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Gabs eigentlich schon eine Liste, wer sich nicht impfen lassen kann und für wen die Kosten ab Oktober übernommen werden?
Ich hab vor zwei, drei Wochen mal geguckt und nichts genaues gefunden.

Vermutlich wird die Liste nicht sehr lang werden.....
 
Angeblich müssen hier sogar die Schüler, die pflichtgetestet werden, ab Oktober für die Tests bezahlen. Zweimal die Woche.

Wie das abgerechnet wird, ist noch völlig unklar.
 
Hab ich neulich was zu gelesen, weiß aber nicht mehr wo. Die ist wirklich nicht lang, aber ich hab sie dennoch nicht mehr sicher im Kopf.
Das waren Schwangere und Stillende, und Leute, die den Impfstoff nicht vertragen (Allergiker), meine ich, und höchstens noch ein, zwei andere Gründe. Und natürlich Kinder für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt.
Mal sehen, ob ich es wiederfinde.

edit: hiernach war meine Aufzählung schon vollständig:
 
150€ für nen PCR-Test?! Wo das denn bitte? Hier zahlt man dafür 35€.
Ich musste mit meiner Tante im März in die Zahnklinik als Notfall. Ich war Begleitperson und wir wurden nur mit PCR Test reingelassen/behandelt.
Bei ihr hat’s die Kasse sofort bezahlt ich muss ihn selber bezahlen weil ich ja nur die Begleitperson war. Sie ist 71 Jahre hat aber keine Pflegestufe. Aber auch kein Auto und wohnt alleine auf dem Dorf.

Ich konnte es dann mit meiner Kasse klären deshalb weiß ich das dieser PCR Test
(Gurgeltest-Spucktest) 147,50 € gekostet hat.
 
Die gibts aber andererorts wirklich günstiger, schau hier zum Beispiel:

(wird vllt anders gemacht, ist aber ein PCR Test)
 
Ich konnte es dann mit meiner Kasse klären deshalb weiß ich das dieser PCR Test
(Gurgeltest-Spucktest) 147,50 € gekostet hat.

Das hängt aber evtl auch davon ab, wer ihn macht bzw. welchen Satz das KH berechnet, und evtl. Davon, dass er besonders schnell gemacht werden musste, weil ihr ja nicht über Nacht auf das Ergebnis warten musstet.

Hier kostet der PCR-Test an einem Testzentrum 89 Euro. Stand heute zufällig in der Zeitung.
 
Heute Morgen habe ich gehört, dass ein Fußballverein (war es der 1.FCK?) von 3G auf 2G umsteigen und dann das Stadion wieder voll statt halbvoll machen will. Die Fanreaktionen seien überwiegend positiv gewesen. Bisher habe nur ein Dauerkarteninhaber sein Abo mit 3 Karten deswegen gekündigt.
 
Ich denke, dass wird jetzt öfter mal kommen, da durch einen Veranstalter deutlich leichter zu kontrollieren, als x verschiedene Tests von irgendwelchen Anbietern.
Und die Einnahmen gehen natürlich hoch, wenn man mehr Leute rein lassen darf.
 
Ja, der 1. FC Köln hat das vor ein paar Wochen beschlossen. Das selbe gilt für den Kölner Karneval. Schrieb ich ein paar Seiten vorher.
 
G2 klingt ja, als Unternehmer gesprochen sehr verführerisch. Ich muss keine Plätze mehr einsparen, außer Maske muss ich nichts mehr einhalten. Kann wieder ohne Termin arbeiten kann wieder mehrere Kunden auf einmal bedienen.

Aber, da es ja keine Impfpflicht gibt, ist es totaler Humbug. Denn sämtliche Beschäftigte können ja ungeimpft sein. Für mich kein logischer oder sinnvoller Versuch irgendetwas zu erreichen außer zum impfen zu zwingen.
 
Niedersachsen hat seit heute eine neue Corona-VO.

Bislang mussten sich unsere nicht geimpften/genesenen Gäste vor Anreise testen lassen und dann während einer Woche Aufenthalt noch weitere 2 x, da die Inzidenz über 10 liegt (20,2 Stand heute, um genau zu sein).

