Dackel beißt Kind

Andreas

Flughafen / Langenhagen
Ein 5-jähriges Mädchen ist gestern Morgen, gegen 07.30 Uhr am Flughafen Langenhagen von dem Dackel einer 60-jährigen Frau gebissen worden.
Das Mädchen hielt sich in Begleitung ihres 39-jährigen Vaters im Flughafengebäude auf. Die Beiden gingen im Terminal C an einer Wartebank vorbei, als plötzlich ein kleiner angeleinter Hund von einem der Sitze sprang und das Kind unvermittelt biss. Fünf Minuten später erschien die Hundehalterin und gab an, das Tier dort angebunden zu haben, um Einkäufe zu erledigen. Durch den Biss erlitt die 5-Jährige eine blutende Wunde am
Oberschenkel. Sie wurde ambulant von Sanitätern behandelt. Beim Eintreffen der alarmierten Polizeibeamten war die Verursacherin bereits nicht mehr anwesend, da sie für 08.00 Uhr einen Flug erreichen mußte. Sie hatte ihre Personalien bei Bediensteten des Flughafens hinterlassen. Auch die Familie der Verletzten wollte mit dem selben Flugzeug in den Urlaub fliegen. Die Reise konnten sie trotz des Vorfalles noch antreten. Gegen die 60-Jährige wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
 
  • 14. Mai 2024
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Hi Andreas ... hast du hier schon mal geguckt?
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Solche Vorfälle mag ich eigentlich gar nicht mehr kommentieren :( . Aber irgendiwe habe ich den Eindruck, dass die bundesdeutschen Hundegesetze/-verordnungen nicht das bewirken, was sie sollen.
 
[Satire]
Kampfhund zerfleischt unschuldiges Kind

Flughafen / Langenhagen
Ein 5-jähriges Mädchen ist gestern Morgen, gegen 07.30 Uhr am Flughafen Langenhagen von dem Staffordterrier zerfleischt worden, den die unverantwortliche Halterin des Kampfhundes unbeaufsichtigt gelassen hatte.

Das Mädchen hielt sich in Begleitung ihres 39-jährigen Vaters im Flughafengebäude auf. Die Beiden gingen im Terminal C an einer Wartebank vorbei, als sich plötzlich die Kampfmaschine mit den tonnenschweren Beißkräften auf das arme Kind stürzte.

Durch den Biss erlitt die 5-Jährige eine stark blutende schlimme Wunde am Oberschenkel, die vermutlich ihr Leben lang zu schrecklichen Narben führen wird. Sie wurde ambulant vom Personal des alarmierten Rettungshubscharubers und vom Notarztwagen behandelt. Sie wird ihr Leben lang unter den schrecklichen Folgen zu leiden haben.

Beim Eintreffen des alarmierten SEK war die Verursacherin mit dem Kampfhund bereits geflüchtet. Gegen die 60-Jährige wird wegen gefährlicher Körperverletzung, Verstoß gegen das Landeshundegesetz in einem besonders schweren Fall, unterlassener Hilfeleistung und anderer Delikte ermittelt. Der Hund wurde vorläufig erschossen - äh - sichergestellt. Nach dem LHundG droht ihr eine Geldbuße von 10.000 Euro.
[/Satire]

Ach nee.. war ja ein Dackel. Der darf schon mal beißen...

Warum geht mir immer, wenn ich einen Vorfall mit einem Nicht-Listenhund lese, sowas durch den Kopf? Weil AmStaffs schon erschossen werden, wenn sie nur frei laufen, ohne was anzurichten? Weil es keine Folgen für die Hunde hatte, als dreimal Nicht-Listenhunde meinen Hund zusammengebissen haben?
Weil der selbe Vorfall mit einem Listenhund garantiert aufgebauscht auf Seite 1 von Bild erschienen wäre?

Editiert:
jetzt mal ernsthaft:
Nach Paragraf 3 Absatz 3 NHundG
(3) Erhält die Behörde einen Hinweis darauf, dass ein Hund einer anderen Rasse oder eines anderen Typs eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat, so hat sie den Hinweis von Amts wegen zu prüfen. Ergibt die Prüfung Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt die Behörde fest, dass der Hund gefährlich ist. Widerspruch und Klage gegen diese Feststellung haben keine aufschiebende Wirkung.

muß die Behörde jetzt diesen Dackel zum gefährlichen Hund erklären.

Das bedeutete ab sofort:
- Leinenpflicht
- Maulkorbzwang
- Haftpflichtversicherung
- Wesenstest
- Chippflicht
- Sachkundeschein für jeden, der den Hund führt
- evtl. erhöhte "Kampfhundesteuer" für den Dackel

Das dürfte dann entweder sein Todesurteil sein oder er wird schnell im Tierheim abgegeben und ein neuer Dackel gekauft. Den kann man dann so versauen, wie den ersten. Damit wären dann schon zwei statt ein gefährlicher Dackel unterwegs. Einen Sachkundeschein für den nächsten Hund braucht die Halterin nicht. Der Fehler wird laut NhundG allein dem Tier angelastet.
 
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