Bundesrat geht Kampfhund-Gesetz der Regierung nicht weit genug

merlin

20 Jahre Mitglied
Meldung vom 20.10.2000 12.00 Uhr

Bundesrat geht Kampfhund-Gesetz der Regierung nicht weit genug


Berlin (AP)
Das von der Bundesregierung geplante Gesetz gegen Kampfhunde geht den Ländern nicht weit genug. Der Bundesrat forderte in einer am Freitag in Berlin beschlossenen Stellungnahme eine Verschärfung des generellen Einfuhrverbots. Die Regierung plant ein absolutes Importverbot für Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier sowie für Kreuzungen mit diesen Hunderassen. Die Länderkammer will diese Liste um den Bullterrier und alle nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Hunde erweitert wissen.

Der Gesetzentwurf der Regierung sieht darüber hinaus Verschärfungen im Tierschutzgesetz vor. Künftig soll es verboten sein, Hunde zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten werden. Außerdem soll die Zucht gefährlicher Hunde in Zukunft nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftatbestand geahndet werden.

Für die Sicherheit sind die Länder zuständig. Sie haben bereits weitgehende Verordnungen gegen Kampfhunde erlassen. Mit dem Gesetz der Bundesregierung sollen nun auch Bereiche abgedeckt werden, in denen die Länder keine Kompetenz haben, wie beim Tierschutzgesetz.
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Meldung vom 20.10.2000 15:22

Nachbesserung bei Kampfhundgesetz

Der Bundesrat hat Nachbesserungen am geplanten Gesetz gegen Kampfhunde verlangt.

Die Länder forderten eine Verschärfung des geplanten generellen Einfuhrverbots für Kampfhunde. Das absolute Importverbot solle auf Bullterrier und alle nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Hunde ausgedehnt werden, heißt es in der Stellungnahme. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung nennt nur Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Hunderassen. Darüber spricht sich die Länderkammer für die Einführung einer Pflichthaftversicherung für alle Hundehalter aus.

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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 20. Oktober 2000 editiert.]
 
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Hallo Merlin,

was sind "nach Landesrecht als gefährlich eingestufte Hunde" ? Sind das alle 42 Hunderassen, die in NRW gelistet sind ?
Als gefährlicher Hund gilt in NRW ja auch schon ein Hund, der hinter einem Karnickel her rennt. Ein Cocker-Dackel-Mischling ist ein gefährlicher Hund, wenn er Katzen jagt.
Und welcher friedliche Hundehalter züchtet gefährliche Hunde ? Bzw. sagt, daß er gefährliche Hunde züchtet. Wenn er es tut, wird er es egal wie die Gesetzeslage ist tun.
Diese unpräzisen Angaben sind fürchterlich.
Bei Deinem Beitrag über Köln war das genauso.
Da wird von Maulkorbbefreiung für Große Hunde geredet. Große Hunde sind 40/20er und die haben garkeinen Maulkorbzwang. Wenn diese Leute noch nicht einmal ihre eigenen Definitionen für die Einstufung von Hunden kennen, dann müssen sie sich nicht wundern, wenn in der hundehaltenden und hundehassenden Bevölkerung ständig ein solcher Aufruhr ist. Aaach, jetzt muß ich mich schon wieder aufregen.

wuschel
 
Hi wuschel !

Wollte nicht das Du Dich aufregst.
wink.gif

Ich rege mich aber auch ständig auf aber es ändert nichts.
Es ist wirklich furchtbar welche Infos man von unserer Regierung bekommt.

Ich denk dann immer an mein "Teufelchen" und dann geht´s mir wieder besser.
Was macht Deine "Terroristin" ?
Ich hoffe es geht Ihr gut.

Schöne Grüße

Image01.gif
merlin
bigball3.gif
 
Ja, genau für meine kleine Terroristin rege ich mich gleich mit auf. Soll mein Kind etwa später seinen Enkeln nur noch in vergilbten Photoalben Photos von großen Hunden zeigen ? Soll mein Kind nicht mehr die freie Wahl haben, welchen Hund sie später mal haben möchte ? Ich habe nichts gegen Kreuzungen aus Möpsen und Pekinesen, aber vielleicht möchte sie einen richtigen Hund haben.

Und hier habe ich auch schon mein nächstes Gästebuch-Opfer:

Nachbesserung bei Kampfhundgesetz gefordert


Berlin (AP) Der Bundesrat hat Nachbesserungen am geplanten Gesetz gegen Kampfhunde (...)verlangt.

Turnusmäßig wählte die Länderkammer einen neuen Vorsitzenden: Am 1. November löst Kurt Beck (Rheinland-Pfalz) Kurt Biedenkopf (Sachsen) ab. Der Bundesratspräsident hat das zweithöchste Amt im Staat nach dem Bundespräsidenten inne, den er vertritt.

Die Länder forderten eine Verschärfung des geplanten generellen Einfuhrverbots für Kampfhunde. Das absolute Importverbot solle auf Bullterrier und alle nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Hunde ausgedehnt werden, heißt es in der Stellungnahme.


DER NEUE BUNDESRATSPRÄSIDENT KURT BECK.
Rheinlandpfalz hat eine sehr gemäßigte Hundeverordnung. Da soll der neue BR Prsident doch gefälligst die Jungs zur Vernunft bringen. Weiß einer die Gästebuch-Adresse ???


Gruß Wuschel
 
Hallo Merlin, Hallo Wuschel,

genau darauf habe ich Andrea auch geantwortet und zwar damit: Was war mit Österreich vor einiger Zeit? Herr Haiders Wahl paßte den Politikern in Deutschland nicht, also wurden die Beziehungen zu Österreich abgebrochen. Ich hoffe, daß alle Länder deren Hunde bei uns ein Einfuhrverbot bekommen (klingt sehr rassistisch seitens unseres Landes), Deutschland mit einem Handelsembargo belegen.

Viele Grüße
watson
 
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