Unglaublicher Abzock-Versuch...

also wenn jemand auf meinem Privatparkplatz stehen würde, würde ich erst mal gucken, dass ich den abpasse, damit ich mit ihm reden kann.
Wenn er es dann immer noch tut, würde ich auch über andere Maßnahmen nachdenken.

Wohl dem, der sich immer und überall zu 100% absolut einwandfrei und unanfechtbar verhält...

Das hat aber nix mit den Rewe-Parkplätzen zu tun.
Bei uns wird da bisher nix kontrolliert, es stehen nur Schilder, dass man nur für die Dauer des Einkaufs von x Stunden dort parken darf.
Aber gerade samstags ist bei uns extrem voll auf dem Parkplatz und wenn dann noch Dauerparker der Meinung sind, sie könnten dort ihr Auto abstellen und Kunden deshalb nicht mehr dort parken können, ist klar, dass Rewe irgendwann genervt ist.

Was Miramar passiert ist, würde ich auf jeden Fall Rewe zur Kenntnis bringen. Diese negative Publicity werden die auch nicht wollen und könnten dann ggf. die Firma überdenken, die dort kontrolliert, wenn es öfter mal beschwerden hagelt.
 
  • 25. April 2024
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Hi DobiFraulein ... hast du hier schon mal geguckt?
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Jap @Pyrrha80 , eben den Hotel Parkplatz der zum Glück wirklich groß ist und ich in der glücklichen Lage bin jedem meiner Gäste (die zu Teil am Anreisetag und 6 Uhr aufschlagen und am Abreisetag natürlich bis 20 Uhr bleiben wollen ;)) eine Parkplatz bieten zu können.
Aber eben auch viele Strandbesuche der Ansicht sind es ist ihr gutes Recht dort auch parken zu dürfen und dies entsprechend auch kund tun wenn man sie anspricht.
Immer erwischt man sie leider nicht...

Von 'stellen sie sich nicht so an' über 'das ist ihr gutes Recht schließlich sind sie Gäste auf der Insel' bis hin zu 'ja aber ich will doch dort und dort nur ein Zimmer mieten' (natürlich nicht bei mir :wand:
Kriegt man dort ständig zu hören, ich bin inzwischen sehr Kompromisslos und wenn diejenigen nicht weg fahren gibt es ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch selbst wenn der ganze Parkplatz leer ist.

Wenn jemand auf meinem Privatparkplatz stehen würde, würd ich genau 15 Minuten warten und dann abschleppen lassen. Damit hätt ich nix zu tun, wäre mir egal.
Das wiederum hat mit Kosten zu tun, du musst wenn du abschleppen lässt die Kosten tragen und dir das dann auf privaten Weg rechtlich wiederholen.
Die OA können das, ich als kleiner privater leider nicht...
 
Ja klar, natürlich kann er das, das will und kann ich nicht bestreiten ;) Trotzdem kann ich das als unnütz ansehen wenn dort sowieso nur Leute parken die dann auch dementsprechend die dazu gehörenden Gegebenheiten nutzen wofür diese Parkplätze angedacht sind. :albern:
Tun es eben nicht sonst wären diese Maßnahmen nicht nötig auch wenn du es vielleicht nicht mitbekommst!
 
Das wiederum hat mit Kosten zu tun, du musst wenn du abschleppen lässt die Kosten tragen und dir das dann auf privaten Weg rechtlich wiederholen.
Die OA können das, ich als kleiner privater leider nicht...


stimmt nicht ;) Dachte ich auch immer aber dem ist nicht so...und auf privaten Grund darf nicht mal die Polizei abschleppen lassen...

Sie sind in jedem Fall dazu verpflichtet, dem Falschparker mitzuteilen, welches Unternehmen sein Auto konkret abgeschleppt hat, und wo er es finden kann. Die Gebühren für den Abschleppdienst muss der Falschparker selbst bezahlen. Der BGH kam 2016 zu dem Schluss, dass der Halter eines illegal geparkten Fahrzeuges zur Rechenschaft zu ziehen ist (Urteil V ZR 102/15). Es gibt vier Möglichkeiten, wie dies genau ablaufen kann:



    • Erst einmal bezahlen Sie selbst dem Abschleppunternehmen die anfälligen Kosten. Wenn der Halter Sie nach dem Standort seines abgeschleppten Wagens fragt, geben Sie ihm die Auskunft erst dann, wenn er Ihnen die Gebühren erstattet hat. Es ist dieser Situation völlig legal, ihm diese Informationen vorzuenthalten.
    • Auch bei Variante zwei legen Sie die Abschleppgebühren selber aus, Sie fordern diese allerdings später über eine Schadensersatzklage beim Fahrzeughalter ein.
    • Sie schließen einen Vertrag mit dem Abschleppunternehmen, welcher diesem das Recht gibt, die Abschleppkosten direkt beim Halter des falsch geparkten Fahrzeuges einzufordern, nachdem dies abgeschleppt wurde. Einige Gerichte sehen diese Methode jedoch als unzulässige Inkassotätigkeit an.
    • Sie können von vornherein mit einem Abschleppunternehmen einen Vertrag unterzeichnen, welcher beinhaltet, dass es Ihre Stellplätze rund um die Uhr überwacht und sich selbstständig um eventuell notwendiges Abschleppen kümmert. Ihr Privatparkplatz wird so geschützt, ohne dass Sie Ihn selbst ständig beobachten müssen.
    • Auch wenn der Falschparker das Auto bereits weggefahren hat, nachdem Sie den Abschleppwagen angefordert haben, muss er im Normalfall die Kosten bezahlen. Er ist für die Leerfahrt des Abschleppdienstes verantwortlich, da er sämtliche Kosten begleichen muss, die er selbst verursacht hat.
 
