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Diese Deine Einstellung und Wertung werde ich nie verstehen können.
Ich hatte bewußt sehr klare und präzise Beispiele ausgewählt, die Anhand realem Materials
(Bilder/Videos) unabhängig von Zeugenaussagen belegbar sind, die selbst der AmtsVEt.
als untragbar ansah.

Was muss für Dich auf dem Tisch liegen,
was passieren das dies für Dich gilt und zählt?
Akzeptierst Du nur einen Richterlichen Entscheid,
in Verbindung mit einer Aussage der Beschuldigten?

Dann liebe Pommel,
frage ich mich wie Du bei diesem Anspruch in Deinen nicht gerade wenigen Beiträgen in
diesem Forum zu Themen eine Meinung äußern willst. Stellung beziehen willst.
Dann müßten es ja bei allen Themen um Sachfragen eine vakante Stellungnahme geben.
Denn nur in wenigen Themen ist eine so präzise und umfassende Informationsbasis zugänglich wie hier.
 

Es lief ja schon vorher was mit den Behörden, ich bezog mich mit der Mutmassung auf den im Umlauf befindlichen Termin 17.09.
 


naja, es heisst ja nicht umsonst, wer hoch fliegt, fällt tief.

und wenn ich das jetzt sehe, dann muss gesa ziemlich hoch geflogen sein, um so tief fallen zu können
 
Pommel schrieb:
Nein, es tut sich nur eine neue alternative Möglichkeit zur bisher angenommenen Wahrheit auf ! Das heisst nicht automatisch, dass die neue Alternative nun die Richtige ist!!!

Wenn Hunde im Haus in ihrem Dreck über einen sehr langen Zeitraum leben mussten und dann die Aussage vom Halter kommt, dass sich ein Hund ( Doggenwelpe) in Kot und Urin gewälzt hat, weil ein paar alte Tiere inkontinent sind....mag das in den Augen des Halters "seine" Wahrheit sein und somit für ihn/sie auch richtig.

Tastache ist jedoch, dass nicht vereinzelt Hunde aus Gründen der Inkontinenz Kot und Urin im Haus abgesetzt haben und demnach darf man wohl logisch schlußfolgern, dass der betroffene Hund (Doggenwelpe) dem Kot und Urin nicht wirklich ausweichen konnte.
Mal als Beispiel von mir.
Was siehst Du da als richtig an, wenn ich mal fragen darf?
Das der Hund sich tatsächlich im Kot und Urin gewälzt hat...oder das er dem nicht entgehen konnte ( die Bilder hast Du ja gesehen...)

LG
Nicole
 
PS.: Ist jemanden aufgefallen, das wir inzwischen deutlich über 50.000 Zugriffe bei diesem Thema sind?

Bei 15 Tagen Laufzeit des Themas (den 29. lasse ich mal weg, denn es ist erst 22:33 eingestellt)

fast 3.400 Zugriffe pro Tag, es sind kaum mal unter 20 Gästen hier am lesen,
meist deutlich mehr.

Das Interesse empfinde ich als sehr positiv, dies Thema könnte viel bewirken (nicht für eine "Abrechnung"
mit K. (die ich eh für ungeeignet halte) im Blick auf Vermeidung solcher Fälle, Informationen
zu möglichen Anzeichen solcher Fälle, aber eben auch für Veterinäre und Behörden.

In diesem Zusammenhang einmal ein Dank an die KSG, dass soetwas hier möglich ist.
 
Wäre ja nett, wenn dem Amtsvet ein bisschen ein Bein gepieselt würde, aber könnte er sich nicht auf die gute Optik der Hunde und die Unverletzlichkeit der Wohnung rausreden?
Also man braucht ja schon gute Gründe, um eine Wohnung (dann auch noch in Abwesenheit des Besitzers) in Augenschein zu nehmen - es sei denn, einer züchtet Kampfhunde.
 
Moinsen,

nachdem ich hier seit dem ersten Tag stiller Mitleser bin möchte ich nun auch einmal etwas zum Thema beitragen, vielleicht ist das ja für den ein oder anderen interessant, auch wenn es keine "Neuigkeiten" sind und auch Frau Z. und ihrer Orga schon schriftlich vorliegen.
Ich war am vergangenen Sonntag selber in Brokeloh und hatte dort Gelegenheit mit den direkten Nachbar von Frau K. zu sprechen. Was dabei herausgekommen ist werde ich jetzt hier nicht öffentlich schreiben damit es nicht, wie in einem anderem Forum, ein Mod. direkt wieder löschen muss, nur soviel, es war nicht anders als jetzt in der Eifel, zumindest in den letzten Monaten die sie dort "gelebt" hat. Diese Aussage die mir gemacht wurden bewerte ich als authentisch und auch der Kontakt zum ehemaligen Vermieter ist eingeleitet nur leider ist er zur Zeit im Urlaub.

