Erst mal sorry, habs nicht mitbekommen, dass du es früher schon angesprochen hast!
Findest du nun den Saufang ok ?
od stellst du nur klar, dass es deiner meinung nach nicht nur die grünen beschlossen haben?
Nur das wir alle vom gleichen reden:
Der saufang soll 40 m² haben, das ist ein 10meter lang und 4meter breit und 2 meter hoch eingezäunter fleck.
man sieht schön wie von oben in den haufen panisch kreuz und quer durcheinander rennende schweine geschossen werden soll!
1. das teil soll im Stadtwald, also staatsforst, aufgebaut werden!
Ich betone das
– weil wildschweine im wald (im gegensatz zum restlichen schalenwild) verhältnismäßig wenig schaden anrichten
– bisher wildschweine im staatswald rel wenig bejagt wurden, da wurden reh, rot- u dammwild deutlich stärker bejagt
– weil hier immer noch manche der meinung sind, man muss die jagd nur von den „hobbyjägern“ zur verbeamteten jägern verlagern und es läuft nach walt disney’s drehbuch ab
– es bringt nichts, das „problem“ in stadtnähe lösen zu wollen, es muss allgemein anders angegangen werden.
2. du sagst, die genehmigung kommt nicht vom minister sondern vom behördenleiter;
weiß der Minister nicht was in seinem amtsbereich vor geht od handelt der amtsleiter gegen die Ministerinteressen? Spätestens jetzt muss man doch davon ausgehen, dass der Minister nichts an der Genehmigung auszusetzen hat!
3. die örtliche Jägerschaft hat sich mehrheitlich und öffentlich
DAGEGEN ausgesprochen
Der Vorstand unseres Kreisvereins hat am Sonntag 06.04.2014 einstimmig beschlossen, das Segment „Versuch Saufang“ bei dem Schwarzwildprojekt Baden–Baden nicht mehr weiter zu verfolgen:
Begründung:
• Die Meinungsbildung unserer Mitglieder, diesen Versuch nicht zu wollen, ist unüberhörbar, wie sich bei den Hegeringversammlungen Bühl und Rastatt, die jeweils am Freitag 04.04.14. stattfanden, gezeigt hat. Als Kreisjägermeister und Vorstand, Vertreter der Mitglieder, kann ich/können wir dies nicht ignorieren. Das Gebot, gehört zu werden, muss hier erfolgen, da der Saufang mit der Jagdausübung nichts zu tun hat. Dies habe ich in der Vergangenheit mehrfach in der Öffentlichkeit deutlich betont.
• Meine Ergänzungen in dem verabschiedeten Positionspapier vom 04.04.2014, bei dem Versuch das Veterinärsamt und den Tierschutz mit einzubinden, wurden nicht in die endgültige Fassung übernommen.
• Beim Landesjägertag in Oppenau ist der Saufang auch als Versuch stark in die Kritik geraten. Dadurch wird uns der Spielraum bei unseren Mitgliedern landesweit genommen. Keine notwendige Rückendeckung vom LJV […]
die mehrheit der Jäger in BW ist dagegen!
4. du sagst, dass das
Verhältnis der angesessenen Zeit nicht im Verhältnis zu den erlegten tieren steht
WEN INTERESSIERT DAS???
es sind die „hobbyjäger“, die sich ihren ar.sch platt sitzen, die zeit kostet niemand etwas und schadet niemandem! (ausser, natürlich, ich muss als forstwirtschaft gewinn einfahren und verbeamtete jäger kosten pro angesessene std richtig geld)
5. du sagst
der wildschaden in den feldern ist zu hoch
der wildschaden betrifft die Jagdgenossenschaft, das sind die Grundstückseigentümer! Die holen sich das geld vom „Hobbyjäger“ wieder!
WEN INTERESSIERT DAS ALSO???
6. wenn es
die letzte verzweifelte Handlung gegen den ausufernden Sauenbestand ist
WARUM SIEHT DANN DAS NEUE JAGDGESETZ EINE 3 – MONATIGE JAGDRUHE AUF WILDSCHWEINE IM WALD VOR???
In dieser zeit werden nachweislich 20% aller Sauen erlegt.
7. wenn das ankirren und anfüttern von wildschweinen durch die „hobbyjäger“ maßgeblich zu dem sauenbestand geführt haben soll
WARUM WIRD DANN EIN SAUENFANG AUFGEBAUT, IN DEN ERST WOCHENLANG EIMERWEISE MAIS GEKIPPT WERDEN MUSS?
8. wenn sich die grüne landesregierung von den jägern zu irgendwas drängen lassen würden, würde der landesjagdverband BW nicht so massiv gegen das geplante jagdgesetz sturm laufen sondern sich gemütlich zurücklehnen weil es dann in ihrem sinn abgefasst wäre.
Gerade Punkt 4 und 5 halt ich für die am meisten unmoralischen Begründungen überhaupt!
Wer diese beiden Punkte akzeptiert brauch sich auch nicht über eingefangene und vergaste Strassenhunde aufregen!
Es ist eben die schnellste und billigste Möglichkeit einer plage herr zu werden!
Wenn es wirklich um das reduzieren der wildschweine ginge, währen andere maßnahmen sinn- und wirkunsvoller: zB
- reduzieren der zusammenhängend bebauter Ackerfläche auf ein verträgliches maß,
keine hunderte hektar große maisacker, in denen sauen über den ganzen sommer unterschlupf und futter findet,
auflockern durch hecken nutzt auch anderen gefährdeten tierarten
- freihalten von schneisen in den feldern und an den rändern
Schussschneißen im mais ermöglicht es die bejagung wechselnder rotten auch während der mais auf dem feld steht
-
dazu hatte ich schon einmal eine stellungnahme der jetzigen Landesregierung verlinkt, in der die förderung solcher maßnahmen abgelehnt, und (zumindest indirekt) mit kürzung von eu – subventionen gedroht wurde, wenn die maßnahmen auf freiwilligenbasis umgesetzt werden.