Wir haben neben der Firma ein Abschlepp Unternehmen und sind mit denen auch befreundet.
Theorie schön und gut - wer bestellt, bezahlt.

Und natürlich kann man sich das Geld aufm Rechtsweg zurück holen..aber der Aufwand im Verhältnis gesehen....
 
Natürlich Claudia soweit die Theorie ;)
?? Das ist das was man tun kann...wenn der sein Auto wiederhaben möchte, muß er zahlen, ansonsten hat er gelitten und das ist rechtlich abgesegnet, steht doch da...
 
Wir haben neben der Firma ein Abschlepp Unternehmen und sind mit denen auch befreundet.
Theorie schön und gut - wer bestellt, bezahlt.

Und natürlich kann man sich das Geld aufm Rechtsweg zurück holen..aber der Aufwand im Verhältnis gesehen....
und das stimmt eben nicht :) Habt ihr mal gelesen was ich gepostet habe?
 
Recht haben und recht bekommen sind 2 paar Schuhe. Klar kannst du klagen und wirst am Ende recht bekommen, aber bis dahin sitzt du eben auf den Kosten.
 
und das stimmt eben nicht :) Habt ihr mal gelesen was ich gepostet habe?
Um nochmal nen Beispiel zu bringen, wenn jemand bei mir ein Zimmer bucht und dies auch nutzt und am nächsten Tag aber sagt ' Nö ich Zahl nicht'. Dann kann ich die Polizei rufen damit diese die Personalien aufnimmt und ich mir dann zivilrechtliche mein Geld einklagen kann. Auch wenn ich völlig ohne Zweifel recht bekommen würde.
Und ähnliche eben auch beim abschleppen, stellg der fahrzeugHalter sich hin und sagt Nö Zähl ich nicht will mein Auto haben kommt die Polizei das Auto muss rausgerückt werden und ich darf mir zivilrechtlich meine Kosten einklagen.
Mehr Handhabe hat man leider nicht so ist unser Gesetzsystem.
 
Um nochmal nen Beispiel zu bringen, wenn jemand bei mir ein Zimmer bucht und dies auch nutzt und am nächsten Tag aber sagt ' Nö ich Zahl nicht'. Dann kann ich die Polizei rufen damit diese die Personalien aufnimmt und ich mir dann zivilrechtliche mein Geld einklagen kann. Auch wenn ich völlig ohne Zweifel recht bekommen würde.
Und ähnliche eben auch beim abschleppen, stellg der fahrzeugHalter sich hin und sagt Nö Zähl ich nicht will mein Auto haben kommt die Polizei das Auto muss rausgerückt werden und ich darf mir zivilrechtlich meine Kosten einklagen.
Mehr Handhabe hat man leider nicht so ist unser Gesetzsystem.
och Anne...echt...lies doch einfach mal was in dem Link steht und das ist aktuell...und was du machst ist Äpfel mit Birnen vergleichen...aber gut, ich geb es auf...
 
och Anne...echt...lies doch einfach mal was in dem Link steht und das ist aktuell...und was du machst ist Äpfel mit Birnen vergleichen...aber gut, ich geb es auf...
Da kannst du wütend aufstampfen soviel du willst. Ich habe ja nicht gesagt das deine Links falsch sind. Aber dies umzusetzen ist eben nicht Aufgabe der Polizei sondern eines Gerichtes.
 
Doch musst du, wenn der KFZ Halter darauf besteht sein Auto wieder zu bekommen. Wenn du es nicht machst ist es Unterschlagung.
Sag mal hast du es immer noch nicht gelesen? So langsam nehm ich das persönlich...:lol:




    • Erst einmal bezahlen Sie selbst dem Abschleppunternehmen die anfälligen Kosten. Wenn der Halter Sie nach dem Standort seines abgeschleppten Wagens fragt, geben Sie ihm die Auskunft erst dann, wenn er Ihnen die Gebühren erstattet hat. Es ist dieser Situation völlig legal, ihm diese Informationen vorzuenthalten.
Da kannst du wütend aufstampfen soviel du willst. Ich habe ja nicht gesagt das deine Links falsch sind. Aber dies umzusetzen ist eben nicht Aufgabe der Polizei sondern eines Gerichtes.
Und auch DAS steht da anders...und wenn du hundertundeinmal sagst das du es anders sieht, dadurch wird es nicht wahrer... ;)
 
Nein nochmal wenn ein Urteil von einem Gericht gesprochen wird heißt das nicht das dies ein Gesetz ist. Es heißt noch nicht mal das jeder Richter das so sieht ;)

Der Fall das ein Abschleppunternehmen den Inkassobereich übernimmt ist sicher der optimale machen aber eben auch nur sehr wenige (hier oben gar keiner)

Und nochmal die Polizei ist nicht dazu da zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.
 
Dann spiel die Situation mal weiter durch... Du lässt Pauls Auto abschleppen. Du musst das erst einmal bezahlen. Macht ja nix, bekommst ja das Geld von Paule wieder....

Nur will der nicht bezahlen, also verrätst du ihm auch nicht, wo die Karre steht... Paule ist aber auch ein Dickkopf und will einfach nicht zahlen, stampft wütend mit dem Fuß auf und wandert von dannen...

Und nun?
 
wie gesagt...ihr habt recht und ich keine Lust mehr ;)
 
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