Bundesgesetz nicht vor Ende April

quini

Mutter Doberin™
20 Jahre Mitglied
Habe gestern eine e-mail vom bml bekommen, die ganz klar besagt, daß mit dem neuen Bundesgesetz nicht vor April 2001 zu rechnen ist. Schonfrist?
nachzulesen unter oder unter (Gesetze)
tschüssi quini
 
Hallo Ulli,

Dein Wunsch ist mir Befehl *lach*
e-mail anbei
Tschüß quini

Thema: RE: Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
Datum: 04.04.01 14:43:37 (MEZ) - Mitteleurop. Sommerzeit
From: Krieger@BML.BUND.DE
To: Laendtor@aol.com
CC: Tanja.Mindermann@BML.BUND.DE, Erich.Koenigs@BML.BUND.DE

Sehr geehrte Frau Schindler,

das von Ihnen angesprochene Ausstellungsverbot für zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale kupierte Hunde wird in der noch nicht erlassenen Tierschutz-Hundeverordnung geregelt.Das Austellungsverbot des § 10 bezieht sich auf alle Hunde, die zum jeweiligen Zeitpunkt des Eingriffs nach deutschem Recht nicht hätten kupiert werden dürfen. Das Verbot gilt damit auch für Hunde, die im Ausland nach dem 01.06.1998 zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale kupiert wurden. § 13 Absatz 4 der Verordnung sieht vor, dass Hunde abweichend von § 10 Satz 1 noch bis zum ersten Tag des auf die Verkündung folgenden 12. Kalendermonats ausgestellt werden dürfen.

Der Bundesrat hat der Tierschutz-Hundeverordnung am 1.12.2000 zugestimmt. Einige Maßgaben des Bundesrates setzten jedoch die (parallel beratene) Änderung des Tierschutzgesetzes voraus. Diese Änderung erfolgt mit dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde, dem im Februar 2001 der Deutsche Bundestag und der Bundesrat zugestimmt haben.

Die Veröffentlichung dieses Gesetzes im Bundesgesetzblatt wird derzeit vom federführenden Bundesministerium des Innern vorbereitet. Ich rechne nicht vor Ende April mit der Veröffentlichung. Das Gesetz und mit ihm die Änderung des Tierschutzgesetzes tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Erst dann kann die Tierschutz-Hundeverordnung erlassen werden.

Mit freundlichen Grüßen Dr. Krieger ************************************************************************** Dr. Rolf Krieger
Bundesministerium fuer Verbraucherschutz,
Ernaehrung und Landwirtschaft
(Federal Ministry of Consumer Safety, Food and Agriculture) Referat 321
Rochusstr. 1
D-53123 Bonn Tel.: +49 228/529-3502
Fax.: +49 228/529-4162
Email: krieger@bmvel.bund.de
Internet:



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|
 
Hallo Quini.

Dein Beitrag bezieht sich auf die neue Tierschutz-Hundeverordnung, die die "Verordnung zur Haltung von Hunden im Freien" ablöst.

Dies ist _nicht_ das neue Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde.

Nur damit es nicht zu Mißverständnissen kommt.

Gruß
tessa
 
Hi Tessa,

in soweit hast Du schon recht, aber lies mal den letzten Absatz......Änderung des Tierschutzgesetzes durch das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde.....mit der Inkraftsetzung ist nicht vor Ende April zu rechnen. habe lediglich das gesamte Mail reingestellt, damit die Quellenangabe völlig klar ist.
Servus quini
 
Hallo Quini, danke für die Info, verfolge schon ständig die Veröffentlichung im Bundesgestzblatt, weil auch ich erheblich betroffen bin (lebe in Belgien mit amstaff und will oefter nach DE zu Besuch etc)
Liebe Gruesse

Bora
slamdancer.gif
 
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