WolfgangM
15 Jahre Mitglied
Hallo Leute,
nachdem es lange Zeit in Sachsen-Anhalt ruhig geblieben ist,, droht nun das ganze Hundetheater von Neuem, denn die SPD-Fraktion im Landtag hat den "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Hunden im Land Sachsen-Anhalt vorgelegt.
Der Entwurf bietet einiges. Aufgrund ihrer Rasse sind die bekannten "bösen vier" und deren Kreuzungen gefährlich, dazu kommen Hunde, die im Einzelfall gefährlich sind, zum Beispiel Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Schutzhund begonnen oder abgeschlossen worden ist, Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde, die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates oder öffentliches Interesse besteht.
Erlaubnispflichtig sollen auch die Hunde der folgenden Rassen werden: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander.
Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden sind verboten.
In der Begründung beruft sich die SPD u.a. auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem Rasselisten zulässig sind.
Für den 6. Dezember ist im Landtag eine Anhörung angesetzt, zu der ich geladen bin.
Man darf gespannt sein, ob die Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP standhaft bleiben.
Gruß
WolfgangM
nachdem es lange Zeit in Sachsen-Anhalt ruhig geblieben ist,, droht nun das ganze Hundetheater von Neuem, denn die SPD-Fraktion im Landtag hat den "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Hunden im Land Sachsen-Anhalt vorgelegt.
Der Entwurf bietet einiges. Aufgrund ihrer Rasse sind die bekannten "bösen vier" und deren Kreuzungen gefährlich, dazu kommen Hunde, die im Einzelfall gefährlich sind, zum Beispiel Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Schutzhund begonnen oder abgeschlossen worden ist, Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde, die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates oder öffentliches Interesse besteht.
Erlaubnispflichtig sollen auch die Hunde der folgenden Rassen werden: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander.
Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden sind verboten.
In der Begründung beruft sich die SPD u.a. auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem Rasselisten zulässig sind.
Für den 6. Dezember ist im Landtag eine Anhörung angesetzt, zu der ich geladen bin.
Man darf gespannt sein, ob die Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP standhaft bleiben.
Gruß
WolfgangM