Der Breitensport genoss in der DDR eine hohe Wertschätzung. So war die Förderung der Körperkultur, sowie des Schul- und Volkssports in der
vorgeschrieben.
In diesem Sinne sah das Arbeitsrecht der DDR vor, dass Werktätige für die Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung von sportlichen Veranstaltungen freizustellen waren, sofern diese Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich war.
Auch waren Sportunfälle in ihrer rechtlichen Konsequenz Arbeitsunfällen gleichgestellt.
Die Nutzung von Sportstätten war für die Sportgemeinschaften kostenlos.