Die einmalige Gebühr von 17,50 , die Hundebesitzer in seit Januar 2022 für ein zentrales Hunderegister zahlen müssen, ist rechtmäßig. Ein Eintrag in das Register sei nur dann gebührenfrei möglich, wenn er überwiegend im öffentlichen Interesse liege, teilte das Verwaltungsgericht der Bundeshauptstadt am Mittwoch mit. Dies sei bei einer Halterin, die nun für ihr Haustier namens Dino zahlen soll, nicht der Fall.
Die Frau hatte Dino im Juni 2022 neu registriert. Ein Unternehmen aus , das vom Land Berlin für das Register beauftragt wurde, verlangte daraufhin eine Gebühr von 17,50 Euro. Dagegen ging die Frau vor Gericht vor. Sie argumentierte, dass das Land Berlin über das Finanzamt bereits alle erforderlichen Angaben zu ihrem Hund habe, sodass dieser bei einem Verlust auch darüber gefunden werden könne.
Außerdem diene das Hunderegister ausschließlich der Generierung von Gebühren. Auch falle auf, dass die Gebühr in Niedersachsen durch dieselbe Betreiberin geringer ausfalle als in Berlin, so die Klägerin.
Begründung des Urteils
Die Richter vom Verwaltungsgericht Berlin wiesen die Klage der Hundehalterin ab. Das Hunderegister sei wirksam und werde in zulässiger Weise von dem niedersächsischen Unternehmen geführt, begründeten sie ihre Entscheidung. Das Register diene überwiegend privaten Zwecken, weil die Hundehaltung an sich ausschließlich privatnützig sei.Im Gegensatz zu den freiwilligen privaten Portalen oder der Registrierung beim Finanzamt ermögliche das Portal zuverlässig die Zuordnung entlaufener Hunde und erleichtere bei Beißvorfällen dem geschädigten Hundehalter seine Ansprüche durchzusetzen. Die Gebühr von 17,50 Euro sei moderat und nachvollziehbar kalkuliert.
Gebühren und Zweck der Anmeldung
Für die Registrierung eines Hundes wird eine einmalige Gebühr erhoben. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 17,50 Euro für Online-Anmeldungen und auf 26,50 Euro für schriftliche oder telefonische Anmeldungen. Alle anderen Dienstleistungen, etwa die Änderung der Adresse, des Namens oder die Abmeldung der Haltung, sind kostenfrei.Die Regelung mit einem Zentralregister wurde eingeführt, um entlaufene Hunde ihrem Besitzer leichter zuordnen zu können – und einen Überblick darüber geben, in welchen Stadtteilen Berlins wie viele Hunde gehalten werden.