Warnschild und Haftung

okay, wir haben mit leine und körbchen absolute tierquäleransichten :D

jetzt hab ich es auch gerafft :D
 
  • 27. April 2024
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Hi deti ... hast du hier schon mal geguckt?
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Naja, und irgendwie ist es ja auch albern, dass der Firmenhund angeleint werden muss, weil einige Kunden zu blöd sind nen Zettel zu lesen... ich leine den Hund ja auch nicht im garten an, weil da jemand auf die Idee kommen könnte, mit seinem Hund reinzuspazieren:verwirrt:

Mein Mann nimmt den Hund jetzt seit gut 5-6 Jahren mit in die Arbeit und da hat bisher nie jemand seinen Hund mit rein gebracht mitgebracht bis eben die Frau im April, deren Hund dann auch gebissen wurde und jetzt die zwei Tanten.

Werden Hundehalter immer dreister oder ist das Zufall?:verwirrt:
 
Ich finde das Schild - Hunde müssen draussen bleiben - reicht.
Wer dann noch so blöd ist und seinen Hund mitbringt, ist selber schuld wenn was passiert.
Wenn du ein Foto mit deinem Hund aufhängst, kommen manche auf die Idee und wollen sie zusammen spielen lassen :lol::lol::lol:
 
ist die frage ob man via schild nicht auch direkt die haftung ausschließen kann für ewatige unfälle
 
Vielleicht "Eltern haften für ihre Hunde!":D
 
Ich wurde auch Hunde verboten machen :hallo:
Vielleicht verirrt Lana sich ja her die weiß doch sowas auch immer oder Hovi ;) :love:
 
ist die frage ob man via schild nicht auch direkt die haftung ausschließen kann für ewatige unfälle

Eher keine Frage, weil die Tierhafterhaltung nicht an schuldhaftes Handeln gebunden ist.

Neuerdings reicht ja sogar das Erschrecken vor dem Hund aus, selbst dann, wenn die Person trotz Hinweisschild das Grundstück betreten hat.:rolleyes:


Seit Kenntnis dieser Urteile ist mein Gartentor fast immer abgeschlossen,obwohl ich zwei Schilder am Tor habe.
 
:unsicher:
mal etwas OT zu mattys Beispiel :
Letztes Jahr wurden hier in der Anliegerstrasse Bauarbeiten durchgeführt.
Damit die Hunde (und Katzen) nicht den ganzen Tag am geschlossenen Fenster rumhecheln, handbreit geöffnet, Rolläden runter, Gartentür verschlossen (mit Kettenschloss), Betreten verboten !!! -Schild am Tor montiert.
Türglocke am Haus, das steht vor dem Garten ...
Hunde kommentieren ab und zu den Lärm von Presslufthammer und Strassenfräse mit zwei oder drei wau`s
Ich werkel in der Küche rum, auf einmal Riesengetöse :
Ein Mann hängt halb durchs geöffnete Hochparterre-Fenster, vier Hunde brüllen ihn an, er schreit um Hilfe ... :rolleyes:
War ein Arbeiter der Truppe, seine Kollegen haben ihm wieder runtergeholfen.
Seine Begründung :
Die Hunde hörten sich so nett an, da wollte er mal streicheln ... :kindergarten:

Dieser Held hat mich übrigens auch angezeigt, kam aber nichts weiter nach.
 
Weswegen hat er dich denn angezeigt?
Er konnte doch froh sein, dass du still gehalten hast.
 
Weswegen hat er dich denn angezeigt?
Er konnte doch froh sein, dass du still gehalten hast.
:unsicher:
Er DACHTE, es wären kleine Hunde ... :rolleyes:

meine damalige Truppe :
7268337bqh.jpg
 
Es geht ja nicht nur primär um die Haftung - da kommt man wohl nicht raus - sondern auch um die nicht unwichtigen Punkte:
- kommt es zu einem Vorfall, hat der Hund Konsequenzen zu fürchten?
- ist eine Firma öffentlicher Grund oder doch privat?
- ist die Firma nicht vielleicht sogar haftbar?
- wie weit ist der andere HH schuldhaft/haftbar?
- ist Buroni (wohlwissend um die "Gefährlichkeit" vom Hund) verpflichtet potenzielle Gefahren abzuwähren - da geht es wieder um den privaten Grund - und ist ein simples Schild eine ausreichende "Gefahrenabwehr"?

In NDS kann ein Hund durch Vorfälle mit Tieren (anderen Hunden) ganz schnell zum "gefährlichen Hund" mutieren und die entsprechenden Auflagen bekommen (MK-/Leinenzwang, "Kampfhundesteuer", Auflagen zur Haltung eines gefährlichen Hundes). Reicht da ein Schild aus, um die "Schuld" auf den anderen HH abzuwälzen, oder hätte da mehr gemacht werden müssen?

Natürlich sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass die anderen HH schuld sind, aber vielleicht waren sie ja gar nicht so "Banane", wie man denkt?

