Bei unserem Hundetrainer wurde auch mal eingebrochen und sein Dobi hat den einbrechen gebissen. Der Einbrecher wollte schadensersatz, der Hundetrainer ging vors Gericht und bekam recht, ein einbrecher kann nicht auf schadenersatz klagen da er illegal in einem Haus war....er hat mehrere solche fälle vor gericht gewonnen.
Beim Artikel finde ich sehr frech, das es eigentlich nur eine Werbung ist für eine Haftpflichtversicherung für Tiere, nichts anderes...
Wenn Kinder auf den Baustellen spielen und was passiert, wer zahlt den die Kosten?
Nicht der Baubetrieb, sondern die Eltern des Kindes. von wegen keinen Haftungsausschluss....