Deswegen ist es aber trotzdem noch "nur" ein Gerichtsurteil und kein Gesetz. Und man darf wohl getrost davon ausgehen, dass der Polizist, den der Halter des abgeschleppten Fahrzeugs dann ruft, nicht die BGH-Urteile zu allen denkbaren Sachverhalten im Kopf hat. Was schlicht bedeutet, dass der...