainierte Hunde, etwa solche, die für den Wach- und Werkschutz ausgebildet werden.

Deren Ausbildung unterscheidet sich äußerst von der VPG-Ausbildung.

Gruß
tessa
 
Es ist ein Satz mit X geworden.
Also alle außer der SPD waren sich einig, dass die bestehenden Geetze ausreichen und keine Rasseliste erforderlich ist.

Die neue Anhörung war das Recht der SPD, da sie den Gesetzesentwurf eingebracht hatten. Ebenso wie bei den Anhörungen z.B. zur GefTVO Niedersachsen und LHVO/LHundG NRW waren alle an der Anhörung beteiligten Hundefachleute sich einig, dass Rasselisten falsch sind.

2000 in Niedersachsen und beide Male in NRW wurden die Bedenken vom Gesetzgeber übergangen und die eigene geBILDete Meinung über die Fachkompetenz der beteiligten Spezialisten gestellt.

In Nds. 2003 und in S-A hat der Gesetzgeber den Rat der Experten brücksichtigt.
 
Andreas schrieb:
Ebenso wie bei den Anhörungen z.B. zur GefTVO Niedersachsen und LHVO/LHundG NRW waren alle an der Anhörung beteiligten Hundefachleute sich einig, dass Rasselisten falsch sind.

Es war noch besser: Nicht nur die Hundefachleute, sondern alle anwesenden Fachleute - auch die Nichthundler - waren gegen den SPD-Gesetzentwurf. Der Vertreter der Polizei z.B. beantwortete die Nachfrage eines CDU-Abgeordneten, ob die Polizei der Meinung ist, die bestehenden Gesetze seien ausreichend, mit einem schlichten, aber deutlichen "ja".
Daher scheint es wirklich so zu sein, dass sich die Vernunft in Sachsen-Anhalt durchgesetzt hat.
Gruß
Wolfgang M
 
WolfgangM, hoffentlich bleibt die Vernunft auch weiterhin in eurem Bundesland in den Köpfen.

Das wünsche ich euch.

watson
 
Das ist echt nett watson, ist es denn schon Weihnachten??
Gruß
Wolfgang
 
watson schrieb:
WolfgangM, hoffentlich bleibt die Vernunft auch weiterhin in eurem Bundesland in den Köpfen.

Das wünsche ich euch.

watson


Dem schließe ich mich voll und ganz an.

Ich wünschte, solche Politiker gäbe es auch in anderen Bundesländern, aber die lesen ja lieber die BILD-Zeitung.
 
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