Bundesgesetz bleibt in Kraft!

Micha

Hi!

Gerade eben von einem Freund geschickt bekommen:

DPA Meldung:

Karlsruhe (dpa) - Das Gesetz zur Bekämpfung so genannter Kampfhunde
bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, Teile des
Gesetzes auszusetzen. Hundezüchter hatten versucht, das Gesetz zu stoppen,
da ihnen aus Zucht- und Einfuhrverboten Nachteile entstünden. Die Richter
entschieden, dass die Gefahr durch Kampfhunde zu groß sei, um auf
Züchter-Interessen eingehen zu können. Die Umsetzung des Gesetzes dürfe
nicht verzögert werden.

Micha
 
  • 17. Mai 2024
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Hi Micha ... hast du hier schon mal geguckt?
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Stimmt!
Ich gehöre zu den 41 Klägern,die den Antrag auf einstweilige Anordnung und damit Aussetzung gestellt hatten.Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Das Hauptsacheverfahren wurde jedoch noch nicht entschieden.Der Beschluß wird wohl in den nächsten 1 oder 2 Tagen zugestellt werden und dann schaun wer mal...........

Gesetze hin oder her, wir setzten uns zur Wehr - jede Hand,die hilft ist wertvoll!
 
wenn die richter doch schon so drauf sind und sagen, das die gefahr von kampfhunden so groß sei, dann kann ich euch jetzt schon sagen, wie das endurteil aussehen wird.
wir werden auch dort verlieren....
 
Wenn jetzt nicht bei der Hauptverhandlung die gesamte zur Verfügung stehende Phalanx an Gutachtern höchstpersönlich aufmarschiert, dann können wir einpacken. Ich frage mich sowieso, wo diese Herrschaften bleiben, die uns mit ihren Büchern, an denen sie so viel Geld verdient haben, diese Misere beschert haben. Auch wenn es nicht so gewollt war, für den kynologischen Laien, und das sind Richter nun einmal, lesen sich diese Werke so an, als ob unsere Hunde durch die Bank gefährlich sind. Wenn Ziekow die mündliche Verhandlung in Karlsruhe ohne persönlich vortragende Gutachter absolviert, dann ist die Sache verloren, das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche! Man darf nicht darauf vertrauen, dass die Gutachter vom Gericht geladen werden. Die Gutachter müssen integraler Bestandteil der Beschwerdeführung sein und sich mit ihren eigenen Ausführungen zu Wort melden und die Richter von der Wahrheit überzeugen und sei es, dass die Verhandlung zwei Tage dauert.

Grüße Villiers
 
Hi!

So wie ich den Ablauf in Karlsruhe verstehe, kann es bis zur endgültigen Verhandlung noch einige Jahre dauern. So lange bleibt dieses Unrecht in jedem Fall bestehen. Wenn es dann verhandelt wird, gibt es fast keine Hunde dieser Rassen mehr. Die Auslöschung der diskriminierten Rassen ist dann vollzogen. Die Politik wird jetzt mit den Repressionen eher noch einen Zahn zulegen, da sie ja vom Bundesverfassungsgericht bestätigt bekommen haben, wie schrecklich gefährlich diese Hunde sind. Ein schwarzer Tag heute. Das Rassengesetz vom höchsten Gericht abgesegnet.

Micha
 
Moment mal.....

Karlsruhe hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verneint. Im Moment nicht mehr und nicht weniger.

Die Hürden zum Erlaß einer Einstweiligen Anordnung sind bei allen Gerichten extrem hoch - in Karlsruhe somit entsprechend höher.

Ich hab zwar auch nicht unbedingt ein gutes Gefühl....und hoffe nur, daß der beschwerdeführende Verwaltungsrechtler nun sämtliche Munition verschießt, die uns zur Verfügung steht.



Beckersmom
bullcom.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
"Noch ist Polen nicht verloren"
Dieses Zitat mag zutreffen; bangen und hoffen einmal mehr angesagt.
Nach Vorliegen der schriftlichen Begründung wird man klarer sehen.
Allein die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in der Sache ist schon ein Hinweis zum Ablauf des Hauptverfahrens.

Ich wünschte ich hätte mit meinen Zweifel nicht recht.
 
Hallo!
Leider sieht die Realität bei Gericht anders aus.
Es gibt 2 Arten von Einstweiligen Verfügungen die ein Gericht statt geben kann,a.bei Gefahr im Verzug,b.bei Aussicht auf Erfolg dieses ist aber im dortigen Verfahren nicht Geschehen.Auch dieser Fall zeigt mal wieder,daß man im grundegenommen noch nicht einmal mit einer Landesverordnung das BVerfG anrufen brauch.
Dieser Tag ist für unsere Hunde der sogenannte D-DAY.

Mfg
 
Bei der Beurteilung der Verfassungsgerichte,BGH u.s.w.
muß man sich immer vor Augen halten, daß die Parteien,
sprich die Politiker,die Richter quasi benennen.
Deshalb:wer NICHTS erwartet, erpart sich die ENT-TÄUSCHUNG, kann höchstens positiv überrascht werden.
 
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