MfG
Schleicher
 

Nicole, wo habe ich diesen Zusammenhang hergestellt?
 
mal was anderes, ich möchte auf keinen fall etwas beschönigen oder irgendjemandem etwas unterstellen, aber.............


..............wer bewertet jetzt den wahrheitsgehalt bei den zeugenaussagen? im grunde könnte sich jetzt jeder, der gesa ans bein pinkeln will, aus welchem motiv raus auch immer, dort melden und von den schrecklichen zuständen berichten (infos darüber gabs und gibts ja genug in der presse).

es hat keiner, ausser die, mit dem foto von feli, irgendwelche nachweise in form von bildern dazugemacht und es ja nun mal leider so, das jeder viel erzählen kann.

wie gesagt, das soll nicht beschönigend gemeint sein, aber der gedanke kam mir einfach.
 
Irgendwie find ich die HP von Sonja "komisch" - warum ist die jetzt bei web.me.com? hauptdomain ist doch



Kenn mich jetzt nicht so aus, nicht das die Seite einfach nur eine Kopie von der Hauptseite ist?
 
Das liegt vermutlich daran das die Zeugenaussagen auf der Seite von Frau Zietlow als eidestattliche Versicherungen vorliegen? Anders würde Sie sie wohl kaum veröffentlichen?

MfG
Schleicher
 
Angel, das kann man leider nie genau sagen. Ich denke es wird sicherlich einige "Trittbrettfahrer" geben, an den Kernpunkten wird aber nichts zu rütteln sein, die Fakten sind ja nun belegt
 
meike, das ist wohl so richtig, und wie gesagt, ich wollte auch nichts beschönigen.

schleicher, die aussagen sind als email bei frau zitlow eingegangen, wer soll denn da eine eidesstattliche erklärung abgenommen haben

ausserdem wäre es mir neu, das man bei schriftlichen aussagen sowas machen muss, vor gericht wird man vereidigt, bei einer mündlichen aussage.
 
@Meike
Was man per Email schickt kann man auf Nachfrage auch nochmal in rechtskräftiger, schriftlicher Form per Fax oder Snailmail nachreichen. Ich glaube nicht das ein Anwalt (Der von Frau Zietlow) einer ungesicherten Veröffentlichung zustimmen würde!

MfG
Schleicher
 

eben - dient zudem der eigenen Rechtsicherheit von Frau Zietlow und ist durchaus normal und legitim
 
ja, das ist ja das, was ich meinte, erzählen kann jeder viel.

dann müsst ja jeder, der jetzt etwas dazu geschrieben hat, bei einem anwalt gewesen sein.


gesas anwalt hat sein mandat jetzt niedergelegt, auch kein gutes zeichen.
 

Nö, lassen wir jetzt mal die § 11 Geschichte aussen vor.
Obgleich ich überzeugt bin, das der Herr AmtsVet. sich hier erstmals in diesem Fall strafbar gemacht hat.

Aber wir sehen jetzt mal nur auf private Haltung und Wohnung
(bei der natürlich keine 37 - 69 Hunde vorgesehen sind plus andere Tier).

Das Tierschutzgesetz sagt deutlich im zweiten abschnitt Tierhaltung:

Damit dies nicht so unpräzise bleibt gibt es dazu die Durchführungsbestimmungen zum
Tierschutzgesetz. Hier sind konkrete Angaben auch für einen Amtsvet. festgelegt wie er
damit umzugehen hat. Hier insbesondere zu dem Punkt 3 oben ganz in rot abgehoben
heißt es dort:


Wenn also ein AmtsVet. auf einem Aussengelände mehr als 20 Hunde (bewußt niedrige
Zahl angesetz) sieht, weiß das er dort Nothunde aus einem AH Fall abgegeben hat, weiß
das nur eine Person dort "lebt",
und nicht auf den Gedanken kommt mehr als den Auslauf zu kontrollieren,
ist das nicht das was die Vorschriften mit der Pflicht zur Kontrolle zum Wohl der Tiere
festgelegt hat.
Es ist nicht das was man mit Gewährleistung sachgerechter Haltungsansprüche und
artgerechte Unterbringung bezeichenen kann, wofür der AmtsVet aber als "Anwalt" der
Tiere verpflichtet ist.

Er hätte das Haus, Schlaf- und Ruheplätze bei einer solchen Anzahl Tiere die ihm bekannt
war kontollieren müssen - zur Not mit Polizeilicher Hilfe die er jederzeit anfordern kann.
Eine Verweigerung des Zutritts des Hauses wäre ein Grund für Begründete Zweifel und
den Einsatz aller ihm möglicher Mittel!
 

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