Immerhin heißt es, dass man im Sommer keine Hunde im Auto lassen soll (die reißerischen Flyer machen einem ja schon bei 2 Minuten ein schlechtes Gewissen) und man geht einfach davon aus, dass einem Hund an der Leine wohl nichts passieren wird - sollte es ja eigentlich auch.

Auch ist eine Druckerei nicht unbedingt der Ort, wo ich mit anderen Hunden (freilaufend) rechne und selbst auf Schrottplätzen sind die Wachhunde zu den Geschäftszeiten weggesperrt.

Es kann also auch ganz simpel sein, weswegen die Leute ihre Hunde mit reinschleppen, von den ganzen "Tussi-Hunden", wo es gesellschaftlich akzeptiert ist, dass die über jedes Verbot erhaben sind, mal ganz abgesehen.
 
Es geht ja nicht nur primär um die Haftung - da kommt man wohl nicht raus - sondern auch um die nicht unwichtigen Punkte:
- kommt es zu einem Vorfall, hat der Hund Konsequenzen zu fürchten?
- ist eine Firma öffentlicher Grund oder doch privat?
- ist die Firma nicht vielleicht sogar haftbar?
- wie weit ist der andere HH schuldhaft/haftbar?
- ist Buroni (wohlwissend um die "Gefährlichkeit" vom Hund) verpflichtet potenzielle Gefahren abzuwähren - da geht es wieder um den privaten Grund - und ist ein simples Schild eine ausreichende "Gefahrenabwehr"?

In NDS kann ein Hund durch Vorfälle mit Tieren (anderen Hunden) ganz schnell zum "gefährlichen Hund" mutieren und die entsprechenden Auflagen bekommen (MK-/Leinenzwang, "Kampfhundesteuer", Auflagen zur Haltung eines gefährlichen Hundes). Reicht da ein Schild aus, um die "Schuld" auf den anderen HH abzuwälzen, oder hätte da mehr gemacht werden müssen?

Natürlich sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass die anderen HH schuld sind, aber vielleicht waren sie ja gar nicht so "Banane", wie man denkt?

Immerhin heißt es, dass man im Sommer keine Hunde im Auto lassen soll (die reißerischen Flyer machen einem ja schon bei 2 Minuten ein schlechtes Gewissen) und man geht einfach davon aus, dass einem Hund an der Leine wohl nichts passieren wird - sollte es ja eigentlich auch.

Auch ist eine Druckerei nicht unbedingt der Ort, wo ich mit anderen Hunden (freilaufend) rechne und selbst auf Schrottplätzen sind die Wachhunde zu den Geschäftszeiten weggesperrt.

Es kann also auch ganz simpel sein, weswegen die Leute ihre Hunde mit reinschleppen, von den ganzen "Tussi-Hunden", wo es gesellschaftlich akzeptiert ist, dass die über jedes Verbot erhaben sind, mal ganz abgesehen.


Nur kurz zu dem markierten: es steht extra dick und rot auf dem Schild, das ein Hund dort frei läuft - man kann also, wenn man seine 2 Gehirnzellen mal anschubst - sehr wohl damit rechnen, dass dem dann auch so ist, wenn es auf dem Schild steht;)

Und mal im ernst, ich muss meinen Hund auch nicht überall mit reinschleppen - unabhängig vom Wetter - ich denke also, die Tanten waren sehr wohl Banane- und zwar matschige Banane:rolleyes:


Zu dem Rest: hast du natürlich recht, mir geht es auch vorrangig um den Schutz vor Leinenzwang etc. und nicht ums Geld
 
Ich weiß jetzt zwar nicht wie es räumlich bei euch in der Druckerei aussieht.
Aber kann man nicht den Eingangsbereich etwas abtrennen?
So das der Hund im Fall der Fälle nicht gleich zum anderen Hund schiessen kann?
 
Ganz kurz;

Die verwaltungsrechtliche Seite hast du bei O-Amt erfragt. Hier ginge es vorwiegend um Auflagen à la Wesenstest, Leinen- und Maulkorbzwang und um die Einstufung als „gefährlicher Hund“.
Wenn du meinst, dem zuständigen Ordnungsamtsmitarbeiter vertrauen zu können, brauchst du dir darüber keine Gedanken mehr machen. Ansonsten ist das in gewissem Maße auch eine Ermessenssache. Wenn Lucky einen Labbi-Welpen richtig auseinandernimmt, sieht die Sache sicher anders aus, als wenn zwei Hunde sich einfach nicht grün sind.

