Shaka
20 Jahre Mitglied
Gelesen in einem Forum, hätte einige Fragen dazu, vieleicht kann Sie einer beantworten.
Hallo Leute
die Innenministerkonferenz hat ergeben, daß die Tierärztekammern in Bezug auf Rasselisten nun ihre Gutachten abgeben sollen. so kann es den Prognosen nach so sein, daß nur noch (was heißt nur noch, schlimm genug) vier Rassen, nämlich Pit Bull, Amstaff, Staffbull und Bullterrier auf der Liste stehen. Hierzu soll es dann auch das Berechtigte Interesse geben. Wenn es so dazu kommt, bedeutet es, daß alles, was Halter solcher Hunde bisher zur Erlaubnis der Haltung mit Wesenstest, Auflagen, usw durch ein neues Bundesgesetz AUFGEHOBEN WIRD: Wer nun einer Erlaubnis erhalten hat, muß dann den ganzen Weg nochmal gehen und das Berechtigte Interesse nachweisen. Die nächste Beratung hierüber gibt es erst im Mai. soll dann alles nochmal losgehen?
Fragen:
1. Müßte man wenn man zum beispiel in Niedersachsen, wo Kein berechtigtes Interesse verlangt wird ( meines Wissens ), nachdem man dort alle Auflagen erfüllt hat ( Wesenstest,und und ....)und eine Erlaubnis zum Halten bekommen hat wieder von vorne anfangen. Aber da das berechtigte Interesse doch wohl kaum Nachgewiesen werden kann ( siehe Hamburg )wäre es Doch kaum möglich den Hund zu behalten, zumindest rein rechtlich.
Frage 2. Kann man gegen ein Bundesgestz noch klagen. Meines Wissens kommt erst das Kommunalrecht, Landesrecht, Bundesgesetz. Müßen die Bundesländer es dann anwenden, da es über Landesrecht steht, oder steht es ihnen frei.
Frage 3. Wenn es geht ?? das klagen, was würde es kosten.
MFG Shaka
Hallo Leute
die Innenministerkonferenz hat ergeben, daß die Tierärztekammern in Bezug auf Rasselisten nun ihre Gutachten abgeben sollen. so kann es den Prognosen nach so sein, daß nur noch (was heißt nur noch, schlimm genug) vier Rassen, nämlich Pit Bull, Amstaff, Staffbull und Bullterrier auf der Liste stehen. Hierzu soll es dann auch das Berechtigte Interesse geben. Wenn es so dazu kommt, bedeutet es, daß alles, was Halter solcher Hunde bisher zur Erlaubnis der Haltung mit Wesenstest, Auflagen, usw durch ein neues Bundesgesetz AUFGEHOBEN WIRD: Wer nun einer Erlaubnis erhalten hat, muß dann den ganzen Weg nochmal gehen und das Berechtigte Interesse nachweisen. Die nächste Beratung hierüber gibt es erst im Mai. soll dann alles nochmal losgehen?
Fragen:
1. Müßte man wenn man zum beispiel in Niedersachsen, wo Kein berechtigtes Interesse verlangt wird ( meines Wissens ), nachdem man dort alle Auflagen erfüllt hat ( Wesenstest,und und ....)und eine Erlaubnis zum Halten bekommen hat wieder von vorne anfangen. Aber da das berechtigte Interesse doch wohl kaum Nachgewiesen werden kann ( siehe Hamburg )wäre es Doch kaum möglich den Hund zu behalten, zumindest rein rechtlich.
Frage 2. Kann man gegen ein Bundesgestz noch klagen. Meines Wissens kommt erst das Kommunalrecht, Landesrecht, Bundesgesetz. Müßen die Bundesländer es dann anwenden, da es über Landesrecht steht, oder steht es ihnen frei.
Frage 3. Wenn es geht ?? das klagen, was würde es kosten.
MFG Shaka