Nein, das macht Sinn. Die Kinder gehen ja nicht in den Knast. Eine Verurteilung erlaubt es, Auflagen zu machen, zum Beispiel eine therapeutische Einrichtung. In Deutschland ist das schwerer, weil bei strafunmündigen Kindern die Erziehungsberechtigten zustimmen müssen. Dabei kann viel Zeit verloren gehen, in der man den Kindern schon helfen könnte.
Ich habe in meiner Arbeit öfter gewünscht, dass die Strafmündigkeit herabgesetzt wird. Wir haben z.B. ein Kind von 12 Jahren in einer Einrichtung gehabt, das deutlich psychopathische Züge hatte (Tierquälerei und Brandstiftung. Er steckte gerne nachts in der Stadt Autos an). Das Kind hätte meiner Meinung nach in einer geschlossenen Einrichtung mit therapeutischem Programm sein müssen. So haute er halt öfter mal nachts ab, steckte Autos in Brand, warf Fensterscheiben ein und biss auch schon mal einen Menschen, der ihn daran hindern wollte. Wir hatten keine Handhabe, ihn daran zu hindern.