Meldung vom 20.10.2000 12.00 Uhr
Bundesrat geht Kampfhund-Gesetz der Regierung nicht weit genug
Berlin (AP)
Das von der Bundesregierung geplante Gesetz gegen Kampfhunde geht den Ländern nicht weit genug. Der Bundesrat forderte in einer am Freitag in Berlin beschlossenen Stellungnahme eine Verschärfung des generellen Einfuhrverbots. Die Regierung plant ein absolutes Importverbot für Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier sowie für Kreuzungen mit diesen Hunderassen. Die Länderkammer will diese Liste um den Bullterrier und alle nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Hunde erweitert wissen.
Der Gesetzentwurf der Regierung sieht darüber hinaus Verschärfungen im Tierschutzgesetz vor. Künftig soll es verboten sein, Hunde zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten werden. Außerdem soll die Zucht gefährlicher Hunde in Zukunft nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftatbestand geahndet werden.
Für die Sicherheit sind die Länder zuständig. Sie haben bereits weitgehende Verordnungen gegen Kampfhunde erlassen. Mit dem Gesetz der Bundesregierung sollen nun auch Bereiche abgedeckt werden, in denen die Länder keine Kompetenz haben, wie beim Tierschutzgesetz.
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Meldung vom 20.10.2000 15:22
Nachbesserung bei Kampfhundgesetz
Der Bundesrat hat Nachbesserungen am geplanten Gesetz gegen Kampfhunde verlangt.
Die Länder forderten eine Verschärfung des geplanten generellen Einfuhrverbots für Kampfhunde. Das absolute Importverbot solle auf Bullterrier und alle nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Hunde ausgedehnt werden, heißt es in der Stellungnahme. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung nennt nur Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Hunderassen. Darüber spricht sich die Länderkammer für die Einführung einer Pflichthaftversicherung für alle Hundehalter aus.
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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 20. Oktober 2000 editiert.]
Bundesrat geht Kampfhund-Gesetz der Regierung nicht weit genug
Berlin (AP)
Das von der Bundesregierung geplante Gesetz gegen Kampfhunde geht den Ländern nicht weit genug. Der Bundesrat forderte in einer am Freitag in Berlin beschlossenen Stellungnahme eine Verschärfung des generellen Einfuhrverbots. Die Regierung plant ein absolutes Importverbot für Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier sowie für Kreuzungen mit diesen Hunderassen. Die Länderkammer will diese Liste um den Bullterrier und alle nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Hunde erweitert wissen.
Der Gesetzentwurf der Regierung sieht darüber hinaus Verschärfungen im Tierschutzgesetz vor. Künftig soll es verboten sein, Hunde zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten werden. Außerdem soll die Zucht gefährlicher Hunde in Zukunft nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftatbestand geahndet werden.
Für die Sicherheit sind die Länder zuständig. Sie haben bereits weitgehende Verordnungen gegen Kampfhunde erlassen. Mit dem Gesetz der Bundesregierung sollen nun auch Bereiche abgedeckt werden, in denen die Länder keine Kompetenz haben, wie beim Tierschutzgesetz.
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Meldung vom 20.10.2000 15:22
Nachbesserung bei Kampfhundgesetz
Der Bundesrat hat Nachbesserungen am geplanten Gesetz gegen Kampfhunde verlangt.
Die Länder forderten eine Verschärfung des geplanten generellen Einfuhrverbots für Kampfhunde. Das absolute Importverbot solle auf Bullterrier und alle nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Hunde ausgedehnt werden, heißt es in der Stellungnahme. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung nennt nur Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Hunderassen. Darüber spricht sich die Länderkammer für die Einführung einer Pflichthaftversicherung für alle Hundehalter aus.
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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 20. Oktober 2000 editiert.]