Privatrechtlich besteht die Frage nach der Haftung. Das ist die Frage, wer die Tierarztkosten zu tragen hat.
Jeder Halter haftet aus Gefährdungshaftung, erstmal verschuldensunabhängig. Ein Schild hebt regelmäßig die Haftung nicht (ganz) auf. Ob ein Gericht das Ignorieren des Schildes als so gravierend ansieht, dass du raus aus der Haftung bist, ist fraglich. Könnte so sein, indem man sagt, das Ignorieren des Schildes sei eine grob fahrlässige Selbstgefährdung, muss aber nicht. Genausogut kann man argumentieren, dass du ja gewusst hast, dass dein Hund nicht gut mit anderen kann und dass sich Leute mit Hunden nicht an das Verbotsschild halten und deshalb hättest vorsorgen müssen.
In so einem Fall würden Haftungsquoten gebildet, wobei der Ausmaß der Tiergefahr und die individuellen Verursachungsbeiträge der Parteien berücksichtigt würden.
Im Ernstfall hast du hierfür deine Hundehaftpflichtversicherung. Bei dieser würde ich ggf. nachfragen, ob etwaige Ausschlussklauseln oder Ähnliches existieren, die gegen eine Regulierung des Schadens sprechen.
 
Also ich würde in dem Fall ein möglichst offizielles Schild an der Tür anbringen. Ihr habt doch sicher auch andere Schilder - Sicherheitsschuhe tragen usw. Wenn man dann eins nach aktuellen Richtlinien nimmt (so wie hier ) dann ist es eben ein Betriebsschild und kein privates. Macht einen ganz anderen Eindruck als so eins mit Schäferhund drauf, wie es an Gartenzäunen üblich ist.

Dann im nächsten Schritt die Mitarbeiter trimmer jeden anzusprechen der mit Hund die Tür öffnet. So wie es bei Sicherheitsbestimmungen üblich ist. Wenn jemand ohne Helm auf eine Baustelle geht, wird er ja auch von den Mitarbeitern angesprochen.
 
Also ich würde in dem Fall ein möglichst offizielles Schild an der Tür anbringen. Ihr habt doch sicher auch andere Schilder - Sicherheitsschuhe tragen usw. Wenn man dann eins nach aktuellen Richtlinien nimmt (so wie hier ) dann ist es eben ein Betriebsschild und kein privates. Macht einen ganz anderen Eindruck als so eins mit Schäferhund drauf, wie es an Gartenzäunen üblich ist.

Dann im nächsten Schritt die Mitarbeiter trimmer jeden anzusprechen der mit Hund die Tür öffnet. So wie es bei Sicherheitsbestimmungen üblich ist. Wenn jemand ohne Helm auf eine Baustelle geht, wird er ja auch von den Mitarbeitern angesprochen.

Lustig, das du das nochmal rausgesucht hast, letzten Freitag war nämlich schon wieder so eine Irre da, die das Schild ignoriert hat und der selbst die Belehrungen der Mitarbeiterin egal waren:rolleyes:

Argument: "da ist ja nix zum Anleinen"

Ja meine Güte, wenn ich zum Hausarzt gehe ist da auch kein Haken für meinen Hund zum Anleinen, beim Supermarkt auch nicht, nicht einmal beim Frisör:rolleyes:

Zudem steht neben dem Eingang ne Bank und Gegenüber ist ein stabiler Zaun:rolleyes:


Ich glaube auch nicht, dass bei solchen Leuten ein durchgestrichenes Hündchen noch groß hilft, zudem ist das Schild, was wir jetzt haben ja eigentlich gar nicht so schlecht weil so eben auch Leute, die Angst vor Hunden haben die Möglichkeit haben eben zu klingeln.

Vielleicht ergänzen wir das Schild jetzt noch mit dem Hinweis: Telefonnummer Tierarzt xxxx wir zahlen keine Rechnung!:unsicher:
 
Ich bringe das mal auf den neuesten Stand...:unsicher:

die Frau, deren Hund von Lucky gebissen worden ist, ist letzte Woche trotz ihrer Erfahrung und dem neuen in Augenhöhe DINA4 großen Warnschild (!) schon wieder mit ihrem Hund in die Firma marschiert:uhh:

wie blöd und hirnverbrannt kann man eigentlich sein?:verwirrt:

Tut mir leid, aber da fällt mir nichts mehr zu ein!



Der Hund tut mir wirklich leid, mit einer solchen Besitzerin!
wenn man doch nun am eigenen Leib erfahren hat, dass da ein Hund ist, der "gefährlich" ist, wieso ist man dann noch so blöd und ignoriert auch noch das Warnschild?
Anderen Kunden gestehe ich ja noch zu, dass sie meinen wir hängen das Schild da zum Spaß auf:unsicher: - aber DIE Frau weiß doch nun, was Sache ist.

Zum Glück passen die Mitarbeiter so gut auf, es ist nichts passiert, Lucky hat den Hund gar nicht wahrgenommen und die Frau einen riesen Anschiss kassiert - aber sorry... erst ein Verbotsschild missachten und dann auch noch genau wissen, wieso der Hund verboten ist... ne, das geht nicht in meinen Kopf rein.


Es ist ja auch nicht nur mein Hund dort in der Firma sondern andere Angestellte bringen auch ihre Hunde mit (natürlich nicht alle gleichzeitig;)) und von denen ist auch nicht jeder so verträglich...
 
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