Bundesgesetz

Shaka

20 Jahre Mitglied
Gelesen in einem Forum, hätte einige Fragen dazu, vieleicht kann Sie einer beantworten.

Hallo Leute

die Innenministerkonferenz hat ergeben, daß die Tierärztekammern in Bezug auf Rasselisten nun ihre Gutachten abgeben sollen. so kann es den Prognosen nach so sein, daß nur noch (was heißt nur noch, schlimm genug) vier Rassen, nämlich Pit Bull, Amstaff, Staffbull und Bullterrier auf der Liste stehen. Hierzu soll es dann auch das Berechtigte Interesse geben. Wenn es so dazu kommt, bedeutet es, daß alles, was Halter solcher Hunde bisher zur Erlaubnis der Haltung mit Wesenstest, Auflagen, usw durch ein neues Bundesgesetz AUFGEHOBEN WIRD: Wer nun einer Erlaubnis erhalten hat, muß dann den ganzen Weg nochmal gehen und das Berechtigte Interesse nachweisen. Die nächste Beratung hierüber gibt es erst im Mai. soll dann alles nochmal losgehen?

Fragen:
1. Müßte man wenn man zum beispiel in Niedersachsen, wo Kein berechtigtes Interesse verlangt wird ( meines Wissens ), nachdem man dort alle Auflagen erfüllt hat ( Wesenstest,und und ....)und eine Erlaubnis zum Halten bekommen hat wieder von vorne anfangen. Aber da das berechtigte Interesse doch wohl kaum Nachgewiesen werden kann ( siehe Hamburg )wäre es Doch kaum möglich den Hund zu behalten, zumindest rein rechtlich.

Frage 2. Kann man gegen ein Bundesgestz noch klagen. Meines Wissens kommt erst das Kommunalrecht, Landesrecht, Bundesgesetz. Müßen die Bundesländer es dann anwenden, da es über Landesrecht steht, oder steht es ihnen frei.

Frage 3. Wenn es geht ?? das klagen, was würde es kosten.


MFG Shaka
 
  • 29. April 2024
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Hi Shaka ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Shaka,

so wie sich Deine Ausführung anhört, steht es in unserer "neuen" VO (dem Entwurf) auch. Berechtigtes Interesse aber nur, wenn man den Hund "neu" anmeldet. Wer schon einen Hund dieser Rassen hält (der Entwurf sieht 3 Rassen vor) kann innerhalb der folgenden 3 Monate nach Inkraftreten der VO den Hund mit Geschlecht, Farbe, Rasse, Alter schriftlich anmelden und muss "nur" einen Sachkundenachweis oder Bescheinigung, daß man an so einer Schulung teilnimmt vorlegen. Ich finde das gar keine so schlechte Idee, allerdings sollte das für alle Hunderassen gelten.
Ich denke mal, da man ja alles "bestätigt" bekommen hat (Wesenstest usw.) und man die Originalunterlagen ja nicht aus der Hand gibt braucht man nicht alles noch einmal machen (wäre ja DER Hammer).


Auf Deine anderen Fragen kann ich leider nicht antworten.

Liebe Grüße

Sunny the
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Melanie & Staff-Bull Darius
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Hi Sunny,

bei uns in Niedersachsen muß Du Unterschreiben, und damit Stimmst Du schriftlich zu, das das Testergebnis sofort zum Ordnungsamt geschickt werden kann. Solltest Du nicht Schriftlich zustimmen kannst Du an dem Test nicht Teilnehmen.Natürlich nur bei § 1 Hunden. Bei Anlage 2 Hunden bekommst Du das Testergebnis nach Hause
geschickt. Wir hatten einen Termin zum Wesenstest in Hannover September 2001. Haben dann aber vom Ordnungsamt bescheid bekommen das wir bis zum 28.11.00 eine neue Anmeldung vorlegen müßten, da der Test in Niedersachsen bis Febuar 2001 absolviert sein muß. Wir hätten dagegen Klagen können, da wir unsere erste Anmeldung vor dem 06. Oktober 00 Abgegeben haben für den Test. Zudem kostet der Test in Hannover 500 DM und sonst in Niedersachsen überall 1000 DM. Wir wollten Eigendlich die Klagen abwarten, wir waren der Meinung es würde alles schneller gehen, aber es ist das Gegenteil, es geht alles schleppend. Und für den Hund ist es auch nicht gut Maulkorb und Leine ( keine Sozialen kontakte usw. ). Deswegen wollten wir nicht solange warten mit dem Wesenstest.Wer weiß wie sich der Hund in einen Jahr verhält wenn er immer nur an der Leine und mit Maulkorb rauskann. Unser Hund hat Ihn zwar bestanden,aber erstens war der Wesenstest schrecklich und zweitens wurde ein das Gefühl vermittelt man müßte sich für den Hund rechtfertigen. Einen Hund der nie einen Mensch oder Tier jemals ein Leid angetan hat, und der nur wegen seiner Rasse geächtet wird. Trauriges Deutschland, Sie haben nichts dazu gelernt.

MFG Shaka
 
Soweit ich weiß, wird das "berechtigte Interesse" eigentlich gar nicht genehmigt. Deswegen hoffe ich noch auf die Gerichte - kann ich eine Vorraussetzung schaffen, die überhaupt nicht erfüllt werden kann???

Na gut, dann schaffen wir eben eine neue Rasse, die da nicht mehr "Pitbull" oder "Stafford" heißt, sondern weiß ich was - Droffats oder was.... die spinnen doch
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shevoice
 
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