Tja PdP, das mag ja sein (ist es sicher auch), doch stößt diese Problematik anscheinend auf nur wenig Interesse. Gerade einmal 45 Aufrufe hat Dein Thread bis eben gehabt, während der etwa zeitgleich eingestellte http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=70263 schon 120 hat.verleitet so mache sich an den eingebrachten und damit verbundenen Emotionen der anderen zu bereichern.
Das es unsere Gesetze, unser Vereinsrecht, die Kontrollorgane es zudem so leicht
machen ist ein auf Dauer unhaltbarer Zustand.
Durch die Aufgedeckten Betrüger sinkt der Öffnungswinkel der Brieftaschen, durch die nicht Ausgedeckten, stiehlt man den Tieren Geld.
kangalklaus schrieb:Vorgänge rund um das Tierheim Süderstraße in Hamburg und dessen Trägerverein. 7-8T Mitglieder hat dieser und wieviele davon haben sich um die "merkwürdigen" Aktivitäten des Vorstandes gekümmert?
Consultani schrieb:"Schwarze Schafe" sollten viel konsequenter aussortiert werden, denn darunter leiden nicht zuletzt auch die seriös arbeitenden Vereine.
kangalklaus schrieb:Meine Befürchtung aber: Du wirst ein "einsamer Rufer in der Wüste" bleiben.
Weil ein solches Löschungsverfahren erst nach einem Gerichtsurteil erfolgt. Ein Rechtspfleger beim Amtsgericht, der die Vereine "verwaltet", ist eigentlich lediglich ein "Registraturmensch".Ich finde es bemerkenswert, dass die unlauteren Dinge rund um den im Artikel genannten Verein bereits im Jahre 2003 aufgedeckt wurden und erst jetzt, nach 4 Jahren, ein amtliches Löschungsverfahren in Gang kommt. Warum dauert so etwas so lange?
Hmmm, meine Meinung dazu: dieser Rechtspfleger "arbeitet" ausschliesslich auf Anordnung anderer Behörden.Im Gegensatz dazu hat man beim Amtsgericht, das für den Verein "Gnadenhof - Lebenswürde für Tiere e.V." von Frau Rohn zuständig ist, den Eindruck, dass eine Prüfung der Vereinsarbeit in Hinblick auf das Vereinsrecht nicht nur unterblieb, sondern absichtlich nicht gemacht wurde (trotz zahlreicher Hinweise von Dritten).
M.E. ist diese Grenze schon überschritten.Dass dann sogar noch Einträge ohne rechtliche Grundlage (z.B. Protokolle von MVen) rückwirkend ins Register eingetragen werden, um das Ganze zu vertuschen und eine stringente, gesetzeskonforme Vorstandsarbeit vorzugaukeln und nach außen amtlich zu dokumentieren, die es in Wirklichkeit nie gegeben hat, finde ich persönlich hart an der Grenze zur Bananenrepublik.
Meine Vermutung: Anscheinend ist den Behörden (Gerichten und Finanzämtern) das wirkliche Ausmaß dieser "schwarzen Schafe" unter den Hilfsvereinen noch nicht bewußt.Die schwarzen Schafe erfordern natürlich entsprechende Mehrarbeit; vielleicht liegt's daran.
Jepp, aber da kann ich mit Leben.
Auch die Stacheln eine Kaktus in der Wüste können vereinzelt gut stechen.
robert catman schrieb:Die schwarzen Schafe erfordern natürlich entsprechende Mehrarbeit; vielleicht liegt's daran.
maliber schrieb:... und manchmal tragen kakteen sogar wunderschöne blüten ...
Soweit ich weiß, ist ein Rechtspfleger nicht nur ein "Registraturmensch". Bei der Schaffung dieses Amtes wurden den Rechtspflegern damals eine Menge zuvor richterliche Befugnisse erteilt. Der Rechtspfleger arbeitet weitestgehend eigenständig und hat eine Menge Möglichkeiten, seinen "Laden in Schuß zu halten".Weil ein solches Löschungsverfahren erst nach einem Gerichtsurteil erfolgt. Ein Rechtspfleger beim Amtsgericht, der die Vereine "verwaltet", ist eigentlich lediglich ein "Registraturmensch".Ich finde es bemerkenswert, dass die unlauteren Dinge rund um den im Artikel genannten Verein bereits im Jahre 2003 aufgedeckt wurden und erst jetzt, nach 4 Jahren, ein amtliches Löschungsverfahren in Gang kommt. Warum dauert so etwas so lange?
Daher steht man dort anscheinend auf dem Standpunkt "Der Aufwand rechtfertigt das Ergebnis nicht".
Eines sollte dabei jedoch auch bedacht werden: Das Rechtsempfinden der Bürger orientiert sich auch an der ordnungsgemäßen Handhabung in kleinen Dingen.
Irgendwann kommt sonst jeder zu der Erkenntnis: "Warum sollte ich ordnungsgemäß handeln, wenn es hunderte anderer auch nicht tun. Es gibt ja keine Konsequenzen."
Also das mit der Machtfülle beim Amtsregister, dass haben wir auch mal so angenommen.
Dem ist aber nicht so.
Das Amtsgericht kann eigentlich nicht mal einem Verein den Vereinsstatus aberkennen,
dies geht nur über das Regierungspräsidium.
Nein, ist es nicht.Oder ist das Vereinsregister, trotz Zugehörigkeit zu einem Amtsgericht, eigentlich ein Teil der Exekutive?
Richtig!Also meinst du in Wirklichkeit: Ja, ist es.?
Denn Kreisverwaltung ist ja nun Exekutive.
Der zuständige Rechtspfleger sagt, man brauche Hinweise von außen, um derartigen Unregelmäßigkeiten in der Vereinsführung auf die Schliche zu kommen.