Schwupps, neue Corona-VO: Es muss sich niemand mehr testen lassen, weder die Gäste vor Anreise noch während des Urlaubs, auch Restaurants etc. alles ohne Tests, und zwar solange bis Warnstufe 1 ausgerufen wird.
Die wird ausgerufen bei Inzidenz im Landkreis mindestens 5 Tage über 50 ODER mindestens 2 dieser 3 Faktoren über eine Dauer von mindestens 5 Tagen: Inzidenz im Landkreis über 35; Hospitalisierungsfaktor im Land NDS über 6 (Stand heute: 2), Intensivbettenbelegung im Land NDS über 5 % (Stand heute: 1,3 %).

Kann also noch etwas dauern, bis wir in die erste Warnstufe einsteigen, dann heißt es sofort wieder für unsere nicht geimpften Gäste: Test bei Anreise und 2 x während einer Woche Aufenthalt.

Also ehrlich, das mit dem Nachtesten fand und finde ich echt übertrieben, aber den Test vor Anreise hätten sie ruhig beibehalten können. Dass jetzt gar nicht mehr getestet werden muss ist für uns zwar eine Erleichterung, aber wenn ich die Inzidenzen von NRW sehe - und der Großteil aller Gäste hier im Raum kommt aus NRW - dann wird mir ganz anders.

Bei uns im Landkreis sind derzeit knapp 58 % voll geimpft. Das kann ruhig noch bissl mehr werden. Aber es stagniert. Ich hoffe, die Androhung von 3G und die kostenpflichtigen Testungen geben manchem jetzt nochmal einen Entscheidungsschubs.

Die meisten unserer Gäste sind schon voll geimpft, ich musste das ja bisher abfragen und mir dokumentieren lassen.

Gruß
tessa
 
Aber, da es ja keine Impfpflicht gibt, ist es totaler Humbug. Denn sämtliche Beschäftigte können ja ungeimpft sein.
Aber das weißt du doch, ob deine Angestellten geimpft sind? Und es liegt ja bei jedem Unternehmer bzw. Veranstalter selbst, ob er auf 2G umstellt oder bei 3G bleibt. Wenn es bei dir nicht passt, machst du es einfach nicht.
 
Aber das weißt du doch, ob deine Angestellten geimpft sind? Und es liegt ja bei jedem Unternehmer bzw. Veranstalter selbst, ob er auf 2G umstellt oder bei 3G bleibt. Wenn es bei dir nicht passt, machst du es einfach nicht.
Genau genommen darf der AG nicht danach fragen




Nein, diese Auskunft schulden Sie Ihrem Arbeitgeber in der Regel nicht. Von der gesetzlich geregelten Masernimpfpflicht abgesehen – diese gilt seit dem 1. März 2020 für die Beschäftigten zum Beispiel in Kitas und Schulen – ist Impfen Privatsache der Beschäftigten. Solange es keine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Durchführung der Corona-Impfungen gibt, ist die Verarbeitung von diesbezüglichen Gesundheitsdaten der Beschäftigten regelmäßig dann zulässig, wenn die Betroffenen zuvor freiwillig eingewilligt haben. Freiwillig bedeutet aber, dass die Datenpreisgabe an keine Vor- oder Nachteile für den Betroffenen gekoppelt werden darf (Art. 7 Abs. 4 DSGVO).

Ausnahmsweise könnte eine Auskunftsverpflichtung bestehen, wenn die Impfung eine zwingende Voraussetzung für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit darstellt, etwa wenn bei einer unabdingbaren Auslandsdienstreise der Impfschutz gegen bestimmte Krankheiten zwingende Voraussetzung darstellt, um in das jeweilige Land einzureisen – das gilt etwa für die Gelbfieber-Impfung in einigen Ländern Zentralafrikas. Ob diese zwingende Voraussetzung aber auf die Corona-Schutzimpfung übertragen wird, ist derzeit schwer einzuschätzen.
 
Schon, aber ich stelle mir vor, dass in einem Betrieb mit einer Handvoll Leute, wie einem Friseursalon oder einer Gaststätte, darüber geredet wird und auch der Chef/die Chefin es also weiß.
 
Und selbst wenn du weißt, er ist nicht geimpft und willst auf 2G umstellen
Bist du trotzdem erst mal verpflichtet, ihm Arbeit zu geben
Bzw. ihn zu bezahlen
 

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