Be g r ü n d u n g [des antrags]
Die ständig zunehmende Schwarzwildpopulation in weiten Teilen des Landes Baden-
Württemberg verursacht – trotz intensiver Anstrengungen der Jägerinnen und Jäger
bei der Bejagung – ein wachsendes Ausmaß an Wildschäden. Neben klimatischen
Bedingungen sind auch landwirtschaftliche Anbaumethoden, besonders bei
der Kultivierung von Energiemais, als Ursachen zu nennen.
S t e l l u n g n a hme
Mit Schreiben vom 30. Januar 2014 Nr. Z(25)-0141.5/319 F nimmt das Ministerium
für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Antrag wie folgt Stellung: […]
Frage 1. ob und ggf. wie das freiwillige Freihalten von Schussschneisen in Maisschlägen
zur effektiven Schwarzwildbejagung im Rahmen des Gemeinsamen Antrags finanziell
Berücksichtigung findet;
Zu 1.:
Die Anlage von Bejagungsschneisen für die Schwarzwildbekämpfung ist eine
Maßnahme, die durch die Landwirtinnen und Landwirte in Abstimmung mit den
Jagdpächterinnen und Jagdpächtern auf privatrechtlicher Basis abgestimmt werden
muss. Eine Förderung durch EU- oder nationale Förder- und Ausgleichsprogramme
für das Erstellen solcher Schussschneisen besteht nicht.
Die Gewährung von flächenbezogenen Förder- und Ausgleichszahlungen in den
bestehenden Programmen […] über den gemeinsamen Antrag ist mit maßnahmenspezifischen Angaben zur angebauten Kultur und den jeweiligen Auflagen verbunden. Insoweit kann ein Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln für bestimmte Zwecke und der Anlage von Bejagungsschneisen auftreten. Dies ist insbesondere
dann der Fall, wenn Verpflichtungen bzgl. der Flächenbewirtschaftung, der angebauten Kulturart oder der Mindestschlaggröße für die Beantragung von Ausgleichsleistungen tangiert werden. […] [auf gut deutsch: die schneisen müssen von der angebauten fläche abgezogen werden, wird zuviel abgezogen gibt’s weniger fördermittel!]
Frage 5. falls solche Möglichkeiten nicht bestehen, ob sie gewillt ist und sich in der Lage
sieht, auf die Schaffung des dazu notwendigen Rechtsrahmens hinzuwirken.
Zu 5.:
Flächen, die als Bejagungsschneisen freigehalten werden, sind im Gemeinsamen
Antrag ausreichend berücksichtigt. Es besteht keine Notwendigkeit im Rahmen
der Agrarförderung weitere Möglichkeiten der Anrechenbarkeit von Bejagungsschneisen
zu schaffen.[…]
Bonde
Minister für Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
von mir
weiter:
- freigabe von NachtZIELgeräten
hätte auch schon so manchen unfall verhindert
- aufhebung des verbots, wildtier mit künstlichem licht anzuleuchten
hätte ebenfalls schon viele unfälle verhindert
- kostenlose trichinenbeschau bei wildschweinen unter 20kg
in dieser gewichtsklasse muss ein jäger das tier einstampfen od er legt allein bei der vorgeschriebenen fleischbeschau drauf und:
- wegfall der pflicht, wildschweine, ungeachtet der größe, mit der „großen Kugel“ zu schießen
wenn ich ein 23kg rehbock mit einer .223Rem erlegen kann, kann ich auch ein 15kg frischling damit schnell und sicher erlegen, wenn ich den frili mit einer .30er od größer treffe kann ich nicht mehr viel verwehrten
- freigabe von führenden bachen, derzeit ein straftatsbestand
ist zwar auch große ******* aber noch deutlich besser als ein saufang
und es glaubt doch wohl hoffentlich keiner den quatsch im herbst gäb es keine frili mehr oder gefangene frischlinge würden von hand aufgezogen
-
rigorose zwangsbejagung von flächen, die keinen regelmäßigen wildschweinabschuß NACHWEISEN bei gleichzeitigem hohem wildschaden auf angrenzenden äckern
damit mein ich den 90+ jährigen „hobbyjäger“ genauso wie flächen die aus GEWISSENSGRÜNDEN NICHT BEJAGT werden wie zB die ländereien der UL!
auf den flächen lass ich sie in ruhe und sich bei bestem futter munter vermehren und „50 meter“ weiter bau ich n saufang, mit der schizophrenen begründung, die „hobbyjäger“ würden der wildschweinschwemme nicht herr werden, auf
ich hab kein problem damit wenn tiere ZUR NAHRUNGSGEWINNUNG getötet werden, in nem anderen fred wurde mir ja schon munter erklärt, dass es in der natur ebenso ist und die beutetiere auch schon mal gefressen werden während sie noch leben…
persönlich hab ich aber ein problem, wenn von menschen nicht zumindest nach bestem wissen und gewissen versucht wird, das tier möglichst schnell und mit so wenig schmerzen wie möglich zu töten,
das schließt zB schächten genauso ein wie tiere noch lebend in kochendes wasser zu werfen od jäger, die ohne ausreichender übung mit ihrer waffe auf die jagd gehen!
Und in ganz besonderem maße eine herde erst in panik zu versetzen und die einzelne tiere ohne fluchtmöglichkeit mit erleben lassen, wie die restlichen herdenmitglieder solange zusammengeschossen werden, bei einzeltieren auch mal bis zu 3 od 4 treffer, bis sich keins mehr bewegt!