Was in dem Fall aus Kerpen daran lag, dass hier die Staatsanwaltschaft ermittelte und er auf diese Weise sehr viel beweisbares Material zur Verfügung hatte...Ich finde es ja schon positiv, dass dieser Rechtspfleger anscheinend überhaupt ein Interesse daran hat, seine Arbeit ordentlich zu machen und die Arbeit der Vereinsvorstände zu überprüfen.
Dritte schon, aber eben keine Vereinsmitglieder. Es ist im Grunde tatsächlich so, dass ein Verein im Wesentlichen tun und lassen kann, was er will, solange sich die Mitglieder nicht beschweren.Im Gegensatz dazu hat man beim Amtsgericht, das für den Verein "Gnadenhof - Lebenswürde für Tiere e.V." von Frau Rohn zuständig ist, den Eindruck, dass eine Prüfung der Vereinsarbeit in Hinblick auf das Vereinsrecht nicht nur unterblieb, sondern absichtlich nicht gemacht wurde (trotz zahlreicher Hinweise von Dritten).
Protokolle müssen nicht automatisch mit eingereicht werden. Warum etwas rückwirkend eingetragen wird, kann das Registergericht ja nicht wissen. Könnte ja auch ein Versehen sein, gell?Dass dann sogar noch Einträge ohne rechtliche Grundlage (z.B. Protokolle von MVen) rückwirkend ins Register eingetragen werden, um das Ganze zu vertuschen und eine stringente, gesetzeskonforme Vorstandsarbeit vorzugaukeln und nach außen amtlich zu dokumentieren, die es in Wirklichkeit nie gegeben hat, finde ich persönlich hart an der Grenze zur Bananenrepublik.
Die Möglichkeit schon. Die Verpflichtung dazu obliegt aber der Mitgliederversammlung ...Andererseits finde ich die Notwendigkeit der Hinweise von Dritten schon sehr eigenartig. Das Amtsgericht hat doch alle Möglichkeiten, die Akten der Vereine nach einem bestimmten Zeitablauf zu überprüfen, ob Mitgliederversammlungen satzungsgemäß abgehalten und Protokolle darüber beim Gericht eingereicht wurden. Ob zurückgetretene oder abgewählte Vorstandsmitglieder ersetzt oder neugewählt wurden (je nach Satzung) etc. pp.
Protokolle müssen nicht automatisch mit eingereicht werden. Warum etwas rückwirkend eingetragen wird, kann das Registergericht ja nicht wissen. Könnte ja auch ein Versehen sein, gell?
Protokolle müssen nicht automatisch mit eingereicht werden. Warum etwas rückwirkend eingetragen wird, kann das Registergericht ja nicht wissen. Könnte ja auch ein Versehen sein, gell?
Schon. Üblicherweise durch einen Notar, der dann auch gleich die Unterschrift beglaubigt. Und sicher normalerweise mit dem Protokoll der Wahlen. Nur wenn du es vergisst, wird es nachgereicht. Und eben dann, wenn das Registergericht danach fragt. Und schon bist zu beim "rückwirkend".Protokolle müssen spätestens dann eingereicht werden, wenn (Neu-)Wahlen zum Vorstand stattgefunden haben, damit die alten Vorstandsmitglieder gestrichen und die neugewählten eingetragen werden können.
Ja aber eben nur durch die Mitglieder selbst. Und frag mal ein paar Vereinsmitglieder die du kennst, was die von solchen Dingen wissen. Und für wie wichtig sie das halten...Wenn ein Vorstand dieser Pflicht erkennbar nicht nachkommt, sollte das doch Anlass zum Handeln sein.
*lach* Klar müsste er das. Viel wahrscheinlicher legt er es aber einfach nur ab.Und wenn, wie beim Gnadenhofverein geschehen, ein Vorstandsmitglied dem Registergericht seinen Rücktritt erklärt, obwohl er dem Gericht noch nicht einmal als neugewähltes Vorstandsmitglied gemeldet war, dann müsste der Rechtspfleger doch stutzig werden und zumindest beim Vorstand anfragen, wann dieser denn seinen Anmeldepflichten nachzukommen gedenkt.
Theoretisch schon - die Praxis sieht wohl leider völlig anders aus.Warum etwas rückwirkend eingetragen wird, sollte das Registergericht schon wissen, schließlich entscheidet es ja darüber, ob etwas eingetragen wird oder nicht.
Och - nachtragend bin ich normalerweise auch net. Konsequent schonBei derartig vielen "Versehen" (übrigens trotz offenbar ständiger anwaltlicher Beratung) würde ich mir ziemlich vera.scht vorkommen. Dieser Vereinsvorstand hätte bei mir keine guten Karten mehr. Aber da ist jeder Mensch anders, manche sind eben nicht so nachtragend.
Das glaube ich tatsächlich nicht, eine stichhaltige Begründung (also eine, die für den Bearbeiter stichhaltig genug klingt), dürfte realistisch gesehen ausreichen. Falls überhaupt so etwas jemals auffallen sollte.PS: Auch wenn die Nachträge als "Versehen" deklariert werden, müssen sie doch eine überprüfbare Rechtsgrundlage haben. Allein diese war ja bei manchen dieser Nachträge nicht vorhanden.
Grundsätzlich kann da alles i.O. sein.A
Aber mal ne ganz andere Frage. Hier in der Nähe gibt es ein etwas merkwürdiges Tierheim, dessen Träger eine Stiftung ist, also ein Ehepaar hat diese Stiftung gegründet und hat - soweit ich weiß - die Posten inne, die so eine Stiftung bereithält. Was kann man denn